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   OLG Stuttgart, 26.02.1992 - 3 U 82/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5264
OLG Stuttgart, 26.02.1992 - 3 U 82/91 (https://dejure.org/1992,5264)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.1992 - 3 U 82/91 (https://dejure.org/1992,5264)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 3 U 82/91 (https://dejure.org/1992,5264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mithaftung des Bauunternehmers bei pflichwidrig nicht erkannten Planungsfehlern; Ursächlichkeit eines Planungsfehlers des Architekten für Feuchtigkeitsschäden eines Balkons einer Wohnung; Anspruch des Bauunternehmers im Innenverhältnis zum Architekten des fehlerhaften ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklohn trotz entstandender Feuchtigkeitsschäden an Balkon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsfehler des Architekten und Hinweispflichtverletzung des Bauunternehmers, Haftungsverteilung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1992, 806
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 23/66

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.02.1992 - 3 U 82/91
    Die Klägerin trifft aber insoweit eine Mithaftung (§ 254 BGB, BGH NJW 1969, 653 ff.), als sie den Planungsfehler bei der Ausführung ihrer Arbeit pflichtwidrig nicht erkannt, auf jeden Fall - insoweit unstreitig - Bedenken dem Bauherrn nicht mitgeteilt hat (§ 4 Nr. 3 VOB/B; vgl. Schmalzl, Die Haftung des Architekten und des Bauunternehmers, 4. Aufl. 1980, RN 243; Ingenstau/Korbion, VOB, 11. Aufl. 1989, RN 37, 41 f. zu § 13 VOB/B).
  • BGH, 19.10.1993 - VI ZR 158/93

    Haftung des Tierhalters für Verletzung eines Kindes durch ein Pferd

    Die Berufung hiergegen ist durch Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 8. April 1993 - L 3 U 82/91 - zurückgewiesen worden, weil die Klägerin des vorliegenden Rechtsstreits bei ihrem nur objektiv arbeitnehmerähnlichen Tun in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten verfolgt habe, infolgedessen nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig geworden sei und daher nicht nach § 539 Abs. 2 RVO unter Versicherungsschutz stehe (BSG Urteil vom 18. Februar 1987 - 2 RU 19/86 - und SozR 2200 § 539 RVO Nr. 119; vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 -).
  • LG Oldenburg, 29.12.2004 - 5 O 3344/00

    Mangelhaftigkeit eines Fußbodenaufbaus; Mitverantwortlichkeit für Mängel auf

    Erkennt der Unternehmer zwar die fehlerhafte Planung im Rahmen der Bauausführung nicht, hätte er sie aber pflichtgemäß erkennen können, trifft ihn hier zumindest ein Haftungsanteil, wenn auch der Architekt in der Regel den größeren Anteil zu tragen hat (z.B. wenn der Planungsfehler besonders offenkundig war: OLG Hamm, BauR 1992, 78 [OLG Hamm 05.02.1991 - 21 U 111/90] ; OLG Stuttgart, BauR 1992, 806 [OLG Stuttgart 26.02.1992 - 3 U 82/91] ; OLG Köln, BauR 1993, 744 [OLG Köln 07.04.1993 - 11 U 277/92] ; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 595 [OLG Naumburg 14.01.2003 - 1 U 80/02] [596]; Ingenstau/Korbion, VOB13, § 13 Rn. 42).
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