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   OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12   

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OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12 (https://dejure.org/2012,54713)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.09.2012 - 3 U 7/12 (https://dejure.org/2012,54713)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. September 2012 - 3 U 7/12 (https://dejure.org/2012,54713)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 137/11

    Bruchteilseigentum an einem Hausgrundstück: Entsprechende Anwendung der

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
    Ein solcher Anspruch ist gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Nutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung überschreiten, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen nach § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11 - zitiert nach Juris, Rz. 8).

    Der Anspruch ist über den Wortlaut des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB hinaus nicht auf die Folgen der Zuführung unwägbarer Stoffe beschränkt, sondern erfasst u. a. auch die Störung durch sog. Grobemissionen, wie etwa Wasser (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11 -, in dem dort entschiedenen Fall war durch einen Riss am Durchlauferhitzer Wasser in die darunter liegende Wohnung eingedrungen).

    Der Bundesgerichtshof hat in vergleichbaren Fällen Mieter bzw. Eigentümer als Störer angesehen: In dem dem Versäumnisurteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11 - zugrunde liegenden Fall den Mieter, in dessen Wohnung ein Riss am Durchlauferhitzer zum Wassereinbruch in der darunter liegenden Wohnung geführt hat.

    Der Senat hält mit dem Landgericht auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch unter Mietern von Wohnungen auf demselben Grundstück wegen beeinträchtigender Emissionen (Urteil vom 12.03.2003 - V ZR 180/03 -), zum Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers bei Nutzungsbeeinträchtigung durch Mängel am Gemeinschaftseigentum (Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10 -) und zum Ausgleichsanspruch eines Bruchteilseigentümers gegen einen anderen Bruchteilseigentümer desselben Grundstücks bei einer von dessen alleinigem Nutzungsbereich ausgehenden Beeinträchtigung (Versäumnisurteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11 -) für einen Sondereigentümer einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB für gegeben, wenn die Nutzungsbeeinträchtigung von einem anderen Sondereigentum ausgeht (so auch OLG Stuttgart NJW 2006, 1744 mit zustimmender Anmerkung Dötsch in ZMR 2006, 391; Wenzel NJW 2005, 241, 244; offengelassen: OLG München, Beschluss vom 09.10.2006 - 32 Wx 116/06 - zitiert nach Juris Rz. 16).

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 180/03

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Mietern

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
    Hier sei dieselbe Konstellation gegeben wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2004, 775.

    Der Ausgleichsanspruch steht nicht nur dem Eigentümer eines Grundstücks zu, sondern auch dem Besitzer, dessen Abwehranspruch aus § 862 Abs. 1 BGB aus tatsächlichen Gründen nicht geltend gemacht werden konnte (vgl. BGH NJW 2004, 775).

    Der Senat hält mit dem Landgericht auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch unter Mietern von Wohnungen auf demselben Grundstück wegen beeinträchtigender Emissionen (Urteil vom 12.03.2003 - V ZR 180/03 -), zum Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers bei Nutzungsbeeinträchtigung durch Mängel am Gemeinschaftseigentum (Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10 -) und zum Ausgleichsanspruch eines Bruchteilseigentümers gegen einen anderen Bruchteilseigentümer desselben Grundstücks bei einer von dessen alleinigem Nutzungsbereich ausgehenden Beeinträchtigung (Versäumnisurteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11 -) für einen Sondereigentümer einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB für gegeben, wenn die Nutzungsbeeinträchtigung von einem anderen Sondereigentum ausgeht (so auch OLG Stuttgart NJW 2006, 1744 mit zustimmender Anmerkung Dötsch in ZMR 2006, 391; Wenzel NJW 2005, 241, 244; offengelassen: OLG München, Beschluss vom 09.10.2006 - 32 Wx 116/06 - zitiert nach Juris Rz. 16).

  • BGH, 21.05.2010 - V ZR 10/10

    Wohnungseigentum: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
    Der Senat hält mit dem Landgericht auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch unter Mietern von Wohnungen auf demselben Grundstück wegen beeinträchtigender Emissionen (Urteil vom 12.03.2003 - V ZR 180/03 -), zum Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers bei Nutzungsbeeinträchtigung durch Mängel am Gemeinschaftseigentum (Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10 -) und zum Ausgleichsanspruch eines Bruchteilseigentümers gegen einen anderen Bruchteilseigentümer desselben Grundstücks bei einer von dessen alleinigem Nutzungsbereich ausgehenden Beeinträchtigung (Versäumnisurteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11 -) für einen Sondereigentümer einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB für gegeben, wenn die Nutzungsbeeinträchtigung von einem anderen Sondereigentum ausgeht (so auch OLG Stuttgart NJW 2006, 1744 mit zustimmender Anmerkung Dötsch in ZMR 2006, 391; Wenzel NJW 2005, 241, 244; offengelassen: OLG München, Beschluss vom 09.10.2006 - 32 Wx 116/06 - zitiert nach Juris Rz. 16).

    Analogiefähig ist das Rechtsinstitut des nachbarrechtlichen Ausgleichs nur bei struktureller Vergleichbarkeit und anders nicht zu befriedigender Schutzbedürftigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10 -).

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 193/10

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Schuldner des Ausgleichsanspruchs,

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
    Das ist der Fall, wenn nach den Wertungskriterien des Nachbarrechts eine Handlungspflicht besteht, der Besitzer also zurechenbar den störenden Zustand herbeigeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 193/10 -).

    In dem dem Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 193/10 - zugrunde liegenden Fall die Nutzerin einer Dachgeschosswohnung, in der ein Brand im Bereich des Bettelements entstanden ist, das über zwei elektrische Motoren zum Verstellen der Liegefläche verfügte.

  • OLG Stuttgart, 27.10.2005 - 7 U 135/05

    Wohnungseigentum: Anwendung des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
    Der Entscheidung des OLG Stuttgart in NJW 2006, 1744 sei nicht zu folgen.

    Der Senat hält mit dem Landgericht auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch unter Mietern von Wohnungen auf demselben Grundstück wegen beeinträchtigender Emissionen (Urteil vom 12.03.2003 - V ZR 180/03 -), zum Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers bei Nutzungsbeeinträchtigung durch Mängel am Gemeinschaftseigentum (Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10 -) und zum Ausgleichsanspruch eines Bruchteilseigentümers gegen einen anderen Bruchteilseigentümer desselben Grundstücks bei einer von dessen alleinigem Nutzungsbereich ausgehenden Beeinträchtigung (Versäumnisurteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11 -) für einen Sondereigentümer einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB für gegeben, wenn die Nutzungsbeeinträchtigung von einem anderen Sondereigentum ausgeht (so auch OLG Stuttgart NJW 2006, 1744 mit zustimmender Anmerkung Dötsch in ZMR 2006, 391; Wenzel NJW 2005, 241, 244; offengelassen: OLG München, Beschluss vom 09.10.2006 - 32 Wx 116/06 - zitiert nach Juris Rz. 16).

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
    Wann diese Anforderungen erfüllt sind, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (vgl. BGH NJW 2011, 613).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
    Verhandlungen schweben schon dann, wenn der in Anspruch Genommene Erklärungen abgibt, die dem Geschädigten die Annahme gestatten, der Verpflichtete lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein (vgl. BGH NJW 2007, 587).
  • LG Aachen, 19.12.2011 - 11 O 279/11

    Analoge Anwendung von § 906 Abs. 2 BGB unter mehreren Mietern von Räumlichkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.12.2011 verkündete Grundurteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 279/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
    Für die letzte Voraussetzung genügt ein faktischer Duldungszwang, der sich u. a. daraus ergeben kann, dass der Betroffene die abzuwehrende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und auch nicht erkennen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02 -, zitiert nach Juris Rz. 10).
  • OLG München, 09.10.2006 - 32 Wx 116/06

    Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Teileigentümern bei

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12
    Der Senat hält mit dem Landgericht auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch unter Mietern von Wohnungen auf demselben Grundstück wegen beeinträchtigender Emissionen (Urteil vom 12.03.2003 - V ZR 180/03 -), zum Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers bei Nutzungsbeeinträchtigung durch Mängel am Gemeinschaftseigentum (Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10 -) und zum Ausgleichsanspruch eines Bruchteilseigentümers gegen einen anderen Bruchteilseigentümer desselben Grundstücks bei einer von dessen alleinigem Nutzungsbereich ausgehenden Beeinträchtigung (Versäumnisurteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11 -) für einen Sondereigentümer einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB für gegeben, wenn die Nutzungsbeeinträchtigung von einem anderen Sondereigentum ausgeht (so auch OLG Stuttgart NJW 2006, 1744 mit zustimmender Anmerkung Dötsch in ZMR 2006, 391; Wenzel NJW 2005, 241, 244; offengelassen: OLG München, Beschluss vom 09.10.2006 - 32 Wx 116/06 - zitiert nach Juris Rz. 16).
  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 447/06

    Auslegung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung; Rechtsfolgen des

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - L 3 U 7/12   

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LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - L 3 U 7/12 (https://dejure.org/2013,104751)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.07.2013 - L 3 U 7/12 (https://dejure.org/2013,104751)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - L 3 U 7/12 (https://dejure.org/2013,104751)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2002 - L 1 U 1896/00
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - L 3 U 7/12
    In einem anderen Urteil vom 19. Juli 2002 (L 1 U 1896/00) habe das LSG dargelegt, dass auch ein Sturz auf den seitlich vom Körper abgespreizten Arm einen Verletzungsmechanismus darstelle, der zur Beschädigung der Supraspinatussehne geeignet sei.

    Schließlich stützt auch das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 19. Juli 2002 (L 1 U 1896/00) nicht das klägerische Begehren.

  • SG Berlin, 15.06.2001 - S 67 U 118/00

    Arbeitsunfallbegriff - haftungsausfüllende Kausalität - innere Ursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - L 3 U 7/12
    Alterstypisch normale Verschleißerscheinungen, insbesondere im Bereich des Bewegungsapparates, könnten nicht als konkurrierende Ursache der wesentlichen Ursächlichkeit eines konkreten Verletzungsgeschehens entgegengehalten werden (vgl. SG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2001, S 67 U 118/00).

    Ein vom vorliegenden Fall abweichender Sachverhalt lag auch dem ebenfalls angeführten Urteil des SG Berlin vom 15. Juni 2001 (S 67 U 118/00) zu Grunde.

  • OLG Celle, 20.08.2009 - 8 U 10/09

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Unfalls (Sturzes) für eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - L 3 U 7/12
    Ergänzend hat er darauf hingewiesen, dass das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 20. August 2009 (Az.: 8 U 10/09) entschieden habe, dass eine Rotatorenmanschettenruptur ausnahmsweise auch durch einen Sturz auf die Schulter entstehen und der Sturz selbst dann als wesentliche Teilursache anzusehen sein könne, wenn bereits degenerative Verschleißerscheinungen vorliegen würden.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - L 3 U 7/12
    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, in juris).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - L 3 U 7/12
    Der Feststellung, ob und welche Gesundheitsstörungen Folgen eines Versicherungsfalls sind, kommt also eine über den einzelnen Leistungsanspruch hinausgehende rechtliche Bedeutung auch für Ansprüche auf Heilbehandlung/Verletztengeld zu (BSG, Urteil vom 05. Juli 2011, B 2 U 17/10 R, in juris, Rn. 12, 17, 19 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - L 1 U 1844/00

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Rotatorenmanschettenverletzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - L 3 U 7/12
    Dem Ergebnis einer feingeweblichen Feststellung habe auch das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg im Urteil vom 15. April 2002 (L 1 U 1844/00) Bedeutung beigemessen.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - L 3 U 7/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (BSG, Urteil vom 02. April 2009, B 2 u 29/07 R, in juris).
  • OLG Hamm, 06.07.2001 - 20 U 200/99

    Unfallversicherung - Anspruchsminderung - Mitwirkung von "Krankheiten oder

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2013 - L 3 U 7/12
    Selbst bei überwiegenden degenerativen Vorschäden entfalle die Unfallursächlichkeit nicht (vgl. OLG Hamm, Versicherungsrecht 2002, S. 180).
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