Rechtsprechung
   LSG Hessen, 27.03.2012 - L 3 U 81/11   

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LSG Hessen, 27.03.2012 - L 3 U 81/11 (https://dejure.org/2012,9195)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.03.2012 - L 3 U 81/11 (https://dejure.org/2012,9195)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. März 2012 - L 3 U 81/11 (https://dejure.org/2012,9195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anerkennung eines bisegmentalen Bandscheibenschadens als Berufskrankheit BK 2108 - Beurteilungsmaßstab der Konsensempfehlung zur Zusammenhangsbeurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Vorliegen eines Bandscheibenschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 2108; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Vorliegen eines Bandscheibenschadens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 202/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2012 - L 3 U 81/11
    Als wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs bei der BK Nr. 2108 legt der Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil des Senats vom 18. August 2009 - L 3 U 202/04 - juris) die Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung der auf Anregung des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften (HVBG) eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe ("Medizinische Beurteilungskriterien zu bandscheibenbedingten Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule", Bolm-Audorff, Franz, Grosser, Schröter, Seidler u.a., Trauma und Berufskrankheit 2005, S. 211 ff.) zugrunde, in denen typische Fallkonstellationen definiert und die Einschätzung der Experten zur Beurteilung des Ursachenzusammenhangs entsprechend der jeweiligen Befundkonstellation wiedergegeben sind.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Urteil vom 18. August 2009 - L 3 U 202/04 - juris) sind mit "mehreren" Bandscheiben mindestens drei gemeint.

    Der Senat hält bei dieser Konstellation grundsätzlich den Zusammenhang nicht für wahrscheinlich, da für ihn die Argumente der Mitautoren der Konsensempfehlungen überzeugender sind, die der Begleitspondylose als Positivkriterium maßgebliche Bedeutung beimessen und nach denen ihr Fehlen in der Konstellation B3 gegen eine Expositionsabhängigkeit der bandscheibenbedingten Erkrankung spricht (vgl. auch Urteil des Senats vom 18. August 2009, a.a.O.).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2012 - L 3 U 81/11
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287; 61, 127, 128).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2012 - L 3 U 81/11
    Der Ursachenzusammenhang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2012 - L 3 U 81/11
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287; 61, 127, 128).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2012 - L 3 U 81/11
    Er erfüllt unter Berücksichtigung der vom Bundessozialgericht in dessen Urteil vom 30. Oktober 2007 (B 2 U 4/06 R - juris) dazu festgesetzten Richtwerte unstreitig die sogenannten arbeitstechnischen Voraussetzungen mit einer von der Beklagten errechneten MDD-Gesamtdosis von 25, 1 MNh.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.03.2012 - L 3 U 81/11
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im Recht der Berufskrankheiten gilt dabei, wie auch sonst in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Theorie der wesentlichen Bedingung (s. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 - juris).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht:

    Da mithin bereits revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass das 2. Zusatzkriterium der Befundkonstellation "B2" vorliegt, kann hier dahinstehen, ob für die Befundkonstellation "B2", 1. Spiegelstrich - 1. Zusatzkriterium - 1. Alt als "Höhenminderung und/oder Prolaps an mehreren Bandscheiben" auch ein bisegmentaler Befund ausreichen würde (so Sächsisches LSG vom 21.6.2010 - L 2 U 170/08 LW - und LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 11.7.2013 - L 6 U 59/11; Seidler und Bolm-Audorff in Grosser ua BK 2108, S 134, 138; anders Hessisches LSG Urteil vom 18.8.2009 - L 3 U 202/04 - und vom 27.3.2012 - L 3 U 81/11; Bayerisches LSG Urteil vom 31.1.2013 - L 17 U 244/06 ; Grosser in: Grosser ua BK 2108, S 83, 101) , was das LSG ebenfalls angenommen hat.
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 6/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Es kommt daher für den vorliegenden Fall nicht darauf an, ob als "Höhenminderung und/oder Prolaps an mehreren Bandscheiben" (Befundkonstellation "B2" 1. Spiegelstrich, 1. Alt) auch ein bisegmentaler Befund ausreichen würde (so LSG Sachsen vom 21.6.2010 - L 2 U 170/08 LW - juris, das Gegenstand des Urteils des erkennenden Senats vom 23.4.2015 - B 2 U 10/14 R - ist; anders Hessisches LSG vom 27.3.2012 - L 3 U 81/11 - juris).
  • LSG Hessen, 22.11.2016 - L 3 U 76/13

    Bei einem bisegmentalen LWS3Bandscheibenschaden und dem Fehlen einer

    Um trotz fehlender Begleitspondylose bei einer solchen Erkrankung von einem belastungskonformen Schadensbild ausgehen zu können, fordert der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile des Senats vom 20. April 2010 - L 3 U 212/06, vom 27. März 2012 - L 3 U 81/11 - juris; vom 18. August 2009 - L 3 U 202/04 -juris; ebenso LSG Bayern, Urteile vom 31. Januar 2013 - L 17 U 244/06 - juris sowie vom 20. August 2009 - L 2 U 330/07 - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2011 - L 8 U 4946/08 - juris; neuerdings ebenso Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Auflage, Seite 537, Fußnote 293) auch in einer dritten LWS-Bandscheibe den Hinweis auf eine belastungsinduzierte Veränderung .

    Denn eine bandscheibenbedingte LWS-Erkrankung an den beiden unteren Segmenten entspricht dem typischen Degenerationsmuster in der durch Heben und Tragen nicht belasteten Bevölkerung (dazu Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung (BKV), Kommentar, M 2108, Seite 42; Grosser/Schröder im Anhang 1 der Konsensempfehlungen: Anmerkungen zu den nicht im Konsens beurteilten Fallkonstellationen Seite 219; Urteile des Senats vom 20. April 2010, a.a.O und vom 27. März 2012, a.a.O.).

    Der beim Kläger festgestellte Bandscheibenschaden an den beiden unteren LWS-Segmenten unterfällt daher der Konstellation B3, für die die Konsensarbeitsgruppe kein Einvernehmen erzielte und keine Anerkennungsempfehlung aussprach und für die der Senat in ständiger Rechtsprechung von einer zwar möglichen aber nicht mit Wahrscheinlichkeit nachgewiesenen beruflichen Verursachung ausgegangen ist (Urteile vom 18. August 2009, a.a.O., vom 20. April 2010 - L 3 U 212/06 sowie vom 27. März 2012, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.07.2011 - L 3 U 81/11   

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https://dejure.org/2011,21421
LSG Bayern, 26.07.2011 - L 3 U 81/11 (https://dejure.org/2011,21421)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.07.2011 - L 3 U 81/11 (https://dejure.org/2011,21421)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - L 3 U 81/11 (https://dejure.org/2011,21421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Eine Sprunggelenksfraktur mit leicht bis mittelgradiger Einschränkung der Beweglichkeit und Nebenfolgen bedingt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 v.H. im Sinne von § 56 Abs. 1 SGB VII.Auch ein Landwirt ist deswegen nicht besonders beruflich betroffen im ...

  • Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2011 - L 3 U 81/11
    Eine abweichende Einschätzung des MdE-Grades um 5. v.H. ist so geringgradig, dass sie noch innerhalb der allen ärztlichen Schätzung eigenen Schwankungsbreite liegt (BSG, Urteil vom 02.03.1971, 2 RU 39/80, BSGE 32, 245).
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 39/80

    Arbeitsunfall - Mittelbare Unfallfolge - Feststellung weiterer Unfallfolgen -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2011 - L 3 U 81/11
    Eine abweichende Einschätzung des MdE-Grades um 5. v.H. ist so geringgradig, dass sie noch innerhalb der allen ärztlichen Schätzung eigenen Schwankungsbreite liegt (BSG, Urteil vom 02.03.1971, 2 RU 39/80, BSGE 32, 245).
  • BSG, 28.04.1967 - 2 RU 223/63

    Herabsetzung der Rente - Herabsetzungsgründe - Wesentliche Änderung der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2011 - L 3 U 81/11
    Als Vergleichsgrundlage sind dabei die Befunde heranzuziehen, die dem letzten bindenden Rentenfeststellungsbescheid zugrunde lagen (vgl. BSGE 26, 227).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11   

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https://dejure.org/2011,34283
OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11 (https://dejure.org/2011,34283)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.07.2011 - 3 U 81/11 (https://dejure.org/2011,34283)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 3 U 81/11 (https://dejure.org/2011,34283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Leichte Auffindbarkeit und deutliche Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei der Werbung mit Testergebnissen

  • webshoprecht.de

    Leichte Auffindbarkeit und deutliche Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei der Werbung mit Testergebnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 24.02.2011 - 13 U 172/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Produkt mit nicht hinreichend lesbaren

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11
    Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinn bedingt, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist (vgl. KG, Urteil vom 14. September 1993 - 5 U 5035/93, MD 1994, 158, 159; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011, Az. 2 U 170/10; OLG Celle, MD 2011, 436-437).

    Soweit ersichtlich wird die Frage der erforderlichen Schriftgröße von den bisher mit dieser Frage befassten Oberlandesgerichten einhellig beantwortet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011, Az. 2 U 170/10; OLG Celle, Urteil vom 24.02.2011, Az. 13 U 172/10).

  • OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 2 U 170/10

    Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11
    Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinn bedingt, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist (vgl. KG, Urteil vom 14. September 1993 - 5 U 5035/93, MD 1994, 158, 159; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011, Az. 2 U 170/10; OLG Celle, MD 2011, 436-437).

    Soweit ersichtlich wird die Frage der erforderlichen Schriftgröße von den bisher mit dieser Frage befassten Oberlandesgerichten einhellig beantwortet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011, Az. 2 U 170/10; OLG Celle, Urteil vom 24.02.2011, Az. 13 U 172/10).

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 213/84

    "6-Punkt-Schrift"; Lesbarkeit der Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11
    Diese Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof im Regelfall nur bei Verwendung einer Schrift als erfüllt angesehen, deren Größe 6-Didot-Punkte nicht unterschreitet, wenn nicht besondere, die Deutlichkeit des Schriftbildes in seiner Gesamtheit fördernde Umstände die tatrichterliche Würdigung rechtfertigen, dass auch eine jene Grenze unterschreitende Schrift ausnahmsweise noch ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - I ZR 213/84, zitiert nach juris, Tz. 12 ff.).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11
    Das setzt nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle für den Test angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar ist (vgl. BGH GRUR 2010, 248).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11
    Hierfür wäre erforderlich, dass die bisher vom Bundesgerichtshof noch nicht entschiedene Rechtsfrage von den Oberlandesgerichten nicht einhellig beantwortet wird und abweichende nachvollziehbar begründete Meinungen in der Literatur hierzu vertreten werden (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1047).
  • KG, 14.09.1993 - 5 U 5035/93
    Auszug aus OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11
    Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinn bedingt, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist (vgl. KG, Urteil vom 14. September 1993 - 5 U 5035/93, MD 1994, 158, 159; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011, Az. 2 U 170/10; OLG Celle, MD 2011, 436-437).
  • LG Bayreuth, 13.04.2011 - 31 O 37/11

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines Quellennachweises zu einem Testsiegel in

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11
    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Bayreuth vom 13.04.2011, Az. 31 O 37/11, abgeändert:.
  • LG Köln, 29.10.2019 - 33 O 55/19

    Schriftgröße des Hinweises auf die Fundstelle bei Werbung mit Testurteil

    Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinn bedingt, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist (vgl. KG, Urteil vom 14. September 1993 - 5 U 5035/93, MD 1994, 158, 159; KG, Beschluss vom 11.2.2011 - 5 W 17/11; OLG Stuttgart, Urteil vom 7.4.2011 - 2 U 170/10; OLG Bamberg, Urteil vom 27.7.2011 - 3 U 81/11).

    Diese Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof im Regelfall nur bei Verwendung einer Schrift als erfüllt angesehen, deren Größe 6-Punkt nicht unterschreitet, wenn nicht besondere, die Deutlichkeit des Schriftbildes in seiner Gesamtheit fördernde Umstände die tatrichterliche Würdigung rechtfertigen, dass auch eine jene Grenze unterschreitende Schrift ausnahmsweise noch ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - I ZR 213/84, zitiert nach juris, Tz. 12 ff.; KG, Beschluss vom 11.2.2011 - 5 W 17/11; OLG Stuttgart, Urteil vom 7.4.2011 - 2 U 170/10; OLG Bamberg, Urteil vom 27.7.2011 - 3 U 81/11; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.6.2013 - 6 U 119/12).

  • OLG Oldenburg, 31.07.2015 - 6 U 64/15

    Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig

    Dadurch wird die Möglichkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, spürbar beeinträchtigt (vgl. BGH GRUR 2010, 248 in juris Rn 31; KG GRUR-RR 2011, 278 = MDR 2011, 501 in juris Rn 6; OLG Bamberg, 3 U 81/11 Seite 3 - Anlagenband).
  • OLG Bamberg, 19.03.2014 - 3 U 206/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Qualität eines Unternehmens mit

    Eine leichte Auffindbarkeit in diesem Sinne bedingt auch, dass die Fundstellenangabe ausreichend deutlich lesbar ist (KG Berlin, Beschl. v. 11.02.2011 - 5 W 17/11, MD 2011, 342 Tz. 8; OLG Celle, Urt. v. 24.02.2011 - 13 U 172/10, MD 2011, 436 Tz. 7; OLG Stuttgart, Urt. v. 07.04.2011 - 2 U 170/10, MD 2011, 543 Tz. 40 ff.; ; OLG Bamberg, Urt. v. 27.07.2011 - 3 U 81/11, MD 2011, 805 Tz. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 24.01.2012 - 5 W 161/11, MD 2012, 506 Tz. 15).
  • LG Essen, 20.09.2018 - 43 O 9/18

    Unterlassungsanspruch der Werbung im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem

    Zwar haben mehrere Obergerichte in der Vergangenheit darauf abgestellt, dass im Regelfall nur bei Verwendung einer Schrift der Größe von 6 Didot-Punkt und größer eine hinreichend leichte Lesbarkeit gegeben sei (vgl. OLG Bamberg MD 2011, 805f., Rn. 7 - 3 U 81/11; OLG Brandenburg MD 2013, 709ff., Rn. 35f. - 6 U 119/12; OLG Celle MD 2011, 436f., Rn. 7 - 13 U 172/10; OLG Stuttgart MD 2011, 543ff., Rn. 43 - 2 U 170/10).
  • LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11

    Unterlassung von Werbung im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln des lauteren

    Die von dem Kläger zitierte Rechtsprechung, wonach eine Lesbarkeit von Fundstellenangaben im Regelfall mindestens eine 6-Punkt-Schrift erfordert (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27.07.2011 - 3 U 81/11 - OLG Stuttgart, aaO.; OLG Celle, aaO.; KG, aaO.; jeweils in Kopie als Anlage K # zur Klageschrift), stellt dementsprechend in der Begründung teilweise ausdrücklich auf die konkreten Umstände des Einzelfalles, wie die Konturenschwäche des Druckbildes, den Konzentrationsaufwand des Lesers, die Gesamtgestaltung der Werbefläche sowie eine abschreckende Wirkung des Schriftbildes ab (vgl. KG, aaO., Seite 5 unter I.4.; OLG Stuttgart, aaO., Seite 10).
  • OLG Hamburg, 24.01.2012 - 5 W 161/11

    Unlauterer Wettbewerb im Internet: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei der

    Hierbei ist der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe die nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen, denn auch diese erfüllt nicht den verfolgten Zweck, die leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (vgl. KG Urt. v. 14.9.1993 - 5 U 5035/93 zit. nach BeckRS 2011, 05592; OLG Celle Urt. v. 24.2.2011 - 13 U 172/10; OLG Stuttgart Urt. v. 7.4.2011 - 2 U 170/11; OLG Bamberg Urt. v. 27.7.2011 - 3 U 81/11 [die drei letztgenannten zitiert nach Anl A 2]).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 81/11   

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https://dejure.org/2014,102063
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 81/11 (https://dejure.org/2014,102063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.08.2014 - L 3 U 81/11 (https://dejure.org/2014,102063)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 81/11
    Hierbei ist die sog Bedingungstheorie anzuwenden, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Insgesamt hat die Kausalitätsbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 81/11
    Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt insoweit der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 81/11
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich (für eine Gesundheitsstörung), die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
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