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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 91/15 B   

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https://dejure.org/2015,103163
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 91/15 B (https://dejure.org/2015,103163)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.10.2015 - L 3 U 91/15 B (https://dejure.org/2015,103163)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - L 3 U 91/15 B (https://dejure.org/2015,103163)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 61/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 91/15
    a) Nach diesen Vorgaben ist die rechtskräftige Kostengrundentscheidung im Urteil des Senats vom 17. Dezember 2014 (L 3 U 61/14) im vorliegenden Verfahren nicht zu überprüfen; sie ist auch zutreffend umgesetzt worden.

    Das folgt aus dem Urteil des Senats vom 17. Dezember 2014 (L 3 U 61/14), das auch in dieser Hinsicht für das Kostenansatzverfahren bindend ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2014 - L 3 U 123/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 91/15
    Die Kostenrechnung des Sozialgerichts Lüneburg vom 9. Februar 2015 - S 3 U 123/13 - wird abgeändert.

    Das Sozialgericht (SG) Lüneburg hat die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenrechnung des SG vom 9. Februar 2015 zu dem Verfahren S 3 U 123/13 zu Unrecht in vollem Umfang zurückgewiesen.

  • LSG Bayern, 10.05.2013 - L 15 SF 136/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erinnerung gegen Kostenansatz - Gegenstand der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 91/15
    Gleichermaßen bindend für das Kostenansatzverfahren ist die im Hauptsacheverfahren getroffene Entscheidung zur Anwendung des § 197a SGG überhaupt (Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 10. Mai 2013 - L 15 SF 136/12 B, Rn 13 ff - juris, mwN).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 91/15
    Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner wie hier bereits zugegangen, kann die Nichterhebung der berechneten Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung mit der Erinnerung geltend gemacht werden (Zimmermann aaO, GKG § 21 Rn 14; Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04, NJW-RR 2005, 1230).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2014 - L 3 U 115/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2015 - L 3 U 91/15
    Für den mit rechtskräftigem Beschluss des Senats vom 27. August 2014 (L 3 U 115/14 B) festgesetzten und der Kostenrechnung zutreffend zugrunde gelegten Streitwert iHv 1.212 Euro wären hiernach Gebühren iHv insgesamt 213 Euro (3,0 Gebühren iHv 71 Euro) angefallen (vgl § 34 Abs. 1 GKG iVm Anl 2 zum GKG).
  • LG Hamburg, 02.03.2017 - 327 O 143/15

    Rabattvertrag II - Urteilsverfügung im Patentrechtsstreit: Aufhebungsantrag für

    In einem Parallelverfahren gleichen Aktivrubrums gegen die r. GmbH, in dem die Zivilkammer 15 des Landgerichts Hamburg zum dortigen Az. 315 O 24/15 ebenfalls unter dem 02.04.2015 eine Urteilsverfügung erlassen hatte, gegen die die dortige Antragsgegnerin, die r. GmbH, Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht zum dortigen Az. 3 U 91/15 eingelegt hatte, nahm die Antragstellerin am 01.03.2017 ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.

    Grund dafür ist, dass wir gestern Abend erfahren haben, dass Ihre Mandantin in dem parallelen Verfügungsverfahren gegen R. (Az. 315 O 24/15 (LG Hamburg) und 3 U 91/15 (OLG Hamburg)) den entsprechenden Verfügungsantrag zurückgenommen hat.".

    Schließlich habe sie, die Antragsgegnerin, ihre gegenüber der Antragstellerin abgegebene Abschlusserklärung, bei der es sich um ein Dauerschuldverhältnis handele, aufgrund der Rücknahme des Verfügungsantrages durch die Antragstellerin in dem bezeichneten Parallelverfahren (Az. des Landgerichts Hamburg : 315 O 24/15; Az. des Hanseatischen Oberlandesgerichts : 3 U 91/15) wirksam aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können und mit Anwaltsschreiben vom 02.03.2017 auch gekündigt.

  • AG Dortmund, 06.03.2018 - 425 C 9451/17

    Versicherungsvertrag ; Policenmodell; Widerruf; Treu und Glauben;

    Der Begriff "Verbraucherinformationen" nach § 10 VAG muss als fristauslösendes Moment in der Widerspruchsbelehrung nicht explizit genannt sein (Vgl. OLG Frankfurt Urteil vom 29.10.2015 - 3 U 91/15).
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