Weitere Entscheidung unten: SG Lüneburg, 23.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.10.2007 - 3 U 92/07   

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https://dejure.org/2007,33022
OLG Stuttgart, 31.10.2007 - 3 U 92/07 (https://dejure.org/2007,33022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.10.2007 - 3 U 92/07 (https://dejure.org/2007,33022)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 3 U 92/07 (https://dejure.org/2007,33022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Rückkehr zu den ursprünglichen Klageanträgen bei einer einseitigen Erledigungserklärung nach § 264 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Begründung einer entgegenstehenden Rechtshängigkeit i.S.v. Art. 31 Nr. 2 Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.2007 - 3 U 92/07
    Nach dem Urteil des BGH vom 7.3.2007, VIII ZR 86/06 könne die volle Gebühr angesetzt werden.

    Hinsichtlich der Höhe bezieht sich die Klägerin zu Recht auf die neue Entscheidung des BGH vom 7.3.2007, VIII ZR 86/06.

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.2007 - 3 U 92/07
    Im - hier vorliegenden - kaufmännischen Verkehr ist bei Versendung von geschlossenen Kartons prima facie anzunehmen, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem Behältnis enthalten sind (BGH, TranspR 2003, 156).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.2007 - 3 U 92/07
    Nach der Entscheidung des BGH vom 07.06.2001, I ZR 157/98 ist bei einer einseitigen Erledigungserklärung die Rückkehr zu den ursprünglichen Klageanträgen ebenfalls als eine nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Klageänderung anzusehen, solange über den Antrag noch nicht entschieden wurde.
  • BGH, 16.02.1984 - I ZR 197/81

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.10.2007 - 3 U 92/07
    Danach scheidet eine Unabwendbarkeit jedenfalls immer dann aus, wenn den Frachtführer oder seine Bediensteten ein Verschulden an dem Schadenseintritt trifft (BGH Urteil vom 16.02.1984, I ZR 197/81, Rz. 14).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11

    Verjährungshemmung durch Klageerhebung: Abtretung der Klageforderung vor

    Darüber hinaus hat es der Klägerin einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 1.479,90 EUR zuerkannt (OLG Stuttgart, Urteil vom 31. Oktober 2007 - 3 U 92/07, juris).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 3 U 49/10

    CMR-Haftung: Schadensersatz wegen Verlust von Transportgut aus abgetretenem

    Der Senat hat auf die Berufung der Klägerin den Beklagten verurteilt, an die Klägerin 58.767,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % seit dem 01.12.2005 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.479,90 EUR zu bezahlen (Urteil vom 31.10.2007 - 3 U 92/07 - veröffentlicht in juris).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 23.02.2012 - S 3 U 92/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,132857
SG Lüneburg, 23.02.2012 - S 3 U 92/07 (https://dejure.org/2012,132857)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 23.02.2012 - S 3 U 92/07 (https://dejure.org/2012,132857)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - S 3 U 92/07 (https://dejure.org/2012,132857)
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