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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.07.2010 - 3 U 83/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4143
OLG Celle, 05.07.2010 - 3 U 83/10 (https://dejure.org/2010,4143)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.07.2010 - 3 U 83/10 (https://dejure.org/2010,4143)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 3 U 83/10 (https://dejure.org/2010,4143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltshaftung: Vergütungsrückerstattungsanspruch eines Rechtsschutzversicherers nach Unterliegen des Versicherungsnehmers in einem Rechtsmittelverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ARB § 17; ARB § 18
    Rückforderung von Gerichts- und Anwaltskosten eines Rechtsmittelverfahrens durch einen Rechtsschutzversicherer nach Erteilung einer Deckungszusage für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Gerichts- und Anwaltskosten eines Rechtsmittelverfahrens durch einen Rechtsschutzversicherer nach Erteilung einer Deckungszusage für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsschutzversicherung kann Rechtsanwalt nicht wegen fehlerhafter Beratung in Regress nehmen; §§ 1, 17, 18 ARB 2000

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 17; ARB § 18
    Rückforderung von Gerichts- und Anwaltskosten eines Rechtsmittelverfahrens durch einen Rechtsschutzversicherer nach Erteilung einer Deckungszusage für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deckungszusage für die Rechtsmittelverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 38 (Kurzinformation)

    Rechtsschutz: Kein Anwaltsregress bei aussichtslosem Rechtsmittel

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beratungspflichten bei Rechtsschutzversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aussichtslos eingelegtes Rechtsmittel: kein Regress des Rechtsschutzversicherers beim Anwalt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Beratungspflichten bei Rechtsschutzversicherung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beratungspflichten bei Rechtsschutzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1400
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1995 - 4 U 145/94

    Deckungszusage; Risikoausschluß; Einwand; Stille Gesellschaft; Oberarzt; Einlage;

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2010 - 3 U 83/10
    Die Klägerin ist aufgrund dieses Anerkenntnisses mit Einreden und Einwendungen, die ihr bei Abgabe des Anerkenntnisses bekannt waren, ausgeschlossen (vgl. von Bühren, aaO., Rn. 9; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1371; OLG Köln, r+s 2001, 248).
  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV;

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2010 - 3 U 83/10
    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von denjenigen, die den Entscheidungen des OLG Köln (NJW-RR 1994, 27) sowie des OLG Koblenz (NJW 2006, 3150) zu Grunde lagen.
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 5 U 271/05

    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen Erhebung einer

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2010 - 3 U 83/10
    Dies unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt von denjenigen, die den Entscheidungen des OLG Köln (NJW-RR 1994, 27) sowie des OLG Koblenz (NJW 2006, 3150) zu Grunde lagen.
  • OLG Hamm, 17.11.2000 - 20 U 104/00

    Rechtsschutzversicherung - Klage auf Darlehensrückzahlung wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2010 - 3 U 83/10
    Die Klägerin ist aufgrund dieses Anerkenntnisses mit Einreden und Einwendungen, die ihr bei Abgabe des Anerkenntnisses bekannt waren, ausgeschlossen (vgl. von Bühren, aaO., Rn. 9; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1371; OLG Köln, r+s 2001, 248).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2016 - 9 U 102/14

    Rückforderung der von einer Rechtsschutzversicherung gezahlten

    Das Gegenteil ergibt sich entgegen der auch in der Berufung vertretenen Auffassung auch nicht aus der dort in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgericht Celle, NJW-RR 2010, 1400.

    Das Gegenteil ergibt sich entgegen der auch in der Berufung vertretenen Auffassung auch nicht aus der dort in Bezug genommenen Entscheidung des Oberlandesgericht Celle, NJW-RR 2010, 1400.

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 124/18

    Bei Deckungszusage Schadensersatzansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen

    Mangels einer zwischen dem Anwalt und dem Rechtsschutzversicherer bestehenden unmittelbaren Rechtsbeziehung ist der Anwalt nur und alleine gegenüber seinem Mandanten für die Durchführung des Anwaltsvertrags verantwortlich (OLG Celle, Urt. v. 05.07.2010 - 3 U 83/10, NJW-RR 2010, 1400, 1401).

    Insbesondere unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss v. 05.07.2010 - 3 U 83/10, NJW-RR 2010, 1400 ff. Rn. 9 ff.) zugrunde liegt.

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2013 - 9 U 147/12

    Aufklärungspflichten des prozessführenden Rechtsanwalts hinsichtlich des

    Die Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 2010, 1400, 1401) ist hier nicht einschlägig: Dort ging es - anders als vorliegend - um die Wirkung einer Deckungszusage, die nicht auf einer fehlerhaften anwaltlichen Beratung, sondern auf einer zutreffenden Einschätzung des Prozessrisikos beruhte.
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 28 U 57/15

    Regress des Rechtsschutzversicherers gegenüber dem Prozessbevollmächtigten wegen

    Die von der Beklagten zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung herangezogene Entscheidung des OLG Celle vom 05.07.2010 (in NJW-RR 2010, 1400), die die Schutzwirkung des in der Deckungszusage zu sehenden deklaratorischen Schuldanerkenntnisses ohne nähere Begründung auch auf den Anwalt des Versicherungsnehmers zu erstrecken scheint, teilt der Senat aus den v.g. Gründen nicht.
  • OLG München, 25.11.2020 - 15 U 2415/20

    Anwaltshaftung nach Erteilung einer Deckungszusage durch den

    Der Senat erachtet die Rechtsansicht des OLG Celle (Beschluss vom 5.7.2010 - 3 U 83/10) für zutreffend, das folgendes ausgeführt hat: "Erteilt ein Rechtsschutzversicherer in Kenntnis der erstinstanzlichen Entscheidung sowie der Rechtsmittelbegründung eine Deckungszusage für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens, kann er, wenn das Rechtsmittel auf unveränderter Tatsachengrundlage zurückgewiesen wird, den Prozessbevollmächtigten nicht mit der Begründung, dieser hätte von der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit abraten müssen, auf Erstattung der entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in Anspruch nehmen".
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 122/18

    Schadensersatz in Form der Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen

    Mangels einer zwischen dem Anwalt und dem Rechtsschutzversicherer bestehenden unmittelbaren Rechtsbeziehung ist der Anwalt nur und alleine gegenüber seinem Mandanten für die Durchführung des Anwaltsvertrags verantwortlich (OLG Celle, Urt. v. 05.07.2010 - 3 U 83/10, NJW-RR 2010, 1400, 1401).

    Insbesondere unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss v. 05.07.2010 - 3 U 83/10, NJW-RR 2010, 1400 ff. Rn. 9 ff.) zugrunde liegt.

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 123/18
    Mangels einer zwischen dem Anwalt und dem Rechtsschutzversicherer bestehenden unmittelbaren Rechtsbeziehung ist der Anwalt nur und alleine gegenüber seinem Mandanten für die Durchführung des Anwaltsvertrags verantwortlich (OLG Celle, Urt. v. 05.07.2010 - 3 U 83/10, NJW-RR 2010, 1400, 1401).

    Insbesondere unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss v. 05.07.2010 - 3 U 83/10, NJW-RR 2010, 1400 ff. Rn. 9 ff.) zugrunde liegt.

  • OLG Nürnberg, 28.04.2020 - 8 U 3839/19

    Anwaltshaftung wegen Empfehlung einer aussichtslosen Klage auch bei

    Soweit das OLG Celle in der von der Berufung zitierten Entscheidung (NJW-RR 2010, 1400) ohne nähere Begründung angenommen hat, die Deckungszusage stelle auch im Verhältnis zum Rechtsanwalt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, widerspricht dies der oben genannten Trennung der Rechtsverhältnisse und vermag den Senat nicht zu überzeugen.

    Ob ein solcher Ausnahmefall schon dann vorliegt, wenn der Rechtsschutzversicherer in Kenntnis der erstinstanzlichen Entscheidung und der Rechtsmittelbegründung Kostendeckung für die zweite Instanz erteilt hat (so OLG Celle, NJW-RR 2010, 1400), bedarf hier keiner näheren Erörterung.

  • LG Dortmund, 14.03.2011 - 2 S 8/11

    Übernahme von Gerichtskosten durch die Rechtsschutzversicherung nach der

    Die von ihr erteilte Deckungszusage stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar (OLG Celle NJW-RR 2010, 1400; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1371; OLG Köln, r+s 2001, 248; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 37 Rn. 434; van Bühren in van Bühren/Plote ARB Rechtsschutzversicherung, 2. Aufl. Anh 1 Rn. 9).

    Denn zwischen dem Prozessbevollmächtigten des Klägers und der Beklagten bestehen keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen, weshalb der Prozessbevollmächtigte als vom Versicherungsnehmer beauftragter Rechtsanwalt nur diesem gegenüber für die Durchführung des Rechtsanwaltsvertrags verantwortlich ist (OLG Celle NJW-RR 2010, 1400 unter II 1).

  • LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16

    Anwaltshaftung - Einreichung eines Mahnantrags mit bewusst falschen Angaben trotz

    Es wird deshalb für die Kosten zweiter Instanz der Entscheidung des OLG Celle mit Urteil vom 05.07.2010 (Az.: 3 U 83/10) gefolgt, wonach zu Gunsten des Beklagten für die zweite Instanz durch die Erteilung des Deckungsschutzes trotz der durch das Erstgericht festgestellten eingetretenen Verjährung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.
  • LG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 O 300/11

    Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber einer Rechtschutzversicherung bei Erhebung

  • OLG Frankfurt, 23.08.2019 - 7 U 99/18

    Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages wegen Nichtabraten von aussichtsloser

  • LG Berlin, 08.07.2019 - 16 O 22/19

    Anwaltshaftung gegenüber Rechtsschutzversicherung nach erteilter Deckungszusage

  • LG Dortmund, 13.01.2011 - 2 O 448/08

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Rechtsschutzversicherers gegen den

  • OLG Celle, 18.09.2018 - 4 U 104/18

    Regress einer Rechtsschutzversicherung gegenüber einem Rechtsanwalt wegen

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.06.2012 - 3 U 83/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17419
OLG Brandenburg, 20.06.2012 - 3 U 83/10 (https://dejure.org/2012,17419)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2012 - 3 U 83/10 (https://dejure.org/2012,17419)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 3 U 83/10 (https://dejure.org/2012,17419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine teilweise Rückzahlung des Kaufpreises für eine Steuerberaterpraxis wegen arglistiger Täuschung über die Zusammensetzung der Umsätze hinsichtlich einzelner Mandanten

  • rechtsportal.de

    BGB § 433; BGB § 442; BGB § 444
    Teilweise Rückzahlung des Kaufpreises für eine Steuerberaterpraxis wegen arglistiger Täuschung über die Zusammensetzung der Umsätze hinsichtlich einzelner Mandanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 29.03.2006 - 1 U 48/05

    Voraussetzungen des objektiven und des subjektiven Tatbestandes des § 138 Abs. 1

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2012 - 3 U 83/10
    Im Übrigen wäre, wenn die Parteien bei einer Orientierung der Kaufpreishöhe am Nettojahresumsatz des letzten Geschäftsjahres eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung, abhängig von jeglichem Umsatzrückgang im ersten Jahr nach Übernahme der Mandate, vereinbart hätten, eine Sittenwidrigkeit und damit Unwirksamkeit jener Vereinbarung nach § 138 Abs. 1 BGB in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2006, 513).
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