Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3461
OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22 (https://dejure.org/2023,3461)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.03.2023 - 3 U 85/22 (https://dejure.org/2023,3461)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. März 2023 - 3 U 85/22 (https://dejure.org/2023,3461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,3461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    FernUSG § 1; FernUSG § 7; FernUSG § 12
    Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf Verbraucher und Unternehmer

  • rabüro.de

    Fernunterrichtsschutzgesetz auf Verbraucher und Unternehmer anwendbar

  • RA Kotz

    Wirksamkeit Coaching-Vertrag - Anwendbarkeit des FernUSG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FernUSG § 1 ; FernUSG § 7 ; FernUSG § 12
    Ansprüche eines nicht nach dem FernUSG zugelassenen Dienstleisters aus einem Coachingvertrag mit einem Unternehmer

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Coaching - Ausstieg aus Vertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Coachingverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online Coaching: Nichtigkeit des Vertrags

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Zahlungen aus überteuerten Coaching-Verträgen jetzt möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 864
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.2010 - II ZR 185/09

    Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Erweiterung der Berufungsanträge;

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
    Mit der Erweiterung hat der Kläger die bereits in erster Instanz geltend gemachten Beträge für die Monate Dezember 2021 bis März 2022 geltend gemacht; diese Ansprüche sind von der Berufungsbegründung gedeckt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2010, II ZR 185/09 , Rn. 9; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2021, VI ZR 1173/20 ).
  • BGH, 19.10.2021 - VI ZR 1173/20

    Wirkungen eines Anerkenntnisses im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
    Mit der Erweiterung hat der Kläger die bereits in erster Instanz geltend gemachten Beträge für die Monate Dezember 2021 bis März 2022 geltend gemacht; diese Ansprüche sind von der Berufungsbegründung gedeckt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2010, II ZR 185/09 , Rn. 9; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2021, VI ZR 1173/20 ).
  • BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08

    Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
    Insgesamt ist eine Überwachung des Lernerfolgs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG bereits dann gegeben, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch hat, z. B. in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinem Beauftragten zu erhalten ( BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, III ZR 310/08 , Rn. 19 und 21, juris).
  • BGH, 13.06.1995 - V ZR 276/94

    Korrektur der Kostenentscheidung im Nichtannahmebeschluß

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
    Der Senat hat - wozu er gem. § 308 Abs. 2 ZPO befugt ist - die Kostenentscheidung für die erste Instanz geändert, obwohl das Rechtsmittel des Klägers in der Sache keinen Erfolg hat (vgl. a. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1995, V ZR 276/94 , Rn. 3 - juris).
  • LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22

    Zahlungsanspruch eines Coachs bei fehlender Zulassung nach dem

    e) Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es für die Anwendbarkeit des FernUSG zudem weder darauf an, ob der Beklagte bei Vertragsschluss als Verbraucher oder Unternehmer gehandelt hat, noch darauf, ob er sich durch seine Aussagen als Unternehmerin gerierte (vgl. OLG Celle 3. Zivilsenat, Urteil vom 01. März 2023 - 3 U 85/22 - noch nicht rechtskräftig).
  • OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23

    Online-Coaching und Fernunterricht - Eine Überwachung des Lernerfolgs im Sinne

    Das Oberlandesgericht Celle hat demgegenüber in seinem Urteil vom 01.03.2023 ( 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794) ausgeführt, dass das FernUSG sowohl auf Verbraucher als auch auf Unternehmer Anwendung finde.

    Diesen Anwendungsbereich hat der Gesetzgeber im Zuge der vielfältigen Novellen des Verbraucherschutzrechts zumindest im Gesetzeswortlaut im Wesentlichen auch nie angepasst (vgl. hierzu auch Lach, jurisPR-ITR 12/2023, Anm. zu OLG Celle 3 U 85/22).

    Entscheidung oder auch das Oberlandesgericht Celle in seinem Urteil vom 01.03.2023 ( 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794) aus.

    Die Beurteilung des Streitfalls beruht nur auf einer Würdigung des Vorbringens der Parteien zu den konkreten Umständen des vorliegenden Einzelfalls, dem im Übrigen ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als den oben zitierten Urteilen des Bundesgerichtshofs ( III ZR 310/08) und des Oberlandesgerichts Celle ( 3 U 85/22).

  • OLG Hamburg, 20.02.2024 - 10 U 44/23

    E-Commerce-Mentoring mit Mastermind Calls vermittelt keine bestimmten Kenntnisse

    Im Rahmen eines Coachings wird aber nicht systematisch didaktisch aufbereiteter Lehrstoff vermittelt, sondern es erfolgt eher eine individuelle und persönliche Beratung und Begleitung (Lach, Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, zitiert nach juris).

    Dem steht auch nicht das Urteil des OLG Celle vom 01.03.2023 - 3 U 85/22 entgegen.

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23
    246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB zu informieren hat, näher bezeichnete Aspekte gehören (vgl. zum Ganzen OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794).

    Zudem sollte das FernUSG der "Enttäuschung der Bildungswilligkeit" vorbeugen und ging von einer erheblich höheren Schutzbedürftigkeit des Teilnehmers am Fernunterricht im Verhältnis zu demjenigen am Direktunterricht aus (BT-Drs. 7/4245, S. 12 f.), stellte also nicht auf die Eigenschaft des Teilnehmers als Verbraucher ab (vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794; LG Leipzig, Endurteil vom 01.02.2023 - Az. 05 O 1598/22 [vom Kläger vorgelegt als Anlage K 15] sowie LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 [vorgelegt als Anlage K 16]); a. A. Hinweisschreiben des KG vom 22.06.2023, Az. 10 U 74/23 [vorgelegt von der Beklagten mit Schriftsatz vom 12.10.2023; Bl. 74 f d. A.]), welches die Argumentation des OLG Celle in dessen vorgenanntem Urteil vom 01.03.2023 mit Blick auf den nach der Gesetzesbegründung verfolgten Zweck des Verbraucherschutzes als "wenig überzeugend" bezeichnete).

    Insgesamt ist eine Überwachung des Lernerfolgs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG bereits dann gegeben, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch hat, z. B. in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinem Beauftragten zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2009 - III ZR 310/08, Rn. 19 und 21, juris; OLG Celle - Urteil vom 01.03.2023 ­ 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht