Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3853
OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,3853)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,3853)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,3853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 367; ; BGB § ... 467; ; BGB § 634; ; BGB § 651; ; BGB § 246; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 295 Satz 2; ; BGB § 347 Satz 3; ; BGB § 634 Abs. 4; ; BGB § 638 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 634 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 638 Abs. 1 3. Alternative; ; ZPO § 756; ; ZPO § 765; ; ZPO § 260; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 530 Abs. 2

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Einbauküche: 5 Jahre Gewährleistung? Nutzungsvorteile ersetzen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistungsrechte bei einer Einbauküche; Berechnung einer Nutzungsentschädigung bei Wandlung des Kaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Einbauküche - Gewährleistungsrechte und Nutzungsentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 423
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89

    Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01
    Damit war unter Verwendung von vertretbaren Sachen ein unvertretbares, gerade für die Bedürfnisse und Zwecke der Klägerin geeignetes Werk herzustellen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 787).
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01
    Die Nutzungsvergütung bedarf aber der Geltendmachung im Wege der Aufrechnung; andernfalls wirkt sie sich gegenüber der Wandlung nicht anspruchsmindernd aus (vgl. BGHZ 115, 47, 56; OLG Köln NJW-RR 1999, 747 f., m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 12.02.1998 - 5 U 408/97

    Ausschreibung einer Mauer, bei nicht von vornherein bestimmtem Gesteinsmaterial

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2001 - 3 U 93/01
    Die Nutzungsvergütung bedarf aber der Geltendmachung im Wege der Aufrechnung; andernfalls wirkt sie sich gegenüber der Wandlung nicht anspruchsmindernd aus (vgl. BGHZ 115, 47, 56; OLG Köln NJW-RR 1999, 747 f., m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03

    Verkauf einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung:

    Die Kläger müssen sich hingegen nicht gemäß §§ 634 Abs. 1 Satz 3, 465, 467 Satz 1, 347 Satz 2 BGB a. F. die durch das Bewohnen der Wohnung erzielten Nutzungsvorteile anrechnen lassen (vgl. hierzu OLG Braunschweig, OLGR 1996, 133 (134); OLG Köln, OLGR 2002, 69; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 1661).

    Eine Nutzungsvergütung bedarf nämlich der Geltendmachung im Wege der Aufrechnung; andernfalls wirkt sie sich gegenüber der Wandlung nicht anspruchsmindernd aus (vgl. BGHZ 115, 47 (56); OLG Köln NJW-RR 1999, 747 f.; OLG Köln, OLGR 2002, 69).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01   

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https://dejure.org/2001,6569
OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,6569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,6569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2001,6569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB
    Haftung bei Glatteisunfall eines Fußgängers: Gesamtschuldnerische Mithaftung eines Wohnungseigentümers aus Verkehrssicherungspflichtverletzung bei unklarer Delegierung der Räum- und Streupflicht

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen Wohnungseigentümer wegen Verletzung der Streupflicht bei nicht erfolgter Delegation auf Hausbewohner oder Hausverwaltung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht verletzt - gesamtschuld. Haftung von Wohnungseigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Glatteisunfall - Übertragung von Verkehrssicherungspflicht nur bei eindeutigen Absprachen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Winterdienst: Mieter oder Vermieter, wem die Pflicht obliegt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01
    Was die Übertragung auf die Hausbewohner betrifft, so ist grundsätzlich für den Fall einer Übertragung darauf zu verweisen, dass es klarer Absprachen bedarf, um sicher zu stellen, dass Gefährdungen anderer ausgeschlossen sind (BGH NJW 1996, 2646 (=WM 1996, 551); Staudinger-Hager 13. Aufl., § 823, Rz. E 59).
  • BGH, 09.01.1996 - IX ZR 103/95

    Pflichten des steuerlichen Beraters im Rahmen der Anfechtung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01
    Was die Übertragung auf die Hausbewohner betrifft, so ist grundsätzlich für den Fall einer Übertragung darauf zu verweisen, dass es klarer Absprachen bedarf, um sicher zu stellen, dass Gefährdungen anderer ausgeschlossen sind (BGH NJW 1996, 2646 (=WM 1996, 551); Staudinger-Hager 13. Aufl., § 823, Rz. E 59).
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01
    Eine Delegation dieser Streupflicht, die den Miteigentümern gemeinsam auferlegt ist (BGH NJW-RR 1989, 394 (=WM 1989, 195)), ist weder auf die Hausbewohner noch auf die Hausverwaltung erfolgt mit der Konsequenz, dass den Miteigentümern lediglich noch Kontroll- und Überwachungspflichten oblegen hätten (BGH a.a.O.).
  • BGH, 26.01.1977 - VIII ZR 208/75

    Witterungsverhältnis - Hauseigentümerpflichten - Begehbarkeit des Bürgersteig -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01
    Zugänge zu Häusern müssen nämlich auch bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen sicher begehbar sein (BGH VersR 1977, 431; Geigel, Der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rz.158).
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 212/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01
    Das gilt auch noch für späte Abendstunden (BGH VersR 1965, 364).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03

    Streupflicht: "Vorbeugende" Streupflicht bei voraussehbarer Glättebildung während

    Das Streuen der bereits am Vortage vorhandenen Eisfläche vor dem Ende der Streupflicht hätte demzufolge dazu geführt, daß auch nach deren Ende und vor Beginn der Streupflicht am nächsten Tage sich der Unfall nicht ereignet hätte (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 2002, 125, 126).
  • BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer Eigentumswohnanlage

    Es kann deshalb dahinstehen, ob sich die Verkehrssicherungspflicht des Verwalters unmittelbar aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 4 WEG ergibt (so Horst MDR 2001, 191) oder ob eine gesonderte Delegation der Verkehrssicherungspflicht auf den Verwalter erforderlich ist (so OLG Frankfurt a.M. WuM 2002, 619).
  • LG Hamburg, 21.03.2016 - 331 S 71/15

    Klage eines Mieters gegen den Wohnungseigentumsverwalter wegen

    Aus dieser Norm ist jedoch eine Verkehrssicherungspflicht des Verwalters gegenüber Dritten nicht herzuleiten (Merle/Becker, in Bärmann, WEG, 13 Aufl. 2015, Rz.355b; OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Dezember 2001, Az. 3 U 93/01).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01   

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https://dejure.org/2002,2773
OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2002,2773)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.03.2002 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2002,2773)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. März 2002 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2002,2773)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Darlehensrückgewähranspruch einer Bank nach Finanzierung eines risikoträchtigen Anlagegeschäfts: Einwand ungenügender Bonitäts- und Risikoaufklärung des Kreditnehmers; Ausschluss eines weitergehenden Widerrufsrechts nach ordnungsgemäßer Belehrung über den Widerruf eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo - cic); Voraussetzungen der Aufklärungspflicht einer Bank bezüglich Kapitalanlagerisiken im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag ; Besonderer Gefährdungstatbestand; Interessenkonflikt; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anlagegeschäft - Aufklärungs- und Beratungspflichten, Darlehensrückzahlungsverpflichtung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufklärungspflicht der Bank über Darlehen und Risiken der finanzierten Kapitalanlage

  • Judicialis

    BGB § 488; ; BGB § 607 a.F.

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 488 § 607 (a.F.)
    Bankenhaftung, Aufklärungspflicht, Anlagenhaftung

  • ibr-online

    Bank-, Finanz- und allg. Kapitalanlagerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 278; VerbrKrG §§ 3, 7; HWiG § 5; RL 85/577/EWG Art. 4, 5
    Bonitätsprüfung als Wahrnehmung eigener Interessen der Bank, nicht in Erfüllung einer Pflicht gegenüber dem Kunden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bestehen somit nur in eng begrenzten, von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmefällen (vgl. BGH WM 1988, 561; WM 1992, 1310; WM 1999, 678; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295) , und zwar konkret dann, wenn die Bank.

    Dass die Klägerin in einer nach außen erkennbaren Weise Funktionen anderer Projektbeteiligter übernommen hat und insbesondere bei Planung, Vertrieb und Durchführung des Bauvorhabens derart mitgewirkt hätte, dass für die Beklagten ein zusätzlicher Vertrauenstatbestand geschaffen worden wäre, ist nicht erkennbar (BGH WM 1992, 216; 1992, 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG Stuttgart WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295; OLG Report Karlsruhe/Stuttgart 2001, 12, 14; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137).

    Mögliche Erkenntnisse der Klägerin bezüglich der Werthaltigkeit, etwaiger Wertsteigerungsmöglichkeiten, der Ertragsfähigkeit der Immobilienanlage, der wirtschaftlichen Verhältnisse der Anleger sowie der Sinnhaftigkeit des Steuerkonzepts brauchte diese daher nicht zu offenbaren (vgl. BGH WM 2000, 1245, 1246; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 296).

    Mögliche Angaben der Vermittler zum Anlageobjekt, dessen Wert, zu Mieteinnahmen, Kosten und Aufwendungen, zu künftigen Steuervorteilen sowie insgesamt zur Rentabilität der Anlage gehören nicht in den Pflichtenkreis der Klägerin und könnten ihre Haftung selbst dann nicht zu begründen, wenn sie sich der Vermittlungspersonen als ihrer Erfüllungsgehilfen bedient hätte (OLG Frankfurt, WM 2000, 2135, 2138; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 299).

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
    Insbesondere muß ein Kreditinstitut einen Verhandlungspartner, der zur Finanzierung eines Geschäfts mit einem Dritten ein Darlehen benötigt, regelmäßig weder über die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Dritten unterrichten noch auf die Risiken des zu finanzierenden Geschäfts hinweisen (BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; WM 1992, 901; WM 1992, 1310, 1311; WM 1999, 678; ZIP 1051, 1052 = WM 2000, 1245).

    Mögliche Erkenntnisse der Klägerin bezüglich der Werthaltigkeit, etwaiger Wertsteigerungsmöglichkeiten, der Ertragsfähigkeit der Immobilienanlage, der wirtschaftlichen Verhältnisse der Anleger sowie der Sinnhaftigkeit des Steuerkonzepts brauchte diese daher nicht zu offenbaren (vgl. BGH WM 2000, 1245, 1246; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 296).

    Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG finden §§ 7 und 9 VerbrKrG daher keine Anwendung, wobei hierfür nicht Voraussetzung ist, dass der Kredit in vollem Umfang durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert ist (BGH WM 2000, 1245, 1247).

  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
    Insbesondere muß ein Kreditinstitut einen Verhandlungspartner, der zur Finanzierung eines Geschäfts mit einem Dritten ein Darlehen benötigt, regelmäßig weder über die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Dritten unterrichten noch auf die Risiken des zu finanzierenden Geschäfts hinweisen (BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; WM 1992, 901; WM 1992, 1310, 1311; WM 1999, 678; ZIP 1051, 1052 = WM 2000, 1245).

    Dass die Klägerin in einer nach außen erkennbaren Weise Funktionen anderer Projektbeteiligter übernommen hat und insbesondere bei Planung, Vertrieb und Durchführung des Bauvorhabens derart mitgewirkt hätte, dass für die Beklagten ein zusätzlicher Vertrauenstatbestand geschaffen worden wäre, ist nicht erkennbar (BGH WM 1992, 216; 1992, 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG Stuttgart WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295; OLG Report Karlsruhe/Stuttgart 2001, 12, 14; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137).

    Aufklärungspflichten der Bank könnten sich darüber hinaus ergeben, wenn die Bank Kenntnisse darüber hatte, dass den Anlegern gegenüber vertragswesentliche Umstände durch Manipulationen verschleiert wurden und hieraus Risiken resultieren, die bestimmend für das Gelingen oder Scheitern des Projekts sind (BGH WM 1992, 216).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
    Insbesondere muß ein Kreditinstitut einen Verhandlungspartner, der zur Finanzierung eines Geschäfts mit einem Dritten ein Darlehen benötigt, regelmäßig weder über die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Dritten unterrichten noch auf die Risiken des zu finanzierenden Geschäfts hinweisen (BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; WM 1992, 901; WM 1992, 1310, 1311; WM 1999, 678; ZIP 1051, 1052 = WM 2000, 1245).

    Insgesamt vermag ein Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Aufklärungspflichten nicht zu begründen (BGH WM 1999, 678, 679; WM 1992, 901, 903; WM 1988, 561, 563, WM 1987, 1426, 1428).

    Hierzu zählen neben den Herausgebern und den für die Prospekterstellung Verantwortlichen auch diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Anlageprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (BGH NJW-RR 1992, 879, 883 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99

    Haftung einer Bank: Gewährung eines Realkredits zum Immobilienerwerb im Rahmen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
    Dass die Klägerin in einer nach außen erkennbaren Weise Funktionen anderer Projektbeteiligter übernommen hat und insbesondere bei Planung, Vertrieb und Durchführung des Bauvorhabens derart mitgewirkt hätte, dass für die Beklagten ein zusätzlicher Vertrauenstatbestand geschaffen worden wäre, ist nicht erkennbar (BGH WM 1992, 216; 1992, 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG Stuttgart WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295; OLG Report Karlsruhe/Stuttgart 2001, 12, 14; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137).

    Soweit die Beklagten behaupten, das Projekt sei bereits völlig überteuert und als Investitionsanlage insgesamt ungeeignet gewesen, konnte die Klägerin davon ausgehen, dass sich die Beklagten - eventuell unter Hinzuziehung sachkundiger Hilfe - selbst informierten (vgl. OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2138).

    Mögliche Angaben der Vermittler zum Anlageobjekt, dessen Wert, zu Mieteinnahmen, Kosten und Aufwendungen, zu künftigen Steuervorteilen sowie insgesamt zur Rentabilität der Anlage gehören nicht in den Pflichtenkreis der Klägerin und könnten ihre Haftung selbst dann nicht zu begründen, wenn sie sich der Vermittlungspersonen als ihrer Erfüllungsgehilfen bedient hätte (OLG Frankfurt, WM 2000, 2135, 2138; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 299).

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
    Insbesondere muß ein Kreditinstitut einen Verhandlungspartner, der zur Finanzierung eines Geschäfts mit einem Dritten ein Darlehen benötigt, regelmäßig weder über die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Dritten unterrichten noch auf die Risiken des zu finanzierenden Geschäfts hinweisen (BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; WM 1992, 901; WM 1992, 1310, 1311; WM 1999, 678; ZIP 1051, 1052 = WM 2000, 1245).

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bestehen somit nur in eng begrenzten, von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmefällen (vgl. BGH WM 1988, 561; WM 1992, 1310; WM 1999, 678; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295) , und zwar konkret dann, wenn die Bank.

    Insgesamt vermag ein Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Aufklärungspflichten nicht zu begründen (BGH WM 1999, 678, 679; WM 1992, 901, 903; WM 1988, 561, 563, WM 1987, 1426, 1428).

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
    Insbesondere muß ein Kreditinstitut einen Verhandlungspartner, der zur Finanzierung eines Geschäfts mit einem Dritten ein Darlehen benötigt, regelmäßig weder über die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Dritten unterrichten noch auf die Risiken des zu finanzierenden Geschäfts hinweisen (BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; WM 1992, 901; WM 1992, 1310, 1311; WM 1999, 678; ZIP 1051, 1052 = WM 2000, 1245).

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bestehen somit nur in eng begrenzten, von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmefällen (vgl. BGH WM 1988, 561; WM 1992, 1310; WM 1999, 678; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295) , und zwar konkret dann, wenn die Bank.

    Dass die Klägerin in einer nach außen erkennbaren Weise Funktionen anderer Projektbeteiligter übernommen hat und insbesondere bei Planung, Vertrieb und Durchführung des Bauvorhabens derart mitgewirkt hätte, dass für die Beklagten ein zusätzlicher Vertrauenstatbestand geschaffen worden wäre, ist nicht erkennbar (BGH WM 1992, 216; 1992, 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG Stuttgart WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295; OLG Report Karlsruhe/Stuttgart 2001, 12, 14; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
    Schließlich sei auch der Widerruf des Darlehensvertrages durch die Beklagten wirksam, was insbesondere nach der in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidung des EuGH (NJW 2002, 281) gelte.

    Allerdings hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 2001 (NJW 2002, 281) auf den Vorlagebeschluß des BGH vom 29.11.1999 (BGH WM 2000, 26) entschieden, dass ein Verbraucher in der vorgenannten Fallkonstellation über ein Widerrufsrecht nach Artikel 5 der Richtlinie 85, 577/EWG (Haustürgeschäftsrichtlinie) verfügt.

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bestehen somit nur in eng begrenzten, von der Rechtsprechung entwickelten Ausnahmefällen (vgl. BGH WM 1988, 561; WM 1992, 1310; WM 1999, 678; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295) , und zwar konkret dann, wenn die Bank.

    Insgesamt vermag ein Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Aufklärungspflichten nicht zu begründen (BGH WM 1999, 678, 679; WM 1992, 901, 903; WM 1988, 561, 563, WM 1987, 1426, 1428).

  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01
    Insbesondere muß ein Kreditinstitut einen Verhandlungspartner, der zur Finanzierung eines Geschäfts mit einem Dritten ein Darlehen benötigt, regelmäßig weder über die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Dritten unterrichten noch auf die Risiken des zu finanzierenden Geschäfts hinweisen (BGH WM 1990, 920, 922; WM 1991, 85; WM 1992, 216, 217; WM 1992, 901; WM 1992, 1310, 1311; WM 1999, 678; ZIP 1051, 1052 = WM 2000, 1245).

    Darüber hinaus gelten bei steuersparenden Bauherren und Erwerbermodellen besonders strenge Voraussetzungen für die Bejahung einer Schutzbedürftigkeit der Darlehensnehmer, da in diesem Bereich davon ausgegangen werden kann, dass diese entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH WM 1990, 920, 922; WM 1245, 1246).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • BGH, 29.11.1999 - XI ZR 91/99

    Anwendung der Haustürgeschäfte-Richtlinie und des Widerrufsrechts nach dem

  • OLG Stuttgart, 22.07.1998 - 9 U 55/98

    Wohnungseigentum

  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 308/89

    Pflicht eines Kreditinstituts zum Hinweis auf wirtschaftliche Risiken eines

  • OLG Stuttgart, 22.12.1999 - 9 U 116/99
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.06.2002 - 3 U 93/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16021
OLG Frankfurt, 05.06.2002 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2002,16021)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.06.2002 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2002,16021)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 3 U 93/01 (https://dejure.org/2002,16021)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [Räum- und Streupflicht] heraus entstandenen Unfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2002 - 3 U 93/01
    Eine Delegation dieser Streupflicht, die den Miteigentümern gemeinsam auferlegt ist (BGH in NJW-RR 1989, Seite 394 ), ist weder auf die Hausbewohner noch auf die Hausverwaltung erfolgt mit der Konsequenz, dass den Miteigentümern lediglich noch Kontroll- und Überwachungspflichten oblegen hätten (BGH a.a.O.).
  • BGH, 26.01.1977 - VIII ZR 208/75

    Witterungsverhältnis - Hauseigentümerpflichten - Begehbarkeit des Bürgersteig -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2002 - 3 U 93/01
    Zugänge zu Häusern müssen nämlich auch bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen sicher begehbar sein (BGH in VersR 1977, Seite 431; Geigel, der Haftpflichtprozess, Kapitel 14, Rz. 158).
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 212/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2002 - 3 U 93/01
    Das gilt auch noch für späte Abendstunden (BGH in VersR 1965, Seite 364).
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