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   OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20   

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OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20 (https://dejure.org/2021,34436)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.07.2021 - 3 U 8/20 (https://dejure.org/2021,34436)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - 3 U 8/20 (https://dejure.org/2021,34436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 InsO, § 133 InsO, § 144 Abs 1 InsO, § 765 BGB, § 286 ZPO
    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Zahlung in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit und gleichzeitiger Erwartung eines baldigen erheblichen Liquiditätszuflusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 ; InsO § 17
    Vorsatzanfechtung; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz; Bürgerliches Recht; kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Zahlung in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei gleichzeitiger Erwartung eines baldigen erheblichen Liquiditätszuflusses

  • rechtsportal.de

    InsO § 133 ; InsO § 17
    Inanspruchnahme als Bürge für eine Darlehensverbindlichkeit; Insolvenzechtlicher Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Einstellung von Zahlungen

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Gläubigerbenachteiligungsvorsatz im Sinne von § 133 InsO a.F. unter Einbeziehung von BGH XI ZR 72/20 bei Aussicht auf baldigen Zufluss erheblicher Liquidität und dem Fehlen anderer unbefriedigter Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2021, 1951
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20

    Insolvenz, Vorsatzanfechtung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20
    Eine solche ist im Anfechtungsprozess jedoch entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO) die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet (st. Rspr. BGH, Urteil vom Urteil vom 06.05.2021, IX ZR 72/20, juris Rn. 14; 12.10.2017, IX ZR 50/15, juris Rn. 10 mwN).

    Das gilt selbst dann, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (st. Rspr., BGH, Urteil vom Urteil vom 06.05.2021, IX ZR 72/20, juris Rn. 15, 25; Urteil vom 12.10.2017, IX ZR 50/15, juris Rn. 12 mwN).

    e) Gegen eine bloße Zahlungsstockung spricht, dass die Schuldnerin den Liquiditätsengpass auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einlage von 525.000 ? aus der stillen Beteiligung (Anlage B 3) nicht sicher binnen drei Wochen (vgl. zu diesem Zeitraum BGH, Urteil vom 06.05.2021, IX ZR 72/20, juris Rn. 41 mwN) hätte überwinden können.

    Dies ist unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu prüfen (BGH, Urteil vom 06.05.2021, IX ZR 72/20, juris Rn. 36).

    Dies gilt auch, soweit es sich - wie bei dem Umstand, dass keine begründete Aussicht auf Beseitigung der Illiquidität bestand - um negative Tatsachen handelt (BGH, Urteil vom 06.05.2021, IX ZR 72/20, juris Rn. 46).

    Der Anfechtungsgegner weiß um diesen Vorsatz, wenn er die zu dessen Annahme führenden Umstände kennt (BGH, Urteil vom 06.05.2021, IX ZR 72/20, juris Rn. 46).

    In anderen Fällen ist angesichts der Gesamtumstände zu beurteilen, ob Aussicht auf eine nachhaltige Beseitigung der gegenwärtigen Zahlungsunfähigkeit bestand (BGH, Urteil vom 06.05.2021, IX ZR 72/20, juris Rn. 36, 47).

    Der Schuldner handelt mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er einen Zeitraum in seine Überlegungen einbezieht, der ihm unter Berücksichtigung des Verhaltens seiner übrigen Gläubiger ersichtlich nicht zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 06.05.2021, IX ZR 72/20, juris Rn. 47).

  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 50/15

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung bei tatsächlich nur vorliegender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20
    Eine solche ist im Anfechtungsprozess jedoch entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO) die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet (st. Rspr. BGH, Urteil vom Urteil vom 06.05.2021, IX ZR 72/20, juris Rn. 14; 12.10.2017, IX ZR 50/15, juris Rn. 10 mwN).

    Das gilt selbst dann, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (st. Rspr., BGH, Urteil vom Urteil vom 06.05.2021, IX ZR 72/20, juris Rn. 15, 25; Urteil vom 12.10.2017, IX ZR 50/15, juris Rn. 12 mwN).

  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 65/14

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20
    Gab es keine anderen unbefriedigten Gläubiger, hindert dies zwar die Gläubigerbenachteiligung der Zahlung nicht, da § 133 InsO eine mittelbare Benachteiligung ausreichen lässt und deshalb auch etwaige künftige Gläubiger schützt (BGH, Urteil vom 12.05.2016, IX ZR 65/14, juris Rn. 30; Uhlenbruck/Borries/Hirte, 15., InsO § 129 Rn. 164 mwN).
  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 62/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Zahlungen auf ein prolongiertes Darlehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20
    Gegen einen Benachteiligungsvorsatz sprach auch nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn ein Schuldner aufgrund konkreter Umstände - etwa der konkreten Aussicht, demnächst weiteren Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können - mit der baldigen Überwindung der Krise rechnen konnte (BGH, Urteil vom 24.01.2013, IX ZR 11/12, juris Rn. 24; Urteil vom 10.01.2013, IX ZR 28/12, juris Rn. 16; Urteil vom 22.11.2012, IX ZR 62/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 18.07.2019 - IX ZR 258/18

    Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20
    Hierbei sind alle maßgeblichen Umstände des Einzelfalls einer Würdigung gem. § 286 ZPO zu unterziehen, wobei die in der Rechtsprechung entwickelten Beweisanzeichen zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 18.07.2019, IX ZR 258/18, juris Rn. 20).
  • BGH, 22.10.2020 - IX ZR 208/18

    Schenkungsanfechtung in der Insolvenz: Überzeugung der Beteiligten von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20
    Ein starkes Beweisanzeichen für einen Benachteiligungsvorsatz des Schuldners stellt es nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung dar, wenn er wusste, dass er zum Zeitpunkt der angefochtenen Zahlungen zahlungsunfähig war, wobei auch dieses nicht die Wirkung einer widerlegbaren Vermutung hatte, vielmehr gleichwohl eine Gesamtwürdigung aller Umstände erfolgen musste (vgl. nur Urteil vom 22.10.2020, IX ZR 208/18, juris Rn. 27; Urteil vom 07.05.2020, IX ZR 18/19, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 28/12

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Zahlungsempfängers von der "drohenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20
    Gegen einen Benachteiligungsvorsatz sprach auch nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn ein Schuldner aufgrund konkreter Umstände - etwa der konkreten Aussicht, demnächst weiteren Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können - mit der baldigen Überwindung der Krise rechnen konnte (BGH, Urteil vom 24.01.2013, IX ZR 11/12, juris Rn. 24; Urteil vom 10.01.2013, IX ZR 28/12, juris Rn. 16; Urteil vom 22.11.2012, IX ZR 62/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 24.01.2013 - IX ZR 11/12

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber dem Leistungsmittler; Kenntnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20
    Gegen einen Benachteiligungsvorsatz sprach auch nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn ein Schuldner aufgrund konkreter Umstände - etwa der konkreten Aussicht, demnächst weiteren Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können - mit der baldigen Überwindung der Krise rechnen konnte (BGH, Urteil vom 24.01.2013, IX ZR 11/12, juris Rn. 24; Urteil vom 10.01.2013, IX ZR 28/12, juris Rn. 16; Urteil vom 22.11.2012, IX ZR 62/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.05.2020 - IX ZR 18/19

    Insolvenzverfahren: Vermutung, Kenntnis und Widerlegbarkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20
    Ein starkes Beweisanzeichen für einen Benachteiligungsvorsatz des Schuldners stellt es nach bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung dar, wenn er wusste, dass er zum Zeitpunkt der angefochtenen Zahlungen zahlungsunfähig war, wobei auch dieses nicht die Wirkung einer widerlegbaren Vermutung hatte, vielmehr gleichwohl eine Gesamtwürdigung aller Umstände erfolgen musste (vgl. nur Urteil vom 22.10.2020, IX ZR 208/18, juris Rn. 27; Urteil vom 07.05.2020, IX ZR 18/19, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 13.10.2022 - IX ZR 130/21

    Insolvenzanfechtung einer Zahlung auf ein bürgschaftsgesichertes Darlehen einer

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in WM 2021, 1951 ff veröffentlicht ist, hat ausgeführt: Der Klägerin stehe ein Anspruch aus der Bürgschaft nicht zu.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.07.2021 - 3 U 8/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41774
OLG Karlsruhe, 14.07.2021 - 3 U 8/20 (https://dejure.org/2021,41774)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.2021 - 3 U 8/20 (https://dejure.org/2021,41774)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 3 U 8/20 (https://dejure.org/2021,41774)
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Volltextveröffentlichung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Wiederaufleben einer Bürgschaftsverpflichtung gegenüber einer wegen Insolvenzanfechtung in Anspruch genommenen Gläubigerin des Schuldners

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