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   OLG Köln, 23.02.2010 - I-3 U 89/08   

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OLG Köln, 23.02.2010 - I-3 U 89/08 (https://dejure.org/2010,4312)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2010 - I-3 U 89/08 (https://dejure.org/2010,4312)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - I-3 U 89/08 (https://dejure.org/2010,4312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beaufsichtigung von Kindern bei der Benutzung einer Hüpfburg; Höhe des Schmerzensgeldes bei komplizierter Unterarmfraktur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 832 Abs. 1
    Anforderungen an die Beaufsichtigung von Kindern bei der Benutzung einer Hüpfburg; Höhe des Schmerzensgeldes bei komplizierter Unterarmfraktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechung zur Haftung beim Betrieb einer Hüpfburg auf Geburtstag oder öffentlicher Feier

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Haftung eines Hüpfburgbetreibers für den Sturz eines Kindes von einer Seitenwand auch bei bestimmungswidrigem Gebrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 810
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 16.04.2008 - 14 O 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Missachtung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2010 - 3 U 89/08
    Die Berufung der Klägerin zu 2) gegen das am 16. April 2008 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 109/07 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Klägerin zu 1) wird das am 16. April 2008 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 109/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

  • AG Nordhorn, 19.10.2000 - 3 C 1053/00

    Verkehrssicherungspflicht für so genannte "Hüpfkissen"

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2010 - 3 U 89/08
    Eine - hier nicht erfolgte - Sicherung durch Auslegen von Matten rund um die Hüpfburg wäre nur erforderlich gewesen, wenn bei deren bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gefahr bestanden hätte, dass Kinder neben die Hüpfburg fielen (so im Fall AG Nordhorn, NJW-RR 2001, 1171 f.: Hüpf kissen , also ohne Umrandung).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2010 - 3 U 89/08
    Ob der Klägerin zu 1) auch ein - allenfalls anteiliger - Anspruch auf Erstattung des der Klägerin zu 2) entstandenen Verdienstausfalls in Höhe von 895, 05 EUR zusteht, bedarf keiner Entscheidung mehr, da die Klägerin zu 1) die Klage insoweit nach entsprechendem Hinweis des Senats auf die strengen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs ( vgl. BGHZ 127, 391) mit Zustimmung der Beklagten in der mündlichen Verhandlung wirksam zurückgenommen hat (§ 269 Abs. 1 ZPO).
  • LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2010 - 3 U 89/08
    Deshalb unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem von den Klägerinnen zitierten Fall des LG Köln in dem Verfahren 3 O 271/00, in dem die nur einen Meter hohen Seitenwände bei bestimmungsgemäßer Verwendung, also beim Hüpfen, überwunden wurden.
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   OLG Schleswig, 17.11.2009 - 3 U 89/08   

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OLG Schleswig, 17.11.2009 - 3 U 89/08 (https://dejure.org/2009,42023)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.11.2009 - 3 U 89/08 (https://dejure.org/2009,42023)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. November 2009 - 3 U 89/08 (https://dejure.org/2009,42023)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 3 U 89/08   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.10.2009 - L 3 U 89/08 (https://dejure.org/2009,116222)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - L 3 U 89/08 (https://dejure.org/2009,116222)
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