Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.02.2012 - 3 U 59/11   

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https://dejure.org/2012,54225
OLG Brandenburg, 17.02.2012 - 3 U 59/11 (https://dejure.org/2012,54225)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2012 - 3 U 59/11 (https://dejure.org/2012,54225)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 3 U 59/11 (https://dejure.org/2012,54225)
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   OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 3 U 59/11   

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https://dejure.org/2016,69048
OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 3 U 59/11 (https://dejure.org/2016,69048)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.12.2016 - 3 U 59/11 (https://dejure.org/2016,69048)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 3 U 59/11 (https://dejure.org/2016,69048)
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   OLG Köln, 15.05.2012 - I-3 U 59/11   

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https://dejure.org/2012,83059
OLG Köln, 15.05.2012 - I-3 U 59/11 (https://dejure.org/2012,83059)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.2012 - I-3 U 59/11 (https://dejure.org/2012,83059)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - I-3 U 59/11 (https://dejure.org/2012,83059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftung der Airline bei nicht aufgegebenem Reisegepäck

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2012 - 3 U 59/11
    Sofern es sich bei den "Leuten" um selbstständige Unternehmen oder deren Mitarbeiter handelt, reicht aus, dass der Luftfrachtführer durch eine zumindest überwachende Anwesenheit auf die Behandlung des Gutes auch tatsächlich Einfluss nehmen kann (vgl. BGH zum Begriff der "Leute" im Sinne von Artikel 25 Satz 1 Warschauer Abkommen 1955 in zwei Urteilen vom 02.04.2009 - I ZR 60/06 und I ZR 61/06).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 61/06

    Haftung des Luftfrachtführers für den Verlust von Transportgut

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2012 - 3 U 59/11
    Sofern es sich bei den "Leuten" um selbstständige Unternehmen oder deren Mitarbeiter handelt, reicht aus, dass der Luftfrachtführer durch eine zumindest überwachende Anwesenheit auf die Behandlung des Gutes auch tatsächlich Einfluss nehmen kann (vgl. BGH zum Begriff der "Leute" im Sinne von Artikel 25 Satz 1 Warschauer Abkommen 1955 in zwei Urteilen vom 02.04.2009 - I ZR 60/06 und I ZR 61/06).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11   

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https://dejure.org/2014,102601
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11 (https://dejure.org/2014,102601)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.08.2014 - L 3 U 59/11 (https://dejure.org/2014,102601)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. August 2014 - L 3 U 59/11 (https://dejure.org/2014,102601)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 379/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Hierzu gehört, dass der Erkrankung eine ausreichende Exposition vorausgeht, wobei die Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs mit der Länge des Zeitraums zwischen dem Ende der Exposition und der erstmaligen Diagnose der Erkrankung abnimmt (Bolm-Audorff aaO, S 216; vgl hierzu bereits Senatsurteil vom 30 November 2011 - L 3 U 379/09).
  • LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 248/07

    Feststellung eines Bandscheibenvorfalls als Folge einer Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Diese Voraussetzung gilt ausweislich der Konsensempfehlungen (aaO, S 217) für alle Konstellationen von B bis E. Außerdem hat das Fehlen einer Begleitspondylose - wie bei der Konstellation B2 - nur dann keine negative Indizwirkung, wenn sich die aus beruflichen Belastungen ergebende Gefährdung "hauptsächlich" aus wiederholten Spitzenbelastungen ergibt (Bolm-Audorff aaO, S 217; vgl hierzu bereits Hessisches LSG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - L 3 U 248/07 - und Bayerisches LSG, Urteil vom 20. August 2009 - L 3 U 330/07 -, jeweils juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 3 U 28/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Auch eine besonders intensive Belastung (2. Spiegelstrich der Konstellation B2) liegt nicht vor, weil dies nach den Konsensempfehlungen voraussetzt, dass der Richtwert für die Lebensdosis - nach den MDD für Frauen also: 17 x 106Nh (vgl hierzu Senatsurteil vom 25. Mai 2011 - L 3 U 28/07) - in weniger als zehn Jahren erreicht worden ist.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Da bandscheibenbedingte Erkrankungen immer multifaktoriell entstehen und ein eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild, das für Belastungen durch Heben und Tragen oder Arbeit in Rumpfbeugehaltung typisch wäre, fehlt, ist allgemein anerkannt, dass letztlich entscheidend nur die Frage nach einer wesentlichen Mitverursachung der Wirbelsäulenerkrankung durch die versicherte Einwirkung ist (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Dies ist im Wege des Sachverständigenbeweises zu klären, wobei der Gutachter den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand heranzuziehen hat, also die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 4-2700 § 9 Nr. 1; SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5) ist das MDD als geeignete Grundlage für die Konkretisierung dieser sog arbeitstechnischen Voraussetzungen anzusehen.
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Dabei ist der unterste Grenzwert, bei dessen Unterschreitung nach gegenwärtigem Wissensstand ein Kausalzusammenhang zwischen beruflichen Einwirkungen und bandscheibenbedingter Erkrankung der Lendenwirbelsäule ausgeschlossen ist und deshalb auf einzelfallbezogene medizinische Ermittlungen verzichtet werden kann, auf die Hälfte des im MDD vorgeschlagenen Orientierungswertes für die Gesamtbelastungsdosis bei Frauen von 17 x 106 Nh (vgl hierzu Jäger ua, ASUMed 1999, 101, 109), also auf 8, 5 x 106 Nh festzusetzen (BSG SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5; Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 14/07 R - juris).
  • OLG Naumburg, 28.10.2004 - 2 U 33/04

    Verplichtung zur Zahlung von Zinsen und sonstigen Nebenforderungen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Hiergegen hat die Versicherte am 11. März 2004 Klage vor dem Sozialgericht (SG) Lüneburg erhoben (Az: S 2 U 33/04, später S 2 U 43/09).
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 42/93

    Entschädigung - Rückwirkung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Denn eine rückwirkende Anerkennung als BK kann gem § 6 Abs. 4 BKV (vgl zur Vorgängervorschrift in Art. 2 Abs. 2 2. ÄndVO zur BKV: BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 6) erfolgen, wenn der Versicherungsfall nach dem 31. März 1988 eingetreten ist.
  • OLG Celle, 29.06.2009 - 2 U 43/09

    Rücktritt vom Mietvertrag wegen Scheitern des Projekts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 59/11
    Hiergegen hat die Versicherte am 11. März 2004 Klage vor dem Sozialgericht (SG) Lüneburg erhoben (Az: S 2 U 33/04, später S 2 U 43/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    In Bezug auf das 3. Zusatzkriterium der B-2-Konstellation der Konsensempfehlungen schließt sich der erkennende Senat zudem der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteil vom 4. August 2014 - Az.: L 3 U 59/11; Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW und Urteil vom 26. April 2017 - Az.: L 3 U 32/13) an, wonach bei der Prüfung, ob ein besonderes Gefährdungspotenzial durch hohe Belastungsspitzen vorliegt, zu berücksichtigen ist, dass nach den Vorgaben der Konsensempfehlungen dem Fehlen einer Begleitspondylose bei der Konstellation B-2 nur dann keine negative Indizwirkung zukommt, wenn sich die mit den beruflichen Belastungen verbundene Gefährdung "hauptsächlich" aus wiederholten Spitzenbelastungen ergibt (siehe hierzu Seite 217).

    Nach der Rechtsprechung des 3. Senats kann z.B. bei einem nur geringen Anteil der Spitzenbelastungen an den Gesamtbelastungen der beruflichen Tätigkeit (von unter einem Viertel - Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW - oder einem nachgewiesenen Zeitraum von wenig mehr als drei Jahren - Urteil vom 4. August 2014 - Az.: L 3 U 59/11) regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil nach dem Wortlaut der Konsensempfehlungen ("hauptsächlich") gelegentliche und/oder nur vorübergehende Spitzenbelastungen noch nicht mit einem besonderen Gefährdungspotential i.S.d. BK-Nr. 2108 verbunden sind (so im Ergebnis wohl auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2015 - Az.: L 15 U 211/13 - kein besonderes Gefährdungspotential bei lediglich 53 Tagen im Jahr im Rahmen einer Ausbildung zum Heizungs- und Lüftungsbauer sowie lediglich 66 Tage im Jahr im Rahmen der sich anschließenden 17, 4-jährigen Belastungszeit als Geselle).

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