Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 13.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.07.2006 - 3 U 87/06   

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https://dejure.org/2006,5173
OLG Celle, 26.07.2006 - 3 U 87/06 (https://dejure.org/2006,5173)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.07.2006 - 3 U 87/06 (https://dejure.org/2006,5173)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 3 U 87/06 (https://dejure.org/2006,5173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Neubeginn der Verjährung: Anerkenntnis in anderer Weise

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 488 Abs. 1 S. 2 BGB; § 780 BGB
    Ansprüche nach Kündigung eines Darlehens; Voraussetzungen eines Neubeginns der Verjährung auf Grund Anerkenntnisses des Anspruchs in anderer Weise; Relevanz von Verhandlungen vor Verjährungsbeginn; Ausschluss des begründeten Vertrauens auf Seiten des Gläubigers im Fall ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche nach Kündigung eines Darlehens; Voraussetzungen eines Neubeginns der Verjährung auf Grund Anerkenntnisses des Anspruchs in anderer Weise; Relevanz von Verhandlungen vor Verjährungsbeginn; Ausschluss des begründeten Vertrauens auf Seiten des Gläubigers im Fall ...

  • Judicialis

    BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1

  • RA Kotz

    Anerkennung eines Anspruchs - Einrede der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1
    Anerkenntnis in anderer Weise im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann hat Anerkenntnis die Wirkung des Verjährungsneubeginns?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann hat Anerkenntnis die Wirkung des Verjährungsneubeginns? (IBR 2007, 1135)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 403
  • BauR 2006, 1802 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 444/00

    Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2006 - 3 U 87/06
    aa) Grundsätzlich genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis (jetzt: Neubeginn der Verjährung) jedes auch rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und dass deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (vgl. etwa BGH NJW 2002, 2872 ff. m. w. N.).
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 363/86

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2006 - 3 U 87/06
    Einer solchen Würdigung des Verhaltens der Beklagten steht zwar nicht ihr früheres Anerkenntnis durch Abschlagszahlungen entgegen; denn es ist kein Grund dafür ersichtlich, warum ein Anspruch, der bereits anerkannt worden ist, nicht später nochmals - auch und gerade zum Zweck des Neubeginns der Verjährung - anerkannt werden könnte (vgl. BGH WM 88, 168 ff.).
  • BGH, 25.04.2017 - VI ZR 386/16

    Anspruchsverjährung: Wirkung der Hemmung

    Liegen die Voraussetzungen eines Hemmungstatbestands ausschließlich oder auch während eines Zeitraums vor Beginn der Verjährung vor, ist dieser bei Berechnung der Verjährungsfrist nicht zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, BGHZ 182, 76 Rn. 9, 13 ff.; vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 58/16, juris Rn. 12 ff., insbesondere Rn. 16; LAG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 7 Sa 1012/13, juris Rn. 46 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 9 U 19/08, juris Rn. 43; OLG Celle, Urteil vom 26. Juli 2006 - 3 U 87/06, NJW-RR 2007, 403, 404; Ellenberger, in: Palandt, BGB 76. Aufl., § 199 Rn. 41).
  • KG, 11.10.2010 - 12 U 17/10

    Mietzinsanspruch aus Gewerbemietvertrag: Beweislast bei behauptetem

    Jedes einzelne Anerkenntnis führte - auch wiederholt - zum Neubeginn der Verjährung (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2007, 403, 404; Grothe in Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage, § 212, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 87/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12250
OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 87/06 (https://dejure.org/2006,12250)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2006 - 3 U 87/06 (https://dejure.org/2006,12250)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 3 U 87/06 (https://dejure.org/2006,12250)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 126; ZPO § 163 Abs. 1
    Paraphe eines Richters genügt nicht zur Unterschrift des Protokolls über Urteilsverkündung

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für die rechtsgrundlose Nutzung eines Gewerbegrundstücks; Schadensersatz für Räumungskosten nach einer rechtsgrundlosen Nutzung; Rechtsgrundlosigkeit der Nutzung aufgrund der fristlosen Kündigung des Mietvertages wegen Mietrückständen; Anforderungen an die ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann tritt der Käufer eines Grundstücks in das Mietverhältnis ein? (IMR 2007, 108)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 72/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung verspäteten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 87/06
    a) Für die Anwendung des § 296 Abs. 1 ZPO bleibt bei sogenannten "Durchlaufterminen" von vornherein kein Raum (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.08.1991 -I BvR 72/91 = NJW 1992, 299, 300 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 3 U 71/08

    Generalmietvertrag: Auslegung unter der Frage einer Haftung des Mieters für

    Das Verfahren im ersten Rechtszug leidet, unabhängig davon, dass das Urteil schon nicht richterlich unterschrieben ist (vgl. Bl. 653 GA IV) und rechtlich eine bloßen - allerdings berufungsfähigen (vgl. Senat, Urteil vom 13.12.2006 - 3 U 87/06, juris-Tz 16 m.w.N. = ZfIR 2007, 117; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 538, Rn. 29 m.w.N.) - Entwurf darstellt, an zahlreichen wesentlichen Mängeln und aufgrund dieser Mängel sind noch umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahmen notwendig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 9 AS 77/07
    Den durch die zugestellten Ausfertigungen entstandenen Rechtsschein einer wirksamen, der Rechtskraft fähigen gerichtlichen Entscheidung hat der Senat auf die Beschwerde hin durch förmliche Aufhebung des Scheinbeschlusses zu beseitigen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.05.2003, Az. 16 WF 41/03. NJW-RR 2004, 1507 ff.; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 13.12.2006, Az. 3 U 87/06).
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