Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 78/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5026
OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 78/09 (https://dejure.org/2009,5026)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.10.2009 - 3 U 78/09 (https://dejure.org/2009,5026)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 3 U 78/09 (https://dejure.org/2009,5026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 2 S. 1 2. Alt.; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; BGB § 826
    Wirksamkeit des Widerspruchs des Insolvenzverwalters gegen die Einlösung einer Lastschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lastschrift-Widerspruch durch den Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 420
  • NZI 2009, 849
  • NZI 2010, 20
  • WM 2010, 352
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 78/09
    Dem könne eine Entscheidung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, nach der die Sittenwidrigkeit eines durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter erklärten Lastschriftwiderrufs für möglich gehalten wird, schon deshalb nicht entgegen gehalten werden, weil diese Entscheidung erst nach dem hier erfolgten Widerspruch, nämlich am 10. Juni 2008 (XI ZR 283/07) ergangen ist.

    cc) Eine für sie günstige Rechtsfolge kann die Beklagte auch nicht aus der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 10. Juni 2008 XI ZR 283/07, Beckonline) ableiten.

  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 220/05

    Rückabwicklung von im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 78/09
    Der sog. Empfängerhorizont kann eine wirksame Anweisung als objektive Grundlage der Zurechnung nicht ersetzen (BGH Urt. v. 11. April 2006 XI ZR 220/05, Juris Rn. 12 ff.. jeweils m. w. N.).
  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 78/09
    Sie handelt bei der Einlösung einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 144, 349, 353 und ständig) nur aufgrund einer von der Gläubigerbank im eigenen Namen im Interbankverhältnis erteilten Weisung.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.04.2010 - 3 U 78/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34267
OLG Bremen, 12.04.2010 - 3 U 78/09 (https://dejure.org/2010,34267)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.04.2010 - 3 U 78/09 (https://dejure.org/2010,34267)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. April 2010 - 3 U 78/09 (https://dejure.org/2010,34267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Klage auf Neuberechnung von monatlichen Leistungsraten eines Policenkredits unter Berücksichtigung der "üblichen Bedingungen" eines grundpfandrechtlich gesicherten Kredits i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG); Anspruch eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 882
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Bremen, 12.04.2010 - 3 U 78/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 03, 2093 ff. m.w.N.) setzt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht voraus, dass der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBankG eingehalten ist.

    Die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen Zinssätze stellen zunächst einen Anhaltspunkt für die Marktüblichkeit dar (BGH NJW 03, 2093 ff., 2094 m.w.N.).

    In einem solchen Fall bedarf es zur Frage der Marktüblichkeit der vereinbarten Bedingungen einer Prüfung im Einzelfall, gegebenenfalls unter Heranziehung geeigneter Beweismittel (BGH, NJW 03, 2093 ff., 2094).

  • OLG Nürnberg, 20.05.2008 - 6 U 167/08

    Verbraucherdarlehensvertrag: Begriff der "üblichen Bedingungen";

    Auszug aus OLG Bremen, 12.04.2010 - 3 U 78/09
    Zur Klärung der Frage, ob das Darlehen zu den "üblichen Bedingungen" im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG gewährt wurde, kann der Vergleichszins aus den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank zugrunde gelegt werden (OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2008, 686-688).
  • BGH, 05.02.2002 - XI ZR 327/01

    Sicherung eines Kredits mit Grundpfandrechten

    Auszug aus OLG Bremen, 12.04.2010 - 3 U 78/09
    Nach der Rechtsprechung hat der Vergleichszins aus den Monatsberichten Aussagekraft für verschiedene Varianten des Realkredits (weitere Sicherheiten Bausparverträge/Kapitallebensversicherungen vgl. BGH, NJW 02, 3103 m.w.N.; Kredit zur Finanzierung von Fondeinlagen vgl. OLG Nürnberg, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 3 U 78/09   

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https://dejure.org/2012,14353
LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 3 U 78/09 (https://dejure.org/2012,14353)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2012 - L 3 U 78/09 (https://dejure.org/2012,14353)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - L 3 U 78/09 (https://dejure.org/2012,14353)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 SGB 7, § 7 SGB 7, § 9 SGB 7, § 56 SGB 7, Anl 1 Nr 2108 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Vorliegen der Berufskrankheit BK 2108 - Kriterien für die berufliche Verursachung von Bandscheibenschäden an der Lendenwirbelsäule - bandscheibenbedingt - Konsensempfehlungen

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 3 U 78/09
    Ein Zusammenhang dabei ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 17 f.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 3 U 78/09
    Lediglich für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 3 U 78/09
    Fehlt bereits eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK 2108 nicht vor (vgl. BSG Urteile vom 18. November 2008 - B 2 U 14/07 R -, zitiert nach juris Rn. 23 ff.) und ist sie nicht anzuerkennen.
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 3 U 78/09
    Diese stellen nach wie vor den aktuellen Stand der nationalen und internationalen Diskussion zur Verursachung von LWS-Erkrankungen durch körperliche berufliche Belastungen dar (vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 16/08 R -, zitiert nach juris Rn. 14 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2022 - L 21 U 201/19

    Nothilfe - erhebliche gegenwärtige Gefahr

    Insoweit handelt es sich bei der Formulierung im angefochtenen Bescheid "Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung können daher nicht in Anspruch genommen werden." um eine bloße "Leerformel" (vgl. zustimmend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.05.2012, L 3 U 78/09, juris) bzw. eine inhaltlich unbestimmte "Annexfloskel" (BSG, Urteil vom 16.03.2021, B 2 U 7/19, juris Rn. 12).
  • SG Berlin, 07.07.2016 - S 68 U 637/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der

    Bei der Formulierung "Ansprüche auf Leistungen bestehen nicht" dürfte es sich um eine bloße Leerformel handeln (vgl. zu dem Begriff "Entschädigungsanspruch" Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23. Mai 2012 zum Aktenzeichen L 3 U 78/09, zitiert nach juris).
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