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   OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10   

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OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10 (https://dejure.org/2010,3894)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.08.2010 - 3 U 60/10 (https://dejure.org/2010,3894)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. August 2010 - 3 U 60/10 (https://dejure.org/2010,3894)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich eines reinen Vermögensschadens; Fortsetzung des Prozesses bei Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens; Begriff des Zeit-Chartervertrages

  • tis-gdv.de

    Binnenschifffahrt

  • rabüro.de

    Zur Haftung für Transportschaden an Chemikalienfässern wegen unterbliebener Stabilitätskontrolle

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256; BinnSchG § 5 b; BinnSchG § 5 c
    Fortsetzung eines Prozesses zwischen Gläubiger und Schiffseigner trotz Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich eines reinen Vermögensschadens; Fortsetzung des Prozesses bei Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens; Begriff des Zeit-Chartervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Rechtsstreit zwischen Gläubiger und Schiffseigner trotz Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1074
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08

    Haftung des Fixkostenspediteurs eines multimodalen Transports bei einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
    Zur näheren Begründung wird auf das noch nicht rechtskräftige Senatsurteil vom 01.07.2009 - 3 U 248/08, veröffentlicht in TranspR 2009, 309 - Bezug genommen, welches das nämliche Schadensereignis vom 25.03.2007 zum Gegenstand hat.

    Diesem Rechtsstandpunkt tritt der Senat aus den Gründen ebenfalls bei, die bereits in dem schon zitierten Urteil vom 01.07.2009 - 3 U 248/08 - näher dargelegt wurden.

    Es kommt hinzu, dass so eher zu erwarten ist, dass der BGH über die gegen das Senatsurteil vom 01.07.2009 i.S. 3 U 248/08 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde noch vor einer Entscheidung des Land- bzw. Oberlandesgerichts über den vorliegenden Rechtsstreit befindet.

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
    Voraussetzung dafür ist, dass der Anspruchsteller Anhaltspunkte für das Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens darlegt, die sich insbesondere aus der Art und dem Ausmaß des Schadens ergeben können (BGHZ 174, 244 Tz. 25).

    Dieser für Verlustfälle entwickelte Grundsatz wurde vom BGH auf Fälle der Beschädigung von Transportgut übertragen, wenn der entstandene Schaden auf einer unzureichenden Sicherung des Frachtgutes beruht, mit der Folge, dass der Frachtführer, soweit es ihm im konkreten Fall zuzumuten ist, in substantiierter Weise darzulegen hat, welche auf der Hand liegenden Schadensverhütungsmaßnahmen er getroffen hat (BGH TranspR 2009, 331; BGHZ 174, 244 Tz. 25 f.).

  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
    Eine Leichtfertigkeit im Sinne von § 435 HGB ist bei besonders schweren Pflichtverletzungen gegeben, bei denen sich der Frachtführer oder die Personen, für die er nach § 428 HGB haftet, in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzen (BGH TranspR 2007, 423; BGH TranspR 2004, 399).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH TranspR 2007, 423; BGH TranspR 2004, 399).

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
    Eine Leichtfertigkeit im Sinne von § 435 HGB ist bei besonders schweren Pflichtverletzungen gegeben, bei denen sich der Frachtführer oder die Personen, für die er nach § 428 HGB haftet, in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzen (BGH TranspR 2007, 423; BGH TranspR 2004, 399).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH TranspR 2007, 423; BGH TranspR 2004, 399).

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
    Erforderlich ist das Unterlassen elementarer Schutzvorkehrungen (BGH TranspR 2006, 161).
  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 239/78

    Auswirkungen des seerechtlichen Verteilungsverfahrens auf einen anhängigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
    Durch Urteil vom 13.03.1980 - II ZR 239/78, BGHZ 76, 206 = NJW 1980, 1749 - hat der BGH insoweit entschieden, dass ein Rechtsstreit zwischen einem Gläubiger und dem Reeder wegen eines Anspruches aus der Verwendung des Schiffes trotz Eröffnung des seerechtlichen Verteilungsverfahrens fortgesetzt werden kann, soweit der Gläubiger die unbeschränkte Haftung des Reeders behauptet und daher den Anspruch außerhalb des Verteilungsverfahrens weiterverfolgen will.
  • OLG München, 27.07.2001 - 23 U 3096/01

    Anspruch auf Schadensersatz eines Transportversicherers gegen ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Oldenburg TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG München TranspR 2002, 161; vgl. zum Meinungsstand Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 16 und FN 112).
  • OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01

    Schadensersatz; Haftungsbeschränkung; Leichtfertig; Leichtfertigkeit; Wegfall;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Oldenburg TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG München TranspR 2002, 161; vgl. zum Meinungsstand Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 16 und FN 112).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - 15 U 23/05

    Frachtführerhaftung; Verschulden; Leichtfertigkeit, Haftungshöchstbetrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
    Dieses ist zu bejahen, wenn grundlegende, auf der Hand liegende Sorgfaltspflichten verletzt werden, wenn nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden oder wenn der Handelnde bzw. Verantwortliche sich über Bedenken in Anbetracht von Gefahren hinwegsetzt, die sich jedem aufdrängen müssen (OLG Düsseldorf TranspR 2005, 468; Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 6).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 212/06

    Transportrecht - Beweislast bei Beschädigung des Transportgutes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
    Dieser für Verlustfälle entwickelte Grundsatz wurde vom BGH auf Fälle der Beschädigung von Transportgut übertragen, wenn der entstandene Schaden auf einer unzureichenden Sicherung des Frachtgutes beruht, mit der Folge, dass der Frachtführer, soweit es ihm im konkreten Fall zuzumuten ist, in substantiierter Weise darzulegen hat, welche auf der Hand liegenden Schadensverhütungsmaßnahmen er getroffen hat (BGH TranspR 2009, 331; BGHZ 174, 244 Tz. 25 f.).
  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 140/06

    Schadensersatz wegen der Beschädigung von Transportgut bei einem multimodalen

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03

    Zuständigkeit für die Vertretung der Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 325/02

    Ende der Seestrecke eines multimodalen Transports

  • BGH, 04.02.1991 - II ZR 52/90

    Haftung des Reeders

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 200/01

    Ansprüche aus abgetretenem und übergegangenem Recht wegen Verlustes von

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 106/01

    Zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen

  • RG, 04.01.1929 - VII 296/28

    1. Muß sich der Streitverkündete das, was im Vorprozeß als Ursache eines Unfalls

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

  • BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

  • BGH, 25.01.1972 - VI ZR 20/71

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung von zukünftigen Schäden

  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

  • BGH, 30.10.2008 - I ZR 12/06

    Eingreifen der Vorschrift des § 437 Handelsgesetzbuch ( HGB ) bei Anwendbarkeit

  • OLG Köln, 10.07.2012 - 3 U 133/09

    Sorgfaltspflichten des Schiffsführers bei der Beladung des Schiffs

  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

  • AG Mannheim, 03.12.2009 - 30 SRV 1/09

    Haftungssummen für Schiffunfälle auf dem Rhein

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • OLG Nürnberg, 30.03.2017 - 9 U 243/14

    Ausschluss der Haftungsbeschränkung beim Schiffseigner bei leichtfertigem

    Nach der Rechtsprechung ist dies zu bejahen, wenn grundlegende, auf der Hand liegende Sorgfaltspflichten verletzt werden (so bereits BGHZ 74, 162), wenn nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden oder wenn der Handelnde bzw. Verantwortliche sich über Bedenken in Anbetracht von Gefahren hinwegsetzt, die sich jedem aufdrängen müssen (vgl. hierzu OLG Stuttgart VersR 2011, 1074; TranspR 2009, 309 OLG Düsseldorf TranspR 2005, 468).

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Stuttgart VersR 2011, 1074; OLG Oldenburg TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München TranspR 2002, 161).

  • AG Hamburg, 18.10.2019 - 33a C 203/18

    Ersatzanspruch des Absenders bei Ladungsschaden in der Binnenschifffahrt:

    Nach der Rechtsprechung ist dies zu bejahen, wenn grundlegende, auf der Hand liegende Sorgfaltspflichten verletzt werden (so bereits BGH, Urteil vom 12.01.1982 - VI ZR 286/80 -, Rn. 9), wenn nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden oder wenn der Handelnde bzw. Verantwortliche sich über Bedenken in Anbetracht von Gefahren hinwegsetzt, die sich jedem aufdrängen müssen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 20.08.2010 - 3 U 60/10 -, Rn. 65, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2005 - I-15 U 23/05 -, Rn. 43, juris).

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintritts nahe liegend ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.08.2010 - 3 U 60/10 -, Rn. 66, juris) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG München, Urteil vom 27.07.2001 - 23 U 3096/01 -, Rn. 17, juris).

  • LG Göttingen, 11.02.2011 - 2 S 10/10

    Darlegung einer Verletzung der Insolvenzantragspflicht erfordert Aufstellung

    Die Zahlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft berechtigt den stillen Gesellschafter gem. § 234 Abs. 1 Satz 2 HGB , § 723 BGB zur Kündigung aus wichtigem Grund und der Beweis des ersten Anscheins spricht in einem solchen Fall dafür, dass diese Gestaltungserklärung auch abgegeben wird (vgl. dazu nur Beschluss des OLG Braunschweig v. 5.10.2010 - 3 U 60/10 m.w.N.).
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