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   OLG Nürnberg, 19.05.2015 - 3 U 578/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20515
OLG Nürnberg, 19.05.2015 - 3 U 578/15 (https://dejure.org/2015,20515)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.05.2015 - 3 U 578/15 (https://dejure.org/2015,20515)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 3 U 578/15 (https://dejure.org/2015,20515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Zur erforderlichen Angabe der Überführungskosten im Autohandel

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwangskosten für Überführung von Pkw und COC-Papiere müssen im Gesamtpreis angegeben werden

  • IWW
  • online-und-recht.de

    Überführungskosten für PKW müssen mit in den Endpreis eingerechnet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kfz - Überführungskosten gehören in den Gesamtpreis

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Preiswerbung für Kfz - Überführungskosten und solche für COC-Papiere gehören in den Gesamtpreis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Neuwagen-Überführungskosten müssen in Endpreis eingerechnet werden

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Preisangaben nur mit Überführungskosten - Händler müssen dem Käufer den Endpreis mitteilen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.05.2015 - 3 U 578/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (EuGH-Vorlagebeschluss vom 18.09.2014, Az.: I ZR 201/12, GRUR Int. 2014, 1155), der auch der Senat folgt, muss ein Kfz-Einzelhändler bei der Werbung für Kraftfahrzeuge grundsätzlich auch die Kosten der Überführung der Fahrzeuge vom Hersteller zum Händler in den Endpreis aufnehmen, weil der Verkehr solche Nebenkosten nicht als zusätzliche Frachtkosten, sondern als Bestandteil des Endpreises auffasst.
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