Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.2013 - I-3 U 71/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33910
OLG Hamm, 23.09.2013 - I-3 U 71/13 (https://dejure.org/2013,33910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2013 - I-3 U 71/13 (https://dejure.org/2013,33910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2013 - I-3 U 71/13 (https://dejure.org/2013,33910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Identifizierende Berichterstattung, Internet-Plattform

  • openjur.de

    §§ 1004, 823, 12 BGB; § 193 StGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
    YouTube, Verkehrsunfall, fahrlässige Tötung, identifizierende Berichterstattung, Persönlichkeitsrecht, Sozialsphäre, Löschungsanspruch, Abwägung, öffentliches Informationsinteresse, Anonymitätsinteresse, Recht auf Resozialisierung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    YouTube, Verkehrsunfall, fahrlässige Tötung, identifizierende Berichterstattung, Persönlichkeitsrecht, Sozialsphäre, Löschungsanspruch, Abwägung, öffentliches Informationsinteresse, Anonymitätsinteresse, Recht auf Resozialisierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit identifizierender Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch Hochladen eines Videos auf die Internet-Plattform "YouTube"

  • kanzlei.biz

    Identifizierende Berichterstattung über fahrlässige Tötung auf YouTube

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit identifizierender Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch Hochladen eines Videos auf die Internet-Plattform "YouTube"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die identifizierende Berichterstattung auf You Tube

  • lto.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechte - Youtube muss Videos von tödlichem Unfall nicht löschen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden

  • bista.de (Kurzinformation)

    Identifizierende Videos über Autounfall mit Toten bleiben im Netz

  • weka.de (Kurzinformation)

    YouTube-Video: Identifizierende Berichterstattung zulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Muss YouTube Berichterstattung über Verkehrsunfall unterbinden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden - Betroffenen steht bei öffentlichem Informationsinteresse kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall auf YouTube-Video: Kein Anspruch auf Löschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2014, 120
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2013 - 3 U 71/13
    Der Hinweis des Senats auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, NJW 2006, 2835 sollte lediglich dokumentieren, dass die Berichterstattung über Fahrlässigkeitstaten nicht generell unzulässig ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.08.2013 - I-3 U 71/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33967
OLG Hamm, 07.08.2013 - I-3 U 71/13 (https://dejure.org/2013,33967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2013 - I-3 U 71/13 (https://dejure.org/2013,33967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2013 - I-3 U 71/13 (https://dejure.org/2013,33967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Identifizierende Berichterstattung, Internet-Plattform

  • openjur.de

    §§ 1004, 823, 12 BGB; § 193 StGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
    YouTube, Verkehrsunfall, fahrlässige Tötung, identifizierende Berichterstattung, Persönlichkeitsrecht, Sozialsphäre, Löschungsanspruch, Abwägung, öffentliches Informationsinteresse, Anonymitätsinteresse, Recht auf Resozialisierung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    YouTube, Verkehrsunfall, fahrlässige Tötung, identifizierende Berichterstattung, Persönlichkeitsrecht, Sozialsphäre, Löschungsanspruch, Abwägung, öffentliches Informationsinteresse, Anonymitätsinteresse, Recht auf Resozialisierung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Berichterstattung mittels eines YouTube-Videos

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit identifizierender Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch Hochladen eines Videos auf die Internet-Plattform "YouTube"

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit identifizierender Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch Hochladen eines Videos auf die Internet-Plattform "YouTube"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    YouTube-Video mit Foto und Namensnennung eines Unfallfahrers kann zulässig sein

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Youtube muss Videobericht von tödlichem Unfall nicht löschen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verursacher eines Verkehrsunfalls mit fahrlässiger Tötung kann identifizierende Berichterstatung auf YouTube hinzunehmen haben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verursacher eines Verkehrsunfalls mit fahrlässiger Tötung kann identifizierende Berichterstatung auf YouTube hinzunehmen haben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden - Unterschied zu Presseberichten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    YouTube muss Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.11.2009)

    Der Geisterfahrer: Wie ein deutscher Lehrer dem russischen Gefängnis entkam

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Muss YouTube Berichterstattung über Verkehrsunfall unterbinden?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verursacher eines Verkehrsunfalls mit fahrlässiger Tötung kann identifizierende Berichterstattung auf YouTube hinzunehmen haben

Sonstiges (3)

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.05.2010)

    Umstrittenes Urteil: Der Raser mit dem roten Nummernschild

  • youtube.com (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.04.2010)

    Deutscher Diplomat überfährt zwei Studenten in Moskau

  • welt.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.11.2009)

    Russland: Der Raser, der zwei russische Jugendliche tötete

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
    Durch die Videos auf der Plattform "Z" wird somit allein der soziale Geltungsanspruch des Klägers beeinträchtigt, indem er als unverantwortlicher Verkehrsteilnehmer dargestellt wird und in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert wird (vgl. BGH, GRUR 2010, 266 ff.).

    Wer die Rechtsordnung und damit den Rechtsfrieden bricht sowie Dritte verletzt, der ruft selbst ein öffentliches Informationsinteresse hervor und muss neben einer strafrechtlichen Sanktion daher hinnehmen, dass sich die Öffentlichkeit mit seiner Tat auseinandersetzt und sich über diese auf den üblichen Wegen umfassend informiert (BGH NJW 2010, 757).

    Das gilt vor allem dann, wenn der Täter seine Strafe verbüßt hat und die Öffentlichkeit bereits ausreichend informiert wurde (BGH NJW 2010, 757).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
    Der BGH hält es grundsätzlich dann für möglich und zumutbar vorbeugend mit einer Filtersoftware zu arbeiten, wenn es sich bei der Plattform um eine Internethandelsplattform handelt, die mit Gewinnerzielungsabsicht zu eigenen erwerbswirtschaftlichen Zwecken handelt (BGH MMR 2004, 668).

    Aus der Störerhaftung folgt daher kein Schadensersatzanspruch (vgl. BGH ZUM 2004, 831).

  • BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
    Hierbei kommt es entscheidend auf seine Resozialisierung und die Breitenwirkung der Berichterstattung an (BGH GRUR 2013, 200).

    Auch diese Umstände sprachen nicht gegen das Vorhalten einer personifizierten Berichterstattung in einem Online-Archiv (BGH GRUR 2013, 200).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
    Selbst bei einer bloßen Geschwindigkeitsüberschreitung kann eine Berichterstattung unter namentlicher Nennung erfolgen, wenn besondere Umstände hinzutreten, welche die Öffentlichkeit berühren (vgl. BVerfG NJW 2006, 2835).

    Zwar nimmt mit zeitlicher Distanz zur Straftat das Interesse des Täters, mit seiner Tat nicht konfrontiert zu werden, zu (BVerfG NJW 2006, 2835).

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
    Soweit die Berichterstattung bei ihrer Veröffentlichung rechtmäßig war, dürfen Berichte in Online-Archiven daher grundsätzlich dauerhaft zum Abruf bereitgehalten werden (BGH GRUR 2010, 549 ff.), wenn das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht aufgrund der Umstände des Einzelfalls überwiegt.

    Der BGH hat sich insoweit unter anderem mit der Berichterstattung über einen Straftäter befasst, in welcher der Betroffene ebenfalls namentlich benannt und mit Bildnissen dargestellt worden ist, wobei es sich um eine Veröffentlichung in einem kostenpflichtigen Online-Archiv handelte, welche eindeutig als Altmeldung erkennbar war und nur bei gezielter Suche auf der Website aufgefunden werden konnte (BGH GRUR 2010, 549 ff.).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
    Eine Konkretisierung des Antrages kann nicht durch das Gericht vorgenommen werden, sondern nur durch den Kläger (BGH GRUR 2010, 633).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
    Nach der Rechtsprechung gehören zu den eigenen Informationen auch solche, die der Plattformbetreiber sich "zu eigen gemacht" hat (vgl. BGH GRUR 2010, 616).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
    Der BGH mahnt bei der Bejahung eines Zu-Eigen-Machens zur Zurückhaltung (BGH MMR 2009, 752).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
    Die Prüfungspflicht setzt regelmäßig erst ein, wenn der Störer Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt und bezieht sich in der Regel nur auf grobe, unschwer zu erkennende Rechtsverletzungen ( Hoeren in: Hoeren/Sieber, a.a.O. Rn. 28; vgl. auch Karger: "Handlungsanweisung" für Hostprovider bei möglicherweise persönlichkeitsrechtsverletzendem Blogbeitrag, GRUR-Prax 2012, 35; BGH, Versäumnisurteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10).
  • OLG Hamm, 03.08.2011 - 3 U 196/10

    Recht auf anonymisierte Internetnutzung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2013 - 3 U 71/13
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, steht die eindeutige gesetzliche Wertung des 13 Abs. 6 S.1 TMG einem Auskunftsanspruch aus § 242 BGB entgegen (Senat, 3 U 196/10, Beschluss vom 03.08.2011, veröffentlicht z. B. in CR 2012, 128).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 3 U 71/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16041
OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 3 U 71/13 (https://dejure.org/2014,16041)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.05.2014 - 3 U 71/13 (https://dejure.org/2014,16041)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 3 U 71/13 (https://dejure.org/2014,16041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 134 BGB; § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB; § 631 Abs. 1 BGB; § 812 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 NArchtG; § 2 NArchtG; § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 NArchtG; § 4 Abs. 1 NArchtG
    Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" ohne Eintragung in die Architektenliste i.R.e. Anspruchs auf Architektenhonorar

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" ohne Eintragung in die Architektenliste i.R.e. Anspruchs auf Architektenhonorar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ein Innenarchitekt ist kein Architekt!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unberechtigtes Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt zur Kündigung des "Architektenvertrages"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unberechtigtes Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt zur Kündigung des "Architektenvertrages"

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Innenarchitekt darf sich nicht Architekt nennen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Innenarchitekt ist kein Architekt! (IBR 2014, 487)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1139
  • BauR 2014, 2108
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 65/06

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 3 U 71/13
    Soweit sich nämlich Planungs- und Überwachungsfehler in mangelhaften Bauleistungen niedergeschlagen haben, haftet er als Gesamtschuldner neben dem Bauunternehmer ( BGH vom 21.12.2000, VII ZR 192/98 ; 26.07.2007, VII ZR 5/06 ; 11.10.2007, VII ZR 65/06 ).

    Es bedarf hierzu auch nicht einer vorherigen Mängelrüge mit Aufforderung zur Nachbesserung ( BGH vom 11.10.2007, VII ZR 65/06 ).

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 3 U 71/13
    Soweit sich nämlich Planungs- und Überwachungsfehler in mangelhaften Bauleistungen niedergeschlagen haben, haftet er als Gesamtschuldner neben dem Bauunternehmer ( BGH vom 21.12.2000, VII ZR 192/98 ; 26.07.2007, VII ZR 5/06 ; 11.10.2007, VII ZR 65/06 ).

    Bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs steht es dann dem Bauherrn frei, anstelle des Bauunternehmers den Architekten in Anspruch zu nehmen ( BGH 26.07.2007, VII ZR 5/06 ).

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 3 U 71/13
    Soweit sich nämlich Planungs- und Überwachungsfehler in mangelhaften Bauleistungen niedergeschlagen haben, haftet er als Gesamtschuldner neben dem Bauunternehmer ( BGH vom 21.12.2000, VII ZR 192/98 ; 26.07.2007, VII ZR 5/06 ; 11.10.2007, VII ZR 65/06 ).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1993 - 22 U 235/92

    Pflichten des nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 3 U 71/13
    Es kann offen bleiben, ob die Aufklärungspflicht selbst dann bestand, wenn der Auftraggeber die fehlende Architekteneigenschaft kannte und der Auftragnehmer vorher andere Bauvorhaben durchgeführt hatte (bejahend: Locher/Koeble/Frik, a. a. O., Rn. 21; OLG Düsseldorf, Baurecht 1993, S. 630), denn der Kläger hat die - bestrittene - Kenntnis der Beklagten hiervon nicht bewiesen.
  • BGH, 10.07.2014 - VII ZR 55/13

    Architektenhaftung: Schadensersatz wegen Planungsfehlern und Errichtung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 3 U 71/13
    Die wechselseitigen Ansprüche hieraus sind Gegenstand des Rechtsstreits 2 0 2408/10 LG Osnabrück = 8 U 31/12 OLG Oldenburg = VII ZR 55/13 BGH.
  • OLG Oldenburg, 31.01.2013 - 8 U 31/12
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.05.2014 - 3 U 71/13
    Die wechselseitigen Ansprüche hieraus sind Gegenstand des Rechtsstreits 2 0 2408/10 LG Osnabrück = 8 U 31/12 OLG Oldenburg = VII ZR 55/13 BGH.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2023 - 22 U 58/22

    Planer muss auf fehlende Architekteneigenschaft hinweisen!

    Unter Berücksichtigung dieser Aspekte muss ein Auftragnehmer vor der Beauftragung von Architektenleistungen dem Auftraggeber offenbaren, dass er kein Architekt ist und ihm so die Entscheidung ermöglichen, ob unter diesen Umständen ein Vertrag abgeschlossen werden soll (OLG Oldenburg, Urt. v. 21.05.2015 - 3 U 71/13, BauR 2014, 2108; OLG Nürnberg, Urt. v. 12.09.1997 - 6 U 2235/96; Senat, Urt. v. 05.02.1993 - 22 U 235/92, NJW-RR 1993, 1173; LKF/Koeble, HOAI, 15. Aufl., § 1 Rn. 26 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2023 - 22 U 58/22
    Unter Berücksichtigung dieser Aspekte muss ein Auftragnehmer vor der Beauftragung von Architektenleistungen dem Auftraggeber offenbaren, dass er kein Architekt ist und ihm so die Entscheidung ermöglichen, ob unter diesen Umständen ein Vertrag abgeschlossen werden soll (OLG Oldenburg, Urt. v. 21.05.2015 - 3 U 71/13, BauR 2014, 2108 [juris-Rn. 115]; OLG Nürnberg, Urt. v. 12.09.1997 - 6 U 2235/96; Senat, Urt. v. 05.02.1993 - 22 U 235/92, NJW-RR 1993, 1173; LKF/Koeble, HOAI, 15. Aufl., § 1 Rn. 26 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,61137
OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13 (https://dejure.org/2014,61137)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2014 - 3 U 71/13 (https://dejure.org/2014,61137)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 3 U 71/13 (https://dejure.org/2014,61137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 8 Abs 4 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 21 Abs 2 Nr 1 DiätV, § 21 Abs 2 Nr 2 DiätV
    Wettbewerbsverstoß: Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten gegenüber dem Inhaber einer Versandapotheke im Zusammenhang mit der Bewerbung diätetischer Lebensmittel; Voraussetzungen eines Rechtsmissbrauchs seitens des Abmahnenden

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Diätprodukts ohne wissenschaftlich nachgewiesene Wirkung; Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Diätprodukts ohne wissenschaftlich nachgewiesene Wirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Hamburg, 11.04.2013 - 312 O 284/11

    Versandapotheker dürfen auf Lauer-Taxe vertrauen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 11.4.2013, Geschäfts-Nr. 312 O 284/11, abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.4.2013, Az. 312 O 284/11, abzuändern, das Versäumnisurteil aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin EUR 1.005,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.5.2011 zu zahlen.

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13
    Rechtsmissbrauch im Sinne des des § 8 Abs. 4 UWG ist anzunehmen, wenn der Gläubiger bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Rechtsverfolgung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr; GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auf.. 2013, § 8 Rn. 4.10).
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13
    Die von dem Beklagten herangezogene Fallkonstellation der Geltendmachung von Ansprüchen mit dem Ziel, sich diese abkaufen zu lassen (vgl. Hans. OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, Urteil v. 7.7.2010, Az. 5 U 16/10; OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141; OLG München GRUR-RR 2012, 169) ist mit der vorliegenden Sachlage nicht vergleichbar.
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13
    Rechtsmissbrauch im Sinne des des § 8 Abs. 4 UWG ist anzunehmen, wenn der Gläubiger bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Rechtsverfolgung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr; GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auf.. 2013, § 8 Rn. 4.10).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13
    Denn der Beklagte hat - entgegen der ihm insoweit obliegenden Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur BGH GRUR 2012, 1164 - ARTROSTAR) - nicht nachgewiesen, dass die Wirksamkeit des als bilanzierte Diät deklarierten Mittels wissenschaftlich belegt ist.
  • OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11

    Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13
    Die von dem Beklagten herangezogene Fallkonstellation der Geltendmachung von Ansprüchen mit dem Ziel, sich diese abkaufen zu lassen (vgl. Hans. OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, Urteil v. 7.7.2010, Az. 5 U 16/10; OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141; OLG München GRUR-RR 2012, 169) ist mit der vorliegenden Sachlage nicht vergleichbar.
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist auch kein Raum für die Anwendung der Grundsätze über die Störerhaftung, die seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Kinderhochstühle im Internet I" (GRUR 2011, 152 Rn. 48) im Bereich des Wettbewerbsrechts ohnehin nicht mehr anwendbar sind.
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13
    Bei der Prüfung des Rechtsmissbrauchs sind sämtliche Einzelfallumstände zu berücksichtigen und sorgfältig abzuwägen (BGH GRUR 2012, 730 Rn. 13- Bauheizgerät; Köhler/Bornkamm § 8 Rn. 4.11 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13
    Rechtsmissbrauch im Sinne des des § 8 Abs. 4 UWG ist anzunehmen, wenn der Gläubiger bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Rechtsverfolgung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr; GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auf.. 2013, § 8 Rn. 4.10).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13
    Ein non-liquet geht zu Lasten des Beklagten, weil grundsätzlich von der Zulässigkeit der Anspruchsverfolgung auszugehen ist (KG GRUR-RR 2010, 22;Köhler/Bornkamm, aaO., § 8 Rn. 4.25).
  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 136/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit erkauften Bewertungen

  • OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines

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