Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 04.07.2013

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   OLG Koblenz, 11.06.2013 - 3 U 940/12   

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OLG Koblenz, 11.06.2013 - 3 U 940/12 (https://dejure.org/2013,12207)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.06.2013 - 3 U 940/12 (https://dejure.org/2013,12207)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 3 U 940/12 (https://dejure.org/2013,12207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 633 Abs 2 Nr 1 BGB, § 634 Nr 1 BGB, § 637 Abs 1 BGB
    Baumängelhaftung: Verwendung von kammergetrocknetem Holz für einen Dachstuhl bei Vereinbarung einer giftfreien Imprägnierung als vertragliche Beschaffenheit

  • rabüro.de

    Zur Bedeutung des Begriffs "giftfrei imprägniert" im Kaufvertragsrecht

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Holz für den Dachstuhl: Was bedeutet "giftfrei imprägniert"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    "Giftfrei imprägniert" kann auch kammergetrocknetes Holz sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    "Giftfrei imprägniert" kann auch kammergetrocknetes Holz sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarte giftfreie Imprägnierung ist technisch nicht möglich: Leistung mangelfrei! (IBR 2013, 531)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 921
  • NZBau 2013, 638
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2013 - 3 U 940/12
    Haben die Parteien eine giftfreie Imprägnierung des zu verwendenden Holzes für den Dachstuhl eines Hauses als vertragliche Beschaffenheit vereinbart, so stellt die Verwendung von kammergetrocknetem Holz auch nach dem subjektiven Fehlerbegriff keinen Mangel des Bauwerks dar (in Anknüpfung an BGH, 17. Mai 1984, VII ZR 169/82, BGHZ 91, 206 = NJW 1984, 2457 = MDR 1984, 833 = BauR 1984, 428 = WM 1984, 1187).

    ...[A] sei davon auszugehen, dass die Leistungsbeschreibung in Ziffer 8, soweit es darin heiße "Verwendung giftfrei imprägnierten Holzes" in sich widersprüchlich sei und auch nach dem "subjektiven Fehlerbegriff" (§ 633 Abs. 2 Nr. 1 BGB) keinen Mangel des Bauwerks begründe (unter Bezugnahme auf BGHZ 91, 206 ff).

    Auch wenn eine "giftfreie Imprägnierung" als vertragliche Beschaffenheit vereinbart sei, werde diese nicht geschuldet, wenn der vorausgesetzte Erfolg einer "Imprägnierung" mit dieser Ausführungsart überhaupt nicht zu erreichen sei (BGHZ 91, 206 ff).

    Auch wenn eine "giftfreie Imprägnierung" als vertragliche Beschaffenheit vereinbart sei, werde diese nicht geschuldet, wenn der vorausgesetzte Erfolg einer "Imprägnierung" mit dieser Ausführungsart überhaupt nicht zu erreichen sei (vgl. hierzu BGHZ 91, 206 ff. = MDR 1984, 833 = BauR 1984, 428 = WM 1984, 1187 ff.).

  • BSG, 23.02.2011 - B 2 U 331/10 B
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.06.2013 - 3 U 940/12
    45 Entgegen der Auffassung der Berufung hat das Landgericht nicht den subjektiven Fehlerbegriff verkannt (vgl. hierzu OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.06.2011 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 16.08.2011 - 2 U 331/10).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 U 940/12   

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https://dejure.org/2013,50478
OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 U 940/12 (https://dejure.org/2013,50478)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.07.2013 - 3 U 940/12 (https://dejure.org/2013,50478)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 3 U 940/12 (https://dejure.org/2013,50478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 17.08.2018 - 1 U 6/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss des

    Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Oberlandesgericht findet eine Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht statt (so auch KG Berlin, Beschluss vom 27.01.2015 - 24 U 169/13, juris Rn. 1; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2013 - 3 U 940/12, juris Rn. 2).
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