Rechtsprechung
OLG Celle, 05.12.1984 - 3 U 79/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 349
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 86/17
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Die Ausnahme des § 9 Abs. 1 Satz 4, zweiter Halbsatz StVO ist daher eng auf solche Fälle beschränkt, in denen eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs aus baulichen Gründen ausgeschlossen ist, und nicht schon dann, wenn sie aus rechtlichen Gründen unzulässig ist (…König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 9 Rz. 25), wie etwa in Überholverbotszonen (OLG Celle, 05.12.1984, 3 U 79/84). - OLG Rostock, 22.10.2010 - 5 U 205/09
Hat der Linksabbieger nur seine zweite Rückschaupflicht verletzt, so ist eine …
Dort finden sich zahlreiche unterschiedliche Haftungsquoten, sowohl 100 % zu Lasten des Überholenden (OLG Celle VersR 86, 349), als auch 100 % zu Lasten des Abbiegenden (OLG Frankfurt NZV 2000, 211). - OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 12 U 163/10
Haftungsverteilung bei Unfall nach Wendemanöver
Der von dem Landgericht angenommene Ausschluss jeglicher Mithaftung der Beklagten wäre nur dann berechtigt gewesen, wenn eine vollständige zweite Rückschau des Beklagten zu 1) vor dem Anfahren aus der Warteposition heraus feststellbar gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Celle vom 5. Dezember 1984, 3 U 79/84, VersR 1986, 349).
- OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 2 U 238/13
Haftungsverteilung bei Schäden aufgrund eines Sturzes eines Motorradfahrers beim …
Der von dem Landgericht angenommene Ausschluss jeglicher Mithaftung der Beklagten wäre nur dann berechtigt gewesen, wenn eine vollständige zweite Rückschau des Beklagten zu 1) vor dem Anfahren aus der Warteposition heraus feststellbar gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Celle vom 5. Dezember 1984, 3 U 79/84, VersR 1986, 349). - OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06
Abbiegen - Rückschaupflicht - Verkehrsunfall
Die konkrete Fahrweise sowie die Verkehrslage können es vielmehr gebieten, zumindest aber als ausreichend erscheinen lassen, dass sich der Abbiegende schon eine gewisse, wenn auch nicht lange Strecke vor der Einleitung des Abbiegemanövers letztmalig nach hinten orientiert (OLG Düsseldorf VerkMitt 75, 7; OLG Celle VersR 1986, 349). - LG Bonn, 13.03.2002 - 9 O 430/01
Ausgestaltung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und …
Der Blick in den Rückspiegel war damit möglich, so lange, wie sich das Fahrzeug noch in Geradeausfahrt befand und auch sinnvoll (so auch OLG Celle VersR 1986, 349) und - wie gerade der vorliegende Fall belegt - erforderlich zur Vermeidung eines Zusammenstoßes.
Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 12.12.1984 - L 3 U 79/84 |
Zitiervorschläge
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 1984 - L 3 U 79/84 (https://dejure.org/1984,17977)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
MdE-Bewertung (§ 581 RVO) bei Handverletzungen
- juris (Volltext/Leitsatz)