Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.09.2009 - 3 U 81/09   

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https://dejure.org/2009,30191
OLG Bamberg, 02.09.2009 - 3 U 81/09 (https://dejure.org/2009,30191)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.09.2009 - 3 U 81/09 (https://dejure.org/2009,30191)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. September 2009 - 3 U 81/09 (https://dejure.org/2009,30191)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • fairhelp2007.de (Kurzinformation)

    Endgültiger Donnerschlag gegen die Clerical Medical

  • rae-fischer-collegen.de (Kurzinformation)

    OLG Bamberg bestätigt erstinstanzliche Verurteilung der Clerical Medical Investment Group

  • markt-intern.de (Pressebericht, 20.10.2009)

    Clerical Medical drohen Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe

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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 19.11.2010 - 7 U 1358/09

    Aufklärungspflichten des Versicherungsvermittlers über die Risiken einer

    Übernimmt er vielmehr mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, so wird er auch in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist daher zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten (vgl. nur BGH, a.a.O.; BGH, VersR 1996, 324; BGH, VersR 2001, 188; BGH, VersR 1998, 1093; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 24.06.2009 und 02.09.2009, Az: 3 U 81/09).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10

    Haftung des Anlage- und Kreditvermittlers eines in der Schweiz voll finanzierten

    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des Landgerichts Bamberg (2 O 82/08 - K 32; Bl. 615 - und 2 O 88/08 - Bl. 634) und des OLG Bamberg entgegen (3 U 81/09 - K 33; Bl. 654).

    So stand in dem Rechtsstreit 2 O 82/08 und ebenso in dem Hinweisbeschluss des OLG Bamberg zum Az. 3 U 81/09, das sich auf den nämlichen Rechtsstreit bezieht, ein Lebensversicherungsvertrag über eine Laufzeit von 80 Jahren bei monatlichen Auszahlungen vom 540,- EUR in Rede (S. 2/3 des Urteils; Bl. 616).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 18/09

    Haftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht bei verbundenem

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Bamberg (2 O 82/08 und 2 O 88/08) und des OLG Bamberg (3 U 81/09).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2010 - 4 U 22/09

    Haftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht bei verbundenem

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Bamberg (2 O 82/08 und 2 O 88/08) und des OLG Bamberg (3 U 81/09).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 24.06.2009 - 3 U 81/09   

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https://dejure.org/2009,46825
OLG Bamberg, 24.06.2009 - 3 U 81/09 (https://dejure.org/2009,46825)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.06.2009 - 3 U 81/09 (https://dejure.org/2009,46825)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 3 U 81/09 (https://dejure.org/2009,46825)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10

    Anlageberatung und Prospekthaftung: Haftung wegen Verharmlosung durch den

    Dies hat der BGH mit Urteil v. 09.07.1998 (III ZR 158/97, WM 1998, 1673) entschieden für den Fall der Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft, die es sich zurechnen lassen musste, dass ein Mitarbeiter einer mit der Versicherung zusammenarbeitenden, selbständigen Anlagevermittlungsgesellschaft einen Interessenten bei der Beratung über den Abschluss einer Lebensversicherung als Kapitalanlage nur unzureichend über Risiken aufgeklärt hatte (vgl. auch BGH, Urt. v. 24.09.1996, IX ZR 318/95, NJW-RR 1997, 116 für den Fall, dass eine Bausparkasse die Anwerbung von Kunden einem selbständigen Vermittlungsunternehmen überlassen hatte; sowie OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.04.2004, I-4 U 137/03, VersR 2005, 62 für den Fall, dass ein wirtschaftlich selbständiger Vermittler in den Vertrieb einer Finanzgruppe eingebunden war, bei der es sich um einen Kooperationspartner der Versicherung handelte; ebenso die von der Klägerin als Anlage K 28, Bl. 209 d. A. vorgelegte Entscheidung des OLG Bamberg, Beschl. v. 24.06.2009, 3 U 81/09 sowie die als Anlage K 29 - K 31 vorgelegten weiteren landgerichtlichen Entscheidungen).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 81/09   

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https://dejure.org/2012,126732
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 81/09 (https://dejure.org/2012,126732)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.09.2012 - L 3 U 81/09 (https://dejure.org/2012,126732)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. September 2012 - L 3 U 81/09 (https://dejure.org/2012,126732)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 81/09
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Für die Annahme einer äußeren Einwirkung ist demnach kein äußerliches, mit den Augen zu sehendes Geschehen erforderlich; eine solche Einwirkung kann - wie hier - auch in der Gegenkraft liegen, die beim Anheben eines schweren Gegenstands zeitlich begrenzt auf bestimmte Organe oder Körperteile des Versicherten einwirkt (vgl zu alledem BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 mwN).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 81/09
    Die Kausalitätsbewertung des Sachverständigen ist daher in Bezug auf die beim Kläger festgestellte Rotatorenmanschettenruptur nicht auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten erfolgt (vgl zu diesem Erfordernis BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = BSGE 96, 196 - 209) und insoweit nicht verwertbar.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 81/09
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 81/09
    Denn als im Sinne des Sozialrechts ursächlich und rechtserheblich werden nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu ua BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 81/09
    Ist demgegenüber die Krankheitsanlage von überragender Bedeutung, so ist die versicherte naturwissenschaftliche Ursache nicht als wesentlich anzusehen und scheidet als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts aus; sie ist dann bloß eine so genannte Gelegenheitsursache (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75).
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