Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11   

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https://dejure.org/2011,6889
OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11 (https://dejure.org/2011,6889)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.09.2011 - 3 U 58/11 (https://dejure.org/2011,6889)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. September 2011 - 3 U 58/11 (https://dejure.org/2011,6889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519; ZPO § 516
    Anforderungen an die Bezeichnung der Parteien in der Berufungsschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungsschrift muss die Parteien eindeutig erkennen lassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsschrift und die Bezeichnung der Parteien

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eindeutige Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift notwendig! (IBR 2012, 1063)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1375
  • NZG 2012, 297
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 25.06.2009 - 5 W 413/09

    Wiedereinsetzung: Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses unbedingt dem Gericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11
    Zur Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen und zum notwendigen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuches gehört zwar auch der Sachvortrag, aus dem sich ergibt, dass der Antrag rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses (§ 234 Abs. 2 ZPO) gestellt wurde (vgl. BGHZ 5, 157; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 576).

    Davon kann im vorliegenden Fall aber abgesehen werden, weil die Frist nach Lage der Akten offensichtlich eingehalten ist (BGH NJW 1997, 1079; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 576).

  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11
    Die Beklagten Ziff. 2 und Ziff. 3 können sich auch nicht darauf stützen, dass zur Begründung ihres Wiedereinsetzungsantrages lediglich erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt hätten werden müssen (BGH NJW 2000, 365).
  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11
    Zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift gehört gemäß § 519 Abs. 2 ZPO die Angabe, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird; aus der Berufungsschrift muss entweder für sich allein oder mithilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (BGH NJW 2002, 1430; BGH NJW-RR 2000, 1661; BGH NJW-RR 2010, 277).
  • BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51

    Beischreibungsvermerk im Geburtsregister

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11
    Zur Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen und zum notwendigen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuches gehört zwar auch der Sachvortrag, aus dem sich ergibt, dass der Antrag rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses (§ 234 Abs. 2 ZPO) gestellt wurde (vgl. BGHZ 5, 157; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 576).
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11
    Bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung muss jeder Zweifel an der Person des Rechtsmittelklägers ausgeschlossen sein (BGH NJW 1999, 291).
  • BGH, 10.12.1996 - VI ZB 16/96

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist; Darlegung des Fristbeginns

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11
    Davon kann im vorliegenden Fall aber abgesehen werden, weil die Frist nach Lage der Akten offensichtlich eingehalten ist (BGH NJW 1997, 1079; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 576).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11
    Zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift gehört gemäß § 519 Abs. 2 ZPO die Angabe, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird; aus der Berufungsschrift muss entweder für sich allein oder mithilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (BGH NJW 2002, 1430; BGH NJW-RR 2000, 1661; BGH NJW-RR 2010, 277).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZB 76/08

    Umdeutung oder Heilung eines Bezeichnungsmangels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.2011 - 3 U 58/11
    Zum notwendigen Inhalt der Berufungsschrift gehört gemäß § 519 Abs. 2 ZPO die Angabe, für und gegen welche Partei das Rechtsmittel eingelegt wird; aus der Berufungsschrift muss entweder für sich allein oder mithilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (BGH NJW 2002, 1430; BGH NJW-RR 2000, 1661; BGH NJW-RR 2010, 277).
  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 26 U 62/12

    40.000 Euro Schmerzensgeld, weil sich ein Patient infolge fehlender

    (OLG Naumburg, NJW 2012, 1375).
  • BGH, 01.06.2017 - III ZB 77/16

    Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Berufung des Klägers bei Reduzierung des

    Hinsichtlich der Entscheidung über die Berufung des Klägers zu 2 kann der Beschluss des Berufungsgerichts Bestand behalten; die Verwerfung einer Berufung als unzulässig kann auf einzelne Streitgenossen begrenzt werden (s. etwa OLG Stuttgart, NJW 2012, 1375, 1376; MüKoZPO/Rimmelspacher aaO § 522 Rn. 12; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 522 Rn. 11: PG/Lemke, ZPO, 9. Aufl., § 522 Rn. 18).
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   OLG Hamburg, 17.12.2012 - 3 U 58/11   

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https://dejure.org/2012,53143
OLG Hamburg, 17.12.2012 - 3 U 58/11 (https://dejure.org/2012,53143)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2012 - 3 U 58/11 (https://dejure.org/2012,53143)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 3 U 58/11 (https://dejure.org/2012,53143)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 3 U 58/11   

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https://dejure.org/2015,102560
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 3 U 58/11 (https://dejure.org/2015,102560)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.05.2015 - L 3 U 58/11 (https://dejure.org/2015,102560)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - L 3 U 58/11 (https://dejure.org/2015,102560)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs-

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 3 U 58/11
    Aus demselben Grund - und weil keiner der in § 6 der am 1. Dezember 1997 in Kraft getretenen BKV geregelten Fälle einer rückwirkenden Anwendung der BKV vorliegt - findet hier noch die BKVO vom 20. Juni 1968 (in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Siebenten BKVO vom 8. Dezember 1976, BGBl I, S 3329; zuletzt geändert durch Art I der Verordnung vom 18. Dezember 1992, BGBl I, S 2343) Anwendung (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R, Rn 13 nach juris = BSGE 108, 28 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 10 U 1507/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 3 U 58/11
    Die Vorschrift ist auch Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls (hier: der Eintritt einer BK) abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre (vgl Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2014 - L 10 U 1507/12, Rn 19 nach juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2015 - L 3 U 58/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings eine bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R = BSGE 103, 54, Rn 11 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 140/13

    Anerkennung von Unfallfolgen; Blasenentleerungsstörungen als Unfallfolge;

    Die Vorschrift ist auch Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls oder von Folgen des Versicherungsfalls abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre ( vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2014 - L 10 U 1507/12, juris; Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - L 3 U 58/11 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2017 - L 3 U 192/11

    Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4106 der Anlage 1 zur

    Die Vorschrift ist auch Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls oder von Unfallfolgen abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre ( Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - L 3 U 58/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2014 - L 10 U 1507/12 - juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit

    Die Vorschrift ist auch Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls (hier: der Eintritt einer BK) abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre (vgl Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - L 3 U 58/11 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 101/12

    Unfallversicherung

    Die Vorschrift ist auch Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls oder von Unfallfolgen abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre ( Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - L 3 U 58/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2014 - L 10 U 1507/12 - juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2018 - L 3 U 47/17
    Die Vorschrift ist auch Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls (hier: der Eintritt einer BK) abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre (vgl Senatsurteil vom 13. Mai 2015 - L 3 U 58/11 mwN).
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