Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 U 96/17   

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https://dejure.org/2018,14482
OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 U 96/17 (https://dejure.org/2018,14482)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2018 - 3 U 96/17 (https://dejure.org/2018,14482)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2018 - 3 U 96/17 (https://dejure.org/2018,14482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    Kausale Therapie

    § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 5a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 3 S 2 Nr 1 HeilMWerbG
    Arzneimittelwerbung: Irreführung durch Verwendung des Begriffs "kausale Therapie" im Zusammenhang mit einem Medikament zur Behandlung einer unheilbaren Erkrankung; Abgabe einer hinter den Anspruchsumfang der Abmahnung zurückbleibenden Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • damm-legal.de

    Keine Werbung mit "Kausaltherapie", wenn Krankheitsursache nicht beseitigt wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Kausaltherapie mit einem Arzneimittel, dass die Krankheit Ursache nicht beseitigen kann; Rechtsfolgen der Annahme einer hinter der ursprünglich geforderten zurückbleibenden Unterlassungsverpflichtungserklärung durch den Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Kausaltherapie mit einem Arzneimittel, dass die Krankheit Ursache nicht beseitigen kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Werbung mit "Kausaltherapie", wenn Krankheitsursache nicht beseitigt wird

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Arzneimittel darf nicht mit "kausale Therapie" beworben werden wenn Krankheitsursache nicht beseitigt wird

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführende Arzneimittelwerbung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 109 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Begriff der Kausaltherapie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 479
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 3 O 299/18

    Unterlassungsansprüche bei Anbieten/Veröffentlichenlassen von gekauften

    Denn der Einwand, der Unterlassungsgläubiger begehe den gerügten Wettbewerbsverstoß, ebenso als Einwand der "unclean hands" bezeichnet, findet keine Beachtung, wenn der gerügte Wettbewerbsverstoß - wie hier - Interessen Dritter, insbesondere Interessen der Allgemeinheit / der Verbraucher berührt (BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEXOLG; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 410; OLG Frankfurt a.M., GRURPrax 2017, 52, Rn. 29; OLG Frankfurt, MDR 2017, 1437 [BGH 27.04.2017 - I ZR 55/16] , Rn. 10- Hörzentrum, OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 479 - kausale Therapie; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2015, 217; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 11 Rn. 2.39 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/17

    Gute Wirksamkeit - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung in einer

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 3 U 77/06, PharmR 2007, 204, 206; Urteil vom 16. Februar 2017 - 3 U 194/15, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei; Urteil vom 26. April 2018 - 3 U 96/17, GRUR-RR 2018, 479, Rn. 54).
  • LG Hamburg, 07.10.2021 - 327 O 407/19

    Gutscheinkampagne für Upvoting - Mittäterschaft bei Wettbewerbsverstößen durch

    Letzteres gilt unabhängig davon, ob das Vine-Programm der Klägerin als wettbewerbswidrig anzusehen ist, bereits deswegen, weil die Klägerin mit ihren Unterlassungsanträgen auch die Interessen der Allgemeinheit an nicht manipulierten Rezensionen verfolgt (siehe dazu OLG Hamburg GRUR-RR 2018, 479 Rn 62).
  • LG Bayreuth, 30.11.2020 - 41 O 465/20

    Diesel-Abgasskandal, Diesel, Abgasskandal

    Insoweit ist vorliegend von einer durchschnittlich zu erwartenden Laufleistung von 250.000 Kilometern auszugehen (was zum einen der allgemeinen Verkehrserwartung entspricht und zum anderen gutachterlichen Einschätzungen der zu erwartenden Gesamtlaufleistung in gerichtsbekannten vergleichbaren Fällen (vgl. insoweit auch Hinweisbeschluss des OLG Bamberg vom 20.10.2017, Az.: 3 U 96/17, Ziffer II.4.
  • OLG Hamm, 14.05.2019 - 4 W 45/19

    Unterlassung der Werbung im geschäftlichen Verkehr für ein Medizinprodukt

    Der Antragsteller hatte eine dahingehende Unterlassung gar nicht beansprucht (vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2018, 479).
  • LG Bayreuth, 23.11.2020 - 41 O 416/20

    Abgasskandal

    Insoweit ist vorliegend von einer durchschnittlich zu erwartenden Laufleistung von 250.000 Kilometern auszugehen (was zum einen der allgemeinen Verkehrserwartung entspricht und zum anderen gutachterlichen Einschätzungen der zu erwartenden Gesamtlaufleistung in gerichtsbekannten vergleichbaren Fällen; vgl. insoweit auch Hinweisbeschluss des OLG Bamberg vom 20.10.2017, Az.: 3 U 96/17, Ziffer II.4.
  • LG Hamburg, 05.04.2019 - 312 O 435/16

    Irreführung durch Bezeichnung einer Immuntherapie als "Kausaltherapie"

    Denn mit Kausaltherapie wird eine Therapie bezeichnet, welche die eigentlichen Ursachen einer Krankheit behandelt und nicht lediglich die Symptome vorübergehend lindert (OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 479 -kausale Therapie).
  • LG Bayreuth, 01.03.2021 - 41 O 576/20

    Umfang des Schadensersatzanspruchs im "Dieselskandal"

    Insoweit ist vorliegend von einer durchschnittlich zu erwartenden Laufleistung von 250.000 Kilometern auszugehen (was zum einen der allgemeinen Verkehrserwartung entspricht und zum anderen gutachterlichen Einschätzungen der zu erwartenden Gesamtlaufleistung in gerichtsbekannten vergleichbaren Fällen; vgl. insoweit auch Hinweisbeschluss des OLG Bamberg vom 20.10.2017, Az.: 3 U 96/17, Ziffer II.4.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 3 U 96/17 B   

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https://dejure.org/2018,89105
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 3 U 96/17 B (https://dejure.org/2018,89105)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.01.2018 - L 3 U 96/17 B (https://dejure.org/2018,89105)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - L 3 U 96/17 B (https://dejure.org/2018,89105)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 14.11.2014 - L 16 AS 499/14

    Prozesskostenhilfe, Entscheidungsreife

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 3 U 96/17
    Zur Entscheidung reif ist das PKH-Gesuch jedenfalls dann, wenn dem Gericht ein vollständiger und damit bewilligungsreifer Antrag vorliegt; das setzt neben dem Antrag als solchem auch die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit entsprechenden Belegen (§ 117 Abs. 2 S 1 ZPO) sowie die Darstellung des Streitverhältnisses unter Angabe der Beweismittel (§ 117 Abs. 1 S 2 ZPO) voraus (vgl dazu Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 14. November 2014 - L 16 AS 499/14 B PKH - juris; zur Unterscheidung der Entscheidungsreife von der Bewilligungsreife vgl Gall aaO, Rn 50).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 3 U 96/17
    Nach überwiegender Auffassung ist dafür zwar in der Regel erforderlich, dass der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist zum PKH-Gesuch zu äußern (vgl Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 7. März 2012, XII ZB 391/10 - juris; Gall in: jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 73a Rn 50 und 97 mwN; Geimer aaO, § 119 Rn 44; aA Bayerisches LSG aaO).
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 3 U 96/17
    Auf den Inhalt des Grundbuchauszuges kam es von vornherein nicht an, nachdem der Kläger die Größe der gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnten Eigentumswohnung - die im Grundbuchauszug regelmäßig und so auch hier nicht angegeben ist - mit 80 m² angegeben hatte und die Wohnung schon aus diesem Grunde gemäß § 115 Abs. 3 S 1 und 2 iVm § 90 Abs. 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) nicht zur Finanzierung der Prozesskosten verwertet werden muss (zur angemessenen Größe einer Eigentumswohnung vgl Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/16 R - juris; dazu ferner Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 90 Rn 48 ff, 55).
  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im Verwaltungsprozess durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 3 U 96/17
    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des PKH-Antrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zulasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 496/17 - juris).
  • OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10

    Prüfung der Bedürftigkeit in der Verfahrenskostenhilfe; Verpflichtung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2018 - L 3 U 96/17
    Im Einzelfall kann es auch sachgerecht sein, die Vorlage von Kontoauszügen zu verlangen; das ermöglicht dem Gericht etwa eine Überprüfung, ob auf der Einnahmenseite tatsächlich nur die vom Antragsteller angegebenen Einnahmen vorhanden sind (vgl Oberlandesgericht (OLG) Celle, Beschluss vom 9. März 2010 - 17 WF 28/10 - juris).
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