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   LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20   

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LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20 (https://dejure.org/2022,10313)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.02.2022 - L 3 U 86/20 (https://dejure.org/2022,10313)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - L 3 U 86/20 (https://dejure.org/2022,10313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art 3 GG ; § 182 SGB VII
    1. Den Unfallversicherungsträgern steht bei der Beitragsgestaltung ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zu. Von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit darf nicht überprüft werden, ob die Gebührensatzung jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste oder ...

  • rechtsportal.de

    Art 3 GG ; § 182 SGB VII
    Beitragsfestsetzung für im Bereich der Landwirtschaft tätige Unternehmer zur gesetzlichen Unfallversicherung Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum der Unfallversicherungsträger Rechtmäßigkeit der Differenzierung nach Produktionsverfahren im Freilandobstanbau

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 595
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliches Unternehmen -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
    Mit Beschluss vom 23. Juli 2019 hat das Landessozialgericht im Einverständnis der Beteiligten das Ruhen des Berufungsverfahrens angeordnet, da der Ausgang des beim Bundessozialgericht anhängigen Rechtsstreits B 2 U 29/17 R abgewartet werden sollte, in welchem die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen für das Umlagejahr 2013 streitgegenständlich war.

    Nachdem im Verfahren B 2 U 29/17 R das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. November 2019 vorlag, wurde das Berufungsverfahren fortgesetzt.

    Der Kläger hält den in dem Verfahren des Bundessozialgerichts B 2 U 29/17 R streitgegenständlichen Sachverhalt im Wesentlichen nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Auch das Urteil des BSG im Verfahren B 2 U 29/17 R bestätige dies.

    Das Bundesssozialgericht hat in seinem Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - zu den Berechnungsgrundlagen erläuternd ausgeführt:.

    Die Abwägung zwischen mehreren, für die eine oder andere Regelung bei der Ausgestaltung des Gefahrtarifs bzw. einer Gebührensatzung sprechenden Gesichtspunkte und die Entscheidung hierüber, obliegt dem zur autonomen Rechtsetzung berufenen Organ des Unfallversicherungsträgers (vgl. BSG Urteile vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 40/85 -, vom 24. Januar 1991 - 2 RU 62/89 und vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - jeweils juris).

    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG Urteil vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - sowie Beschlüsse vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92, vom 6. Juli 2010 - 1 BvL 9/06 - und vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07; BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris).

    Maßgeblich ist, ob sachgerechte, plausible Gründe für die Satzungsregelungen anzuführen sind (vgl. BSG, Urteil vom 26. November 2019, a.a.O.).

  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
    Insoweit ist zunächst zu beachten, dass Unfallversicherungsträger öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, die ihre Angelegenheiten selbst regeln und denen bei der Beitragsgestaltung innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung (§ 182 Abs. 2 SGB VII) ein Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt ist (BSG Urteil vom 11. April 2013 - B 2 U 8/12 R - juris).Die Beitragsgestaltung der Unfallversicherungsträger muss mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen des Gesetzesvorbehalts und der Bestimmtheit von Gesetzen vereinbar sein.

    Ob der Satzungsgeber dabei die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat, hat der Senat nicht zu prüfen (BSG Urteil vom 11. April 2013 - B 2 U 8/12 R - vgl. Spellbrink in Kass.

    Hierauf hat etwa der EuGH in seiner Entscheidung zur Europarechtskonformität des Systems der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblich abgestellt und betont, dass § 157 Abs. 2 SGB VII ein Ausdruck des Solidaritätsgedankens sei (vgl. EuGH vom 05.03.2009 - C-350/07 - Slg 2009, I-1513 - Kattner-Stahlbau, RdNr 47 Juris; hierzu Spellbrink, SR 2012, 17, 36, BSG, Urteil vom 11. April 2013 - B 2 U 8/12 R - BSGE 113, 192-205, SozR 4-2700 § 157 Nr. 5, Rn. 37).

  • LSG Sachsen, 28.03.2018 - L 2 U 108/13

    Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
    Ein angemessener solidarischer Ausgleich ist dabei nach den gesetzlichen Vorgaben ausdrücklich sicherzustellen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. März 2018 - L 2 U 108/13 -, juris Rn. 42).

    Übertragen auf den Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit ist eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG nur dann anzunehmen, wenn den Satzungsregelungen sachfremde Erwägungen zugrunde liegen, die sich nicht mehr in den Grenzen einer zulässigen Typisierung halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 90, Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. März 2018 - L 2 U 108/13 - juris Rn. 44).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
    Übertragen auf den Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit ist eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG nur dann anzunehmen, wenn den Satzungsregelungen sachfremde Erwägungen zugrunde liegen, die sich nicht mehr in den Grenzen einer zulässigen Typisierung halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 90, Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. März 2018 - L 2 U 108/13 - juris Rn. 44).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
    Die Abwägung zwischen mehreren, für die eine oder andere Regelung bei der Ausgestaltung des Gefahrtarifs bzw. einer Gebührensatzung sprechenden Gesichtspunkte und die Entscheidung hierüber, obliegt dem zur autonomen Rechtsetzung berufenen Organ des Unfallversicherungsträgers (vgl. BSG Urteile vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 40/85 -, vom 24. Januar 1991 - 2 RU 62/89 und vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - jeweils juris).
  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
    Die Abwägung zwischen mehreren, für die eine oder andere Regelung bei der Ausgestaltung des Gefahrtarifs bzw. einer Gebührensatzung sprechenden Gesichtspunkte und die Entscheidung hierüber, obliegt dem zur autonomen Rechtsetzung berufenen Organ des Unfallversicherungsträgers (vgl. BSG Urteile vom 12. Dezember 1985 - 2 RU 40/85 -, vom 24. Januar 1991 - 2 RU 62/89 und vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - jeweils juris).
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 11/17 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mitarbeitender

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
    Damit ist dem Gesetzgeber allerdings nicht jede Differenzierung verwehrt, sondern eine Grundrechtsverletzung liegt nur vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (eingehend zuletzt BSG Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 11/17 R; BVerfG Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
    Maßgebend ist, ob sachgerechte, plausible Gründe für die Satzungsregelungen anzuführen sind (vgl. BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 32/92 - m.w.N.".
  • BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06

    Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG Urteil vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - sowie Beschlüsse vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92, vom 6. Juli 2010 - 1 BvL 9/06 - und vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07; BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG Urteil vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - sowie Beschlüsse vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92, vom 6. Juli 2010 - 1 BvL 9/06 - und vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07; BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 29/17 R - juris).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid -

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 16/13 R

    Festsetzung eines Mindestbeitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung;

  • LSG Sachsen, 23.06.2021 - L 6 U 127/19
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 11/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - gewerbliche Unfallversicherung - Mindestbeitrag

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 16/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - zu Lebzeiten entstandene

  • LSG Bayern, 27.01.2023 - L 1 U 236/22

    Staffelung des Grundbeitrags mit Mindest- und Höchstansatz in Satzungsregelung

    Unstreitig sind Generalisierungen, Typisierungen und Pauschalierungen im Rahmen von Beitragssatzungen grundsätzlich gerechtfertigt, um praktikable Regelung zu schaffen (vgl. BSG vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - juris Rn. 24 und 28; LSG Hessen, Urteil vom 22.02.2022 - L 3 U 86/20 - juris Rn. 49; Entsprechendes gilt auch im sonstigen Abgabenrecht).

    Es begründet somit nicht bereits dann einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn die Regelungen nach sachlichen Erwägungen und einer den Bedürfnissen einer Massenverwaltung genügenden Typisierung getroffen wurden, auch wenn gegebenenfalls andere Berechnungsgrundlagen ebenso rechtmäßig oder gar sinnvoller bzw. vernünftiger gewesen wären (vgl. BVerfG vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 90; LSG Hessen, Urteil vom 22.02.2022 - L 3 U 86/20 - juris Rn. 49).

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.03.2020 - 3 U 86/20   

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OLG Nürnberg, 24.03.2020 - 3 U 86/20 (https://dejure.org/2020,32856)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.03.2020 - 3 U 86/20 (https://dejure.org/2020,32856)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. März 2020 - 3 U 86/20 (https://dejure.org/2020,32856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Preiswerbung: Auch für Kleinbeträge gelten Regeln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbeaussage "50 Cent Sofort-Rabatt auf den gesamten Einkauf bei Rückgabe von Leergut

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Amberg, 09.12.2019 - 41 HKO 897/19

    Werbung "auch online" ist wettbewerbswidrig, wenn Ware im Internet teurer als im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2020 - 3 U 86/20
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Amberg vom 9. Dezember 2019, Az. 41 HK O 897/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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