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OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 58/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- eurojurislawjournal.net (Entscheidungsanmerkung)
Änderung in der Rechtsprechung hinsichtlich der rechtmäßigen Verwendung von Gattungsbegriffen als Domain (RA Tim Geißler)
Papierfundstellen
- GRUR 2000, 243
- afp 1999, 502
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99
"Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote
Das Berufungsgericht hat sie abgewiesen (OLG Hamburg GRUR 2000, 243). - OLG Hamburg, 09.11.2000 - 3 U 194/00
Aufhebung einer Unterlassungsverfügung
(3 U 58/99; vgl. OLG Hamburg, AfP 1999, 502; MagazinDienst 1999, 1370).(a) Der Senat hält aus den Gründen seines Urteils vom 29. Juli 1999 im Hauptsacheverfahren (3 U 58/99) den vorliegend bestehenden Verbotsausspruch für nicht begründet.
In materiellrechtlicher Hinsicht ergibt sich kein durchgreifender Unterschied dadurch, dass der Klageantrag in der Hauptsache in zweiter Instanz (3 U 58/99) gegenüber der Unterlassungsverfügung (vom 18. August 1998) die zusätzliche Bestimmung "für die "W_."" enthält.