Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16   

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https://dejure.org/2016,10193
OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16 (https://dejure.org/2016,10193)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.03.2016 - 3 U 8/16 (https://dejure.org/2016,10193)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. März 2016 - 3 U 8/16 (https://dejure.org/2016,10193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • online-und-recht.de

    Werbeprospekt muss genaue Gerätebezeichnung enthalten

  • kanzlei.biz

    Werbeprospekt für Küchen muss Typenbezeichnung der verbauten Elektrogeräte enthalten

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Werbung für Komplettküchen ohne Angabe der Hersteller- und Typenbezeichnung der enthaltenen Elektrogeräten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Prospekt muss genaue Gerätebezeichnung enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Prospekt-Werbung mit Küchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung beinhalten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16
    Es genügt vielmehr jede Werbung, durch die der Verbraucher, auch über eine Bezugnahme in Wort und Bild, so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt oder die Auswahl anderer Ausführungen des Produkts aufgegeben haben muss (EuGH, GRUR 2011 S. 930 - Ving Sverige; BGH GRUR 2014, S. 403 -Der Neue-; BGH GRUR 2014, S. 584; BGH Urteil vom 04.02.2016, Az.: I ZR 194714 -Fressnapf-; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5a R. 4.19.).

    Eine hierfür fehlende Information ist als unlauter anzusehen (BGH GRUR 2014, S. 584 -Typenbezeichnung-; EUGH GRUR 2011, S. 930 -Ving Sverige-; OLG Celle, WRP 2015, S. 1396).

    Der Unternehmer darf deshalb grundsätzlich die Produktidentität nicht unaufgedeckt lassen (BGH GRUR 2014, S. 584 -Typenbezeichnung-).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16
    Es genügt vielmehr jede Werbung, durch die der Verbraucher, auch über eine Bezugnahme in Wort und Bild, so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt oder die Auswahl anderer Ausführungen des Produkts aufgegeben haben muss (EuGH, GRUR 2011 S. 930 - Ving Sverige; BGH GRUR 2014, S. 403 -Der Neue-; BGH GRUR 2014, S. 584; BGH Urteil vom 04.02.2016, Az.: I ZR 194714 -Fressnapf-; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5a R. 4.19.).

    Eine hierfür fehlende Information ist als unlauter anzusehen (BGH GRUR 2014, S. 584 -Typenbezeichnung-; EUGH GRUR 2011, S. 930 -Ving Sverige-; OLG Celle, WRP 2015, S. 1396).

  • LG Würzburg, 17.12.2015 - 1 HKO 1781/15

    Irreführende Werbung

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16
    1 HKO 1781/15 LG Würzburg.

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Würzburg vom 17.12.2015, Az. 1 HKO 1781/15, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  • OLG Celle, 16.07.2015 - 13 U 71/15

    Hersteller- und Typenbezeichnungen bei Elektrogeräten in Prospektwerbung für

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16
    Eine hierfür fehlende Information ist als unlauter anzusehen (BGH GRUR 2014, S. 584 -Typenbezeichnung-; EUGH GRUR 2011, S. 930 -Ving Sverige-; OLG Celle, WRP 2015, S. 1396).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12

    DER NEUE - Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16
    Es genügt vielmehr jede Werbung, durch die der Verbraucher, auch über eine Bezugnahme in Wort und Bild, so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt oder die Auswahl anderer Ausführungen des Produkts aufgegeben haben muss (EuGH, GRUR 2011 S. 930 - Ving Sverige; BGH GRUR 2014, S. 403 -Der Neue-; BGH GRUR 2014, S. 584; BGH Urteil vom 04.02.2016, Az.: I ZR 194714 -Fressnapf-; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5a R. 4.19.).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16
    Dieses wettbewerbswidrige Verhalten der Beklagten begründet eine tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr im Sinne der auch nach der Reform des UWG unverändert geltenden Vorschrift des § 8 Abs. 1 S. 1 UWG (st. Rspr., s. nur BGH GRUR 1997, S. 379; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 8 Rnr. 1.33).
  • OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12

    Unlauterer Wettbewerb: Pflicht eines Werbenden zur Angabe von Identität und

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16
    Das vorgenannte Ziel darf jedenfalls nicht dadurch unterlaufen werden, dass der Unternehmer durch das Verschweigen einiger Produktmerkmale das Vorliegen eines Angebots erfolgreich in Abrede stellen darf (OLG Nürnberg a. a. O.; OLG Schleswig, WRP 2013, 1366).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16
    Darüber hinaus ist erforderlich, dass auch aufgrund der im Zeitpunkt der Entscheidung gültigen Gesetzeslage das beanstandete Verhalten weiterhin als unlauter einzuordnen ist (BGH GRUR 2011, S. 433).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (vgl. BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 25 - Fressnapf; GRUR 2016, 1076 Rn. 55 - LGA tested; OLG Bamberg, MD 2016, 537, 542 f.; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 5a Rn. 3.44; ders., WRP 2017, 1, 5 mwN).
  • LSG Hessen, 28.01.2016 - L 3 SF 7/16

    Prozessrecht, Sozialgerichtsverfahren

    Mit Schriftsatz vom 5. Januar 2016 hat die Klägerin gegen die Beschlüsse vom 21. Dezember 2015 unter Nennung der jeweiligen Aktenzeichen Anhörungsrüge (vorliegend: Anhörungsrügeverfahren L 3 U 8/16 RG in Bezug auf den Beschluss im Verfahren L 3 SF 74/15 AB) erhoben und im Weiteren insbesondere ausgeführt, der Richter am Landessozialgericht E., andere Richter der Sozialgerichtsbarkeit und die Beklagte hätten die Amtsermittlungspflicht verletzt und der Klägerin Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung rechtswidrig vorenthalten.

    Schließlich ist der Befangenheitsantrag auch unzulässig, wenn er dahingehend ausgelegt wird, dass er sich gegen eine Mitwirkung der Richterin am Landessozialgericht C. im anhängigen Hauptsacheverfahren (L 3 U 214/15) und/oder im genannten Anhörungsrügeverfahren (L 3 U 8/16 RG) richtet.

  • LG Dortmund, 24.10.2018 - 10 O 15/18

    Nennung des Herstellers von No-Name-Elektroprodukten

    Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Rechtsprechung sind selbst bei der Bewerbung einer Einbauküche bzw. eines Küchenblocks mit integrierten Elektrogeräten die Hersteller-und Typenbezeichnungen dieser anzugeben (BGH NJW-RR 2017, 1190; OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017, Az: I-4 U 174/16; OLG Celle, Urteil vom 16.07.2015; Az: 13 U 71/15 mit zustimmender Anmerkung Schollmeyer in WRP 2015, 1399; OLG Bamberg, Beschluss vom 11.03.2016, Az: 3 U 8/16; OLG Jena, Urteil vom 13.04.2016, Az: 2 U 33/16; LG Dortmund, Urteil vom 27.04.2016, Az: 10 O 124/15).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 20 U 63/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Prospektwerbung für eine Küchenzeile ohne Angabe von

    In Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Celle (Urteil vom 16.07.2015, 13 U 71/15, zitiert nach juris), Bamberg (BeckRS 2016, 08215)), Jena (BeckRS 2016, 10344) und Köln (GRUR-RR 2016, 351 und BeckRS 2016, 11823) teilt der Senat nicht die Auffassung der Beklagten, dass sich ein Interessent anhand einer Prospektwerbung wie der streitgegenständlichen allenfalls einen groben Überblick davon verschaffen kann, wie die beworbene Küchenzeile tatsächlich aussieht, sondern dass es sich um ein Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG alter und neuer Fassung handelt.
  • LG Essen, 19.10.2016 - 41 O 40/16
    Grundsätzlich ist das daran zu messen, dass der durchschnittliche informierte Verbraucher voraussichtlich eine andere geschäftliche Entscheidung getroffen hätte, wenn er die betreffende Information gehabt hätte, was im Regelfall nach der Lebenserfahrung zu bejahen sein wird (OLG Bamberg, Beschluss vom 11. März 2016 - 3 U 8/16, Rn. 48 - juris).
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