Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 23.04.2002

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   OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01   

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https://dejure.org/2002,4373
OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01 (https://dejure.org/2002,4373)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2002 - 3 U 72/01 (https://dejure.org/2002,4373)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 3 U 72/01 (https://dejure.org/2002,4373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskunftserteilung ; Offensichtlich unvollständige Erteilung der Auskunft; Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit nach §§ 259, 260 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Anspruch auf Ergänzung der Auskunft; Ergänzungspflicht bei ...

  • Judicialis

    BGB § 259; ; BGB § 260; ; ZPO § 888

  • prewest.de PDF

    §§ 259, 260 BGB; § 888 ZPO
    Auskunftserteilung - eidesstattliche Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 § 260; ZPO § 888
    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der erteilten Auskunft (§§ 259 , 260 BGB ) nicht begründet, wenn ein Anspruch auf Auskunftserteilung gegeben ist und die Auskunft offensichtlich unvollständig erteilt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1292
  • FamRZ 2003, 701 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01

    Zu den Anforderungen eines Aufhebungsgrundes für eine Verbotsverfügung

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01
    Zwischen den Parteien ist es wegen der Frage, ob den Beklagten verboten ist, Einzelteile der Feuerlöschpistole IXXX 3001 und der Intruder selbst herzustellen oder von Drittunternehmen zu beziehen, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen (vgl. das einstweilige Verfügungsverfahren Landgericht Hamburg 312 O 562/98 = HansOLG Hamburg 3 U 18/99 nebst Aufhebungsverfahren HansOLG Hamburg 3 U 83/01 sowie die Hauptsacheklage Landgericht Hamburg 312 O 619/99).

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die vorbereitenden Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen sowie auf die Beiakten Landgericht Hamburg 312 O 619/99 und 312 O 562/98 (= HansOLG 3 U 18/99 und 3 U 83/01) nebst den dortigen Beiakten Bezug genommen.

  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Die Antragsteller verfolgen mit ihrem Anschlussrechtsmittel ihr erstinstanzliches Begehren unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 31.1.2002 (3 U 72/01), wonach dann, wenn -wie hier- der Auskunftsanspruch nachweisbar oder offensichtlich unvollständig erteilt ist, ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft bestehe, vollumfänglich weiter.

    Ein Anspruch auf Ergänzung besteht, wenn der Schuldner in Folge eines Irrtums einen Teil des Bestandes weggelassen hat, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen, wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind oder wenn das Verzeichnis auf Grund gefälschter Unterlagen aufgestellt worden ist (BGH, NJW 1983, 2243; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 1104; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 261, Rdnr. 22; Münchener- Kommentar- Krüger, BGB, 4. Aufl., § 260, Rdnr. 44; a. A. Staudinger- Bittner, BGB, Neubearb.

  • OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf

    Bei einer solcherart erkennbar unvollständigen Auskunft steht dem Pflichtteilsberechtigten ein ergänzender Auskunftsanspruch zu (Senat, Urteil vom 03.02.2009 - 3 U 54/08 -, S. 9; s. schon RGZ 84, 41, 44; BGH LM 1952, § 260 Nr. 1; weiter etwa OLG Nürnberg, ZEV 2005, 312, 313; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1992, 777 ; Lindner in Frieser, Fachanwaltskommentar Erbrecht, 2. Aufl. 2008, § 2314 Rn. 22; C. Bittner in Staudinger, Bearb. 2009, § 259 Rn. 32; Haas in Staudinger, Bearb. 2006, § 2314 Rn. 42; Gruber in MüKoZPO, 3. Aufl. 2007, § 888 Rn. 12; J. Bittler in Mayer/Süß u.a., Handbuch Pflichtteilsrecht, § 9 Rn. 33; Damrau, ZEV 2009, 274, 275).
  • OLG Naumburg, 12.10.2010 - 1 U 73/10

    Pflichtteil: Ordnungsgemäße Erfüllung der Auskunftspflicht des Erben über den

    In solchen Fällen hat der Berechtigte noch keinen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, er muss vielmehr zunächst den Anspruch auf vollständige Erfüllung bzw. Ergänzung des Auskunftsanspruchs - im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO - durchsetzen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 179 zitiert nach juris; OLG Naumburg FamRZ 2007, 1813 - 1814 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 - 778 zitiert nach juris; Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N.; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 259 BGB Rdn. 24, 25).

    Der Berechtigte kann dann allenfalls Ergänzung der Auskunftserteilung im Wege der Zwangsvollstreckung beanspruchen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 179 zitiert nach juris; OLG Naumburg FamRZ 2007, 1813 - 1814 zitiert nach juris; Hanseatisches OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2005, 3 U 91/04 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 777 - 778 zitiert nach juris; Bittner in Staudinger, BGB, Bearbeitung März 2009, § 260 BGB Rdn. 36 m.w.N.; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 259 BGB Rdn. 24, 25).

  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines

    Der Berechtigte hat dann keinen Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, sondern kann die Ergänzung der Rechnungslegung verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1982 - X ZR 54/81, GRUR 1982, 723 [juris Rn. 28] - Dampffrisierstab I; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 [juris Rn. 41]; Benkard/Grabinski/Zülch aaO § 139 Rn. 91; MünchKomm.BGB/Krüger, 9. Aufl., § 259 Rn. 40).
  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

    In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft (BGH, Urteil vom 16.09.1982 - X ZR 54/81, GRUR 1982, 723, 726 zu geschätzten Angaben statt eines konkreten Zahlenwerks; OLG Hamburg, Urteil vom 31.01.2003 - 3 U 72/01, NJW-RR 2002, 1292).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2023 - 6 W 43/23
    Damit ist insbesondere gewährleistet, dass die Gläubigerin auch vor einem Rechtsmittelgericht ein Bedürfnis geltend machen kann, die Auskünfte der Schuldnerin mit ihren US-amerikanischen Rechtsanwälten zu teilen, um sie einer Plausibilisierung zu unterziehen, deren Ergebnis sie in die Lage versetzen könnte, einem Erfüllungseinwand etwa entgegenzusetzen, die Auskunft sei unvollständig, von vornherein unglaubhaft (siehe BGH, GRUR 2001, 841, 844 - Entfernung von Herstellungsnummern II) oder offensichtlich unrichtig (siehe BGH, NJW 2014, 257 Rn. 23 mwN; Senat, Beschluss vom am 24. November 2022 - 6 W 49/22, unveröffentlicht; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 mwN).
  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09

    Auslegung eines Testaments

    Eine Ergänzung oder Neuerstellung der Auskunft kann jedoch nur dann verlangt werden, wenn bestimmte Teile eines Bestandes vollständig unerwähnt bleiben (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Staudinger-Bittner, BGB, Neubearbeitung 2009, § 260 Rn. 36 und § 259 Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 41/06

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

    Soweit der Kläger vorbringt, es sei offensichtlich nur unvollständig Auskunft erteilt worden, führt dies nicht zu einem Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, sondern zunächst nur zu einem Anspruch auf Ergänzung der Auskunft, welcher gemäß § 888 ZPO zu vollstrecken wäre (BGH NJW 1984, 2822 (2824) - Dampffrisierstab II; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 - unvollständige Auskunftserteilung; Benkard/Rogge-Grabinski, PatG, 10. Aufl. 2006, § 139 Rn. 91; Münchener Kommentar/Krüger, BGB, 4. Aufl. 2003, § 259, Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 44/06

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

    Soweit der Kläger vorbringt, es sei offensichtlich nur unvollständig Auskunft erteilt worden, führt dies nicht zu einem Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, sondern zunächst nur zu einem Anspruch auf Ergänzung der Auskunft, welcher gemäß § 888 ZPO zu vollstrecken wäre (BGH NJW 1984, 2822 (2824) - Dampffrisierstab II; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292 - unvollständige Auskunftserteilung; Benkard/Rogge-Grabinski, PatG, 10. Aufl. 2006, § 139 Rn. 91; Münchener Kommentar/Krüger, BGB, 4. Aufl. 2003, § 259, Rn. 40).
  • OLG Koblenz, 22.09.2004 - 5 W 574/04

    Verhängung eines Zwangsgelds zur Erzwingung von Angaben aus dem Erbrecht

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  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
  • LAG Hessen, 01.10.2012 - 12 Ta 173/12

    Bestimmtheit und Erfüllung von Auskunftsansprüchen in der Zwangsvollstreckung;

  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 4b O 201/09

    Eidesstattlichen Versicherung

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2020 - 16 UF 240/19
  • BPatG, 14.07.2005 - 10 W (pat) 44/03
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2636
OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/2001 (https://dejure.org/2002,2636)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.04.2002 - 3 U 72/2001 (https://dejure.org/2002,2636)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. April 2002 - 3 U 72/2001 (https://dejure.org/2002,2636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers nach § 61 VVG; Überfahren eines Stoppschildes; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Gleichsetzung der Nichtbeachtung eines Stoppschildes der Missachtung einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel ; Nichtbeachtung anderer Warnhinweise ; ...

  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 II e; ; AKB § 13

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12; AKB § 13
    Überfahren eines Stoppschildes ist nicht zwingend grob fahrlässig

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Nr. 1 II e § 13
    Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen grober Fahrlässigkeit bei Überfahren eines Stoppschildes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 26
  • VersR 2002, 1502
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 166/94

    Überfahren eines Stop-Schildes; Vorfahrtsverletzung; Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01
    Von grober Fahrlässigkeit kann nach Auffassung des Senats erst dann gesprochen werden, wenn der Versicherungsnehmer außer dem Stoppschild auch andere Warnhinweise nicht beachtet hat, wie zusätzliche Hinweis- und Gebotszeichen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Darstellung der vorfahrtsberechtigten kreuzenden Straße auf einem Vorwegweiserschild, eine bei Annäherung deutlich optisch sichtbare Vorfahrtsberechtigung der kreuzenden Straße) oder wenn auch am linken Straßenrand ein Stoppschild aufgestellt gewesen ist, so dass die Situation der bevorrechtigten Straße wenigstens unmittelbar vor dieser deutlich aufgezeigt worden ist ( vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 988; OLG Hamm aaO.; KG aaO.; OLG Zweibrücken VersR 1993, 218; OLG Oldenburg r + s 1995, 42, 43; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 8 StVO Rn 69).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01
    Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln ( vgl. BGH VersR 1986, 962, 963 = MDR 1987, 34, 35).
  • OLG Zweibrücken, 12.07.1991 - 1 U 30/91

    Macht der Wartepflichtige an einem Stoppschild nicht einmal den Versuch, seiner

    Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01
    Von grober Fahrlässigkeit kann nach Auffassung des Senats erst dann gesprochen werden, wenn der Versicherungsnehmer außer dem Stoppschild auch andere Warnhinweise nicht beachtet hat, wie zusätzliche Hinweis- und Gebotszeichen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Darstellung der vorfahrtsberechtigten kreuzenden Straße auf einem Vorwegweiserschild, eine bei Annäherung deutlich optisch sichtbare Vorfahrtsberechtigung der kreuzenden Straße) oder wenn auch am linken Straßenrand ein Stoppschild aufgestellt gewesen ist, so dass die Situation der bevorrechtigten Straße wenigstens unmittelbar vor dieser deutlich aufgezeigt worden ist ( vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 988; OLG Hamm aaO.; KG aaO.; OLG Zweibrücken VersR 1993, 218; OLG Oldenburg r + s 1995, 42, 43; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 8 StVO Rn 69).
  • OLG Hamm, 16.10.1992 - 20 U 125/92

    Das Überfahren eines Stoppschildes kann - anders als das Überfahren eines

    Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01
    Denn die Nichtbeachtung eines Stoppschildes kann nicht generell der Missachtung einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel gleichgesetzt werden, weil der durch das Rotlicht hervorgerufene optische Effekt bei einem Stoppschild trotz dessen auffallender Form und der roten Farbe nicht in gleicher Weise gegeben ist (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 826, 827; KG OLGRep 2001, 108).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13

    Arbeitnehmerhaftung, Drittschädigung, grobe Fahrlässigkeit, Kraftfahrer,

    (OLG Bremen, Urteil vom 23.04.2002 - 3 U 72/01 -, zitiert nach Juris Rn. 7) Von einer groben Fahrlässigkeit bei dem Überfahren eines Stoppschildes kann erst dann gesprochen werden, wenn der übrige äußere Geschehensablauf und das Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes den Schluss auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zulassen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.01.2005 - 9 U 91/04 -, zitiert nach Juris Rn. 20).
  • OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Warnfunktion eines Stoppschildes hinter der einer roten Ampel mit ihrem besonderen optischen Effekt zurücksteht und zusätzliche Warnzeichen hinzutreten müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (vgl. dazu Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn. 94; OLG Bremen, r+s 2002, 229; KG, VersR 2002, 477), so ist nach den vorliegenden Umständen eine grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls anzunehmen.
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 9 U 91/04

    Entschädigung eines Vollkaskoversicherten aus der Versicherung wegen eines

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass regelmäßig die Warnfunktion eines Stoppschildes hinter der einer roten Ampel zurücksteht und zusätzliche Warnzeichen hinzutreten müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechfertigen (vgl. dazu Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn. 94; OLG Bremen, r+s 2002, 229; KG, VersR 2002, 477), so ist nach den vorliegenden Umständen eine grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls anzunehmen.
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