Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 17.10.2012

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11478
OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2014,11478)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2014 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2014,11478)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2014,11478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PrKG § 8; PrKG § 9
    Zeitliche Grenzen des Anspruchs auf Erhöhung der Pacht aufgrund einer Wertsicherungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel wirkt nur für die Zukunft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel wirkt nur für die Zukunft! (IMR 2014, 426)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 141/07

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Preisgleitklausel in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
    Seither knüpfen vertragliche Gleitklauseln, die auf den Index der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland Bezug nehmen, automatisch an den Verbraucherpreisindex an (vgl. hierzu z. B. BGH, NJW-RR 2009, 880; Aufderhaar/Jaeger, NZM 2009, 564/574).

    Die Berechnung der Veränderungsrate nach der vereinbarten Prozentklausel ist deshalb grundsätzlich unabhängig von der vertraglichen Wahl des Basisjahres vorzunehmen (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2009, 880).

  • BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung einer Mietanpassungsvereinbarung für den Fall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
    Das lässt es sachgerecht erscheinen, die prozentuale Indexentwicklung von dieser Bezugsgröße des Verbraucherpreisindex aus zu bemessen (vgl. hierzu auch BGH, MDR 2013, 82; OLG Schleswig, MDR 2011, 635).

    Eine zweite Nachkommastelle kann nicht berücksichtigt werden (vgl. hierzu BGH, MDR 2013, 82).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
    Hinsichtlich der Verwirkung, also der Frage, ob sich die Geltendmachung rückständiger Forderungen unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB als unzulässig darstellt, bedarf es sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1988, 370).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 8 W 44/11

    Gerichtskosten: Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Einreichung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
    Das lässt es sachgerecht erscheinen, die prozentuale Indexentwicklung von dieser Bezugsgröße des Verbraucherpreisindex aus zu bemessen (vgl. hierzu auch BGH, MDR 2013, 82; OLG Schleswig, MDR 2011, 635).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2015 - 6 U 77/12

    Pachtvertrag: Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; Minderung wegen Mängeln

    Mit einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz hat die Beklagte angeregt, den vorliegenden Rechtsstreit bis zur Entscheidung über eine von der Beklagten eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2015 in dem Parallelrechtsstreit, die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 06.05.2014 - 3 U 75/11 - zurückzuweisen, gemäß § 148 ZPO auszusetzen.

    Soweit die Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit Pachtzinszahlungen für den vollständigen Monat Juni 2008 geltend macht, obwohl ihr der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren erst am 23.06.2008 erteilt worden ist und sie damit erst ab diesem Zeitpunkt in den bestehenden Pachtvertrag eingetreten ist, ergibt sich die Berechtigung der Klägerin zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs für den Zeitraum vor dem 23.06.2008 aufgrund der im Parallelverfahren 11 O 513/10 Landgericht Frankfurt/Oder (= 3 U 75/11 Brandenburgisches Oberlandesgericht) vorgetragenen Abtretung der Pachtzinsansprüche durch den Zwangsverwalter an die Klägerin.

    Es ist davon auszugehen, dass die Parteien, hätten sie bei Vertragsschluss bedacht, dass sich der in Bezug genommene Index ändert, sich redlicherweise bereits ab Einführung des neuen Verbraucherpreisindexes auf die Geltung des aktuelleren Wägungsschemas ab dem Basisjahr 2000 geeinigt hätten (vgl. BGH a.a.O, Rz. 30; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 06.05.2014 a.a.O. Rn. 24, zitiert nach juris).

    Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Preisklauselgesetzes am 14.09.2007 ist weder wie ein Nachtrag zum ursprünglichen Pachtvertrag noch wie ein neuer Pachtvertrag zu behandeln (so auch Brandenburgisches OLG - 3. Zivilsenat -, Urteil vom 06.05.2014 - 3 U 75/11 Rn. 10, zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32749
OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2012,32749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2012 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2012,32749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2012,32749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträglicher Schriftformverstoß kippt Wertsicherungsklausel! (IMR 2013, 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 113/74

    Anmietung von Lagergebäuden mit Büroräumen für eine Polstermöbelfabrik -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Daneben ist grundsätzlich auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Kläger aufgrund eines Leistungsvorbehalts gemäß §§ 316, 315 BGB berechtigt ist, die Miet- bzw. Pachtanpassung einseitig nach billigem Ermessen vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21.1.1976 - VIII ZR 113/74, BeckRS 1976, 31122157), also entsprechende Leistungsklage zu erheben.

    Wie bereits im Senatsbeschluss vom 9.5.2012 ausgeführt, trifft die Beweislast dafür, dass die Anpassung unter den gegebenen Umständen auch der Billigkeit entspricht, denjenigen, der die Mietzinsänderung verlangt, hier also die Klägerin (BGH, Urteil vom 21.01.1976 - VIII ZR 113/74, BeckRS 1976, 31122157).

    Der Billigkeit entspricht eine Anpassung aber nur dann, wenn sie nicht nur der allgemeinen Preisentwicklung, sondern insbesondere auch der Mietzinsentwicklung - wobei es insbesondere auf vergleichbare Objekte ankommt - Rechnung trägt (vgl. BGH, Urteil vom 21.1.1976, a.a.O.; OLG Rostock, NZM 2005, 506, 507).

    Soweit aber im konkreten Fall ein Anlass zu Berücksichtigung zusätzlicher Umstände gegeben ist, entspricht die Erhöhung nur dann der Billigkeit, wenn sie auch diesen Umständen gerecht wird (BGH, Urteil vom 21.1.1976 a.a.O.).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Hinsichtlich der Verwirkung, also der Frage, ob sich die Geltendmachung rückständiger Forderungen unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB als unzulässig darstellt, bedarf es des Zeit- und des Umstandsmoments (vgl. BGH, FamRZ 1988, 370).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Verwirkung Ansprüche nur unterliegen, soweit sie bereits fällig geworden sind (BGH, FamRZ 1988, 370).

  • BGH, 19.09.2007 - XII ZR 198/05

    Anforderungen an die Form einer Vereinbarung der Mietvertragsparteien über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Zur Wahrung der Schriftform des § 550 BGB ist grundsätzlich erforderlich, dass sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben (BGH, NJW 2008, 365).

    Sie bedürfen ebenfalls der Schriftform, es sei denn, dass es sich um unwesentliche Handlungen handelt (BGH, NJW 2008, 365, 366 Tz. 11).

  • OLG Rostock, 10.01.2005 - 3 U 61/04

    Zur Berechtigung des Vermieters zur Erhöhung der Grundmiete auf Grund einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Die Genehmigung einer automatischen Wertsicherungsvereinbarung in einem Immobilienmietvertrag wird nicht fingiert, wenn die von den Parteien erstrebte langfristige Bindung wegen Verfehlens der gesetzlich gebotenen Schriftform scheitert (OLG Rostock, NZM 2005, 506; Neuhaus, MDR 2010, 848, 849).

    Der Billigkeit entspricht eine Anpassung aber nur dann, wenn sie nicht nur der allgemeinen Preisentwicklung, sondern insbesondere auch der Mietzinsentwicklung - wobei es insbesondere auf vergleichbare Objekte ankommt - Rechnung trägt (vgl. BGH, Urteil vom 21.1.1976, a.a.O.; OLG Rostock, NZM 2005, 506, 507).

  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08

    Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Die für diese Auffassung angeführte Entscheidung des BGH (NJW-RR 2011, 309) ist aber nicht einschlägig.

    Der zweite Leitsatz jener Entscheidung lautet, dass § 3 Satz 2 WährG auf vor 1998 geschlossene Verträge anwendbar bleibt, wenn ein endgültig abgeschlossener Sachverhalt zu beurteilen ist, was dann der Fall ist, wenn eine Partei nach dem 31.12.1998 wegen der Unwirksamkeit einer Preisgleitklausel in einem zuvor geschlossenen abgewickelten Vertrag auf Rückzahlung in Anspruch genommen wird, ohne dass bis zur letzten mündlichen Verhandlung ein Genehmigungsantrag gestellt worden ist (BGH, NJW-RR 2011, 309, 310 Tz. 13).

  • OLG Celle, 20.12.2007 - 4 W 220/07

    Eintragung einer neuen Erbbauzinsreallast mit Wertsicherungsklausel in das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass in Fällen, in denen die Klausel vor dem 14.9.2007 vereinbart wurde und keine Genehmigung oder ein Negativattest vorliegt, sich die Wirksamkeit nach dem PrKlG beurteilt (OLG Celle, NJW-RR 2008, 896, 897; Neuhaus, MDR 2010, 848; Heller/Rousseau, NZM 2009, 301, 303; Aufderhaar/Jaeger, NZM 2009, 564, 566).

    Da diese Übergangsvorschriften nur an die Genehmigung anknüpfen, wird angenommen, dass in Fällen, in denen die Klausel vor dem 14.9.2007 vereinbart wurde und keine Genehmigung oder ein Negativattest vorliegt, sich die Wirksamkeit nach dem PrKlG beurteilt (OLG Celle, NJW-RR 2008, 896, 897; Neuhaus, MDR 2010, 848; Hellner/Rousseau, NZM 2009, 301, 303; Aufderhaar/Jaeger NZM 2009, 564, 566).

  • BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 98/72

    Vertragspflicht aus einem Mietvertrag hinsichtlich des Übergabezustands der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Die Zustimmung der anderen Vertragspartei kann dadurch erreicht werden, dass sie klageweise zur Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung verurteilt wird (vgl. BGH, NJW 1973, 1498, 1499).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Parteien eines Miet- oder Pachtvertrages, die über die Wertsicherung der Miet- bzw. Pachtschuld eine nicht genehmigungsfähige Vereinbarung getroffen haben, verpflichtet, eine Änderung der vereinbarten Klausel in eine solche mit genehmigungsfähigem oder nicht genehmigungsbedürftigem Inhalt zuzustimmen, sofern sich nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung eine geeignete Ersatzklausel bestimmen lässt (BGH, NJW 1975, 44, 45).
  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Schon vor Einführung von § 213 BGB mit Wirkung ab 1.1.2002 war in Bezug auf die seinerzeit vorgesehene Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung nach § 209 Abs. 9 Abs. 1 BGB anerkannt, dass sich der Umfang der Unterbrechungswirkung durch den mit dem Klageantrag geltend gemachten, den Streitgegenstand bildenden Leistungsanspruch bestimmt und alle materiell-rechtlichen Ansprüche erfasst werden, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus den dem Gericht zur Entscheidung vorgetragenen Lebenssachverhalt herleiten lassen; auf die rechtliche Begründung kommt es nicht an (BGH, NJW 2000, 3492, 3493; vgl. auch BGH, NJW-RR 1994, 514, 515).
  • BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92

    Wirksamkeit der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
    Denn es ist, wie der Senat bereits im Beschluss vom 9.5.2012 ausgeführt hat, von dem Grundsatz auszugehen, dass es, wenn ein Verbotgesetz aufgehoben wird, bei der Nichtigkeit der Geschäfte bleibt, die gegen dieses Gesetz verstoßen haben (BGH, DtZ 1994, 347, 348; Wiegner, in: Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. Aufl., § 61 Rn. 14).
  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03

    Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft

  • BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZR 178/04

    Wahrung der Schriftform bei Beginn des Mietverhältnisses mit der in der Zukunft

  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06

    Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete;

  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 124/09

    Geschäftraummiete: Abrechnungsfrist für Nebenkosten

  • OLG Brandenburg, 28.04.1999 - 3 U 232/98

    Anteilige Prämien aus 1993 und 1994 für eine Gebäudesachversicherung und

  • OLG Hamm, 26.10.2005 - 30 U 121/05

    Gesetzliche Schriftform für langfristige Zeitmietverträge

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00

    Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer

  • OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07

    Anforderungen an das Schriftformerfordernis eines Mietvertrages in Bezug auf

  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 385/00

    Fortführung durch den Zwangsverwalter eingeleiteter Zahlungsprozesse nach

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 119/04

    Umfang der Zwangsverwaltung; Verfolgung von Ansprüchen auf Ersatz schuldhaft

  • OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 3 U 15/07

    Zwangsverwaltung; Abtretung; Mietvertrag: Anspruch eines Grundpfandgläubigers auf

  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 3 U 135/08

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer Kombination von Staffelmiete und Indexklausel

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12

    Auflösend bedingtes Wirksamwerden nicht genehmigter Wertsicherungsklausel in

    Das Oberlandesgericht hat seine in ZMR 2013, 184 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 30 U 82/12

    Anforderungen an die Form eines langfristigen Mietvertrages; Heilung von

    Die Übernahme von Kosten in einer hier allenfalls in Betracht kommenden Größenordnung ist bei den übrigen Kostengrößen nahezu völlig zu vernachlässigen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.10.2005, 30 U 121/05, juris Rn. 63, OLGR 2006, 138; siehe auch OLG Naumburg, Urt. v. 25.09.2007, 9 U 89/07, juris Rn. 53, ZMR 2008, 371; ebenso im Ansatz, wenn auch wegen der Höhe im konkreten Fall verneinend OLG Brandenburg, Urt. v. 17.10.2012, 3 U 75/11, juris Rn. 63) .
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 103/12

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Mieterhöhungen im Rahmen eines langfristigen

    OLG Brandenburg v. 17.10.2012, 3 U 75/11 Rn. 63 und KG Berlin v. 28.02.2005, 12 U 74/03 Rn. 33ff), wird unterschiedlich beantwortet, bedarf im vorliegenden Fall aber keiner Entscheidung.
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