Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013

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   OLG Braunschweig, 30.10.2013 - 3 U 97/12   

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OLG Braunschweig, 30.10.2013 - 3 U 97/12 (https://dejure.org/2013,75165)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.10.2013 - 3 U 97/12 (https://dejure.org/2013,75165)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 3 U 97/12 (https://dejure.org/2013,75165)
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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12   

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LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12 (https://dejure.org/2013,102482)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2013 - L 3 U 97/12 (https://dejure.org/2013,102482)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2013 - L 3 U 97/12 (https://dejure.org/2013,102482)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Mit seiner hiergegen bei dem Sozialgericht (SG) Frankfurt (Oder) erhobenen Klage hat der Kläger sein Begehren weiter verfolgt und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 04. Dezember 1991, 2 RU 47/90, BSGE 70, 47) vorgetragen, dass seine VR wegen besonderer beruflicher Nachteile (§ 56 Abs. 2 Satz 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)) zu erhöhen sei.

    Sein Fall sei mit höchstrichterlich entschiedenen Fällen zu vergleichen (z. B. BSG, Urteil vom 04. Dezember 1991, BSGE 70, 47, zum Flugzeugführer).

    Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich eine höhere Bewertung der MdE ergeben, wenn der Verletzte die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens verwerten kann (BSG, Urteil vom 04. Dezember 1991, 2 RU 47/90, BSGE 70, 47 ff.).

    Soweit der Kläger sein Begehren auf andere höchstrichterlich entschiedene Fälle, u. a. auf den Fall eines Flugzeugführers, der im Alter von 51 Jahren nach 22 Jahren Berufsausübung seine Tätigkeit aufgeben musste, stützt (BSG, Urteil vom 04. Dezember 1991, BSGE 70, 47), hat die Beklagte zu Recht darauf hingewiesen, dass der Beruf des Flugzeugführer eine im allgemeinen Erwerbsleben seltene Tätigkeit darstelle, die herausragende Anforderungen an Ausbildung und Ausübung stelle.

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Selbst wenn der Verletzte seinen erlernten Beruf infolge des Arbeitsunfalls nicht mehr ausüben könne, müsse dies daher nicht zwangsläufig zur Erhöhung der MdE führen (BSG, Urteil vom 05. September 2006, B 2 U 25/05 R).

    Andere Fälle, in denen das BSG keine besondere berufliche Betroffenheit angenommen habe, ließen sich mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichen (vgl. Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 14/99 R, zum Berufsfußballer, der im Alter von 23 Jahren einen Arbeitsunfall erlitten habe und in seinen erlernten Beruf eines Schmelzschweißers zurückgekehrt sei; ferner BSG, Urteil vom 05. September 2006, B 2 U 25/05 R, dort sei der Kläger kein ausgebildeter Handwerker, sondern ein Facharbeiter gewesen, der seine Tätigkeit nach nicht außergewöhnlich langer Zeit habe aufgeben müssen).

    Selbst eine qualifizierte Facharbeitertätigkeit, die unfallbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann, rechtfertigt nicht die Annahme einer unbilligen Härte; Facharbeitertätigkeiten, auch Handwerkertätigkeiten, werden auch von unzähligen anderen Arbeitnehmern ausgeübt (BSG, Urteil vom 5. September 2006, B 2U 25/05 R, SozR 4-2700 § 56 Nr. 2; (zur Berufsaufgabe eines gelernten Handwerkers auch Bayerisches LSG, Urteil vom 05. April 2006, L 2 U 418/05 in juris).

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Andere Fälle, in denen das BSG keine besondere berufliche Betroffenheit angenommen habe, ließen sich mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichen (vgl. Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 14/99 R, zum Berufsfußballer, der im Alter von 23 Jahren einen Arbeitsunfall erlitten habe und in seinen erlernten Beruf eines Schmelzschweißers zurückgekehrt sei; ferner BSG, Urteil vom 05. September 2006, B 2 U 25/05 R, dort sei der Kläger kein ausgebildeter Handwerker, sondern ein Facharbeiter gewesen, der seine Tätigkeit nach nicht außergewöhnlich langer Zeit habe aufgeben müssen).

    Nur in Einzelfällen hat das BSG eine besondere berufliche Betroffenheit angenommen, etwa wenn ein Versicherter ein über das normale Maß weit hinausgehende Begabung oder Fähigkeit in seiner beruflichen Tätigkeit nach entsprechender Schulung und langjähriger beruflicher Erfahrung ausnutzen kann (z.B. ausgeprägtes Geruchsvermögen eines Kaffeeprüfers) und ihm diese besondere Fähigkeit unfallbedingt verloren geht, sich der Verlust spezifisch in der Weise auf seine ihm noch verbliebenen Fähigkeiten auswirkt, dass er auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten keinen angemessenen Verdienst mehr erzielen kann (BSG, Urteil vom 26. Juni 1970, 2 RU 59/69, SozR 3-2200 § 581 Nr. 7).

  • BSG, 18.12.1974 - 2 RU 155/74

    Musikakademie - Dozent - Erwerbsfähigkeit - Nebentätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile liegen dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII nicht eingeschränkt wird, die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde, soweit solche Nachteile nicht durch sonstige Fähigkeiten, deren Nutzung dem Versicherten zugemutet werden kann, ausgeglichen werden (BSG, Urteile vom 25. August 1965, 2 RU 62, 64, BSGE 23, 253, vom 18. Dezember 1974, 2 RU 155/74, BSGE 39, 31, vom 23. Juni 1983, 2 RU 13/82, SozR 2200 § 581 Nr. 18).

    Hierbei führt der Umstand, dass der Verletzte seinen erlernten Beruf infolge des Arbeitsunfalls nicht mehr ausüben kann, nicht zwangsläufig zur Annahme einer unbilligen Härte und Erhöhung der MdE (BSG, Urteil vom 18. Dezember 1974 a. a. O.).

  • BSG, 26.06.1970 - 2 RU 59/69

    Kaffegroßröster - Lebensmittelhändler - Geminderte Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Als wesentliche Merkmale für die Beurteilung der Frage, ob eine höhere Bewertung der MdE zur Vermeidung unbilliger Härten gerechtfertigt ist, hat das BSG insbesondere das Alter des Verletzten, die Dauer der Ausübung der speziellen beruflichen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 26. Februar 1957, 2 RU 45/54, SozR Nr. 10 zu § 581 RVO, BSGE 4, 294 ff) und auch den Umstand, dass die bisher verrichtete Tätigkeit eine günstige Stellung im Erwerbsleben gewährleistete (BSG, Urteil vom 26. Juni 1970, 2 RU 59/69, SozR Nr. 10 zu § 581 RVO) bezeichnet.

    Nur in Einzelfällen hat das BSG eine besondere berufliche Betroffenheit angenommen, etwa wenn ein Versicherter ein über das normale Maß weit hinausgehende Begabung oder Fähigkeit in seiner beruflichen Tätigkeit nach entsprechender Schulung und langjähriger beruflicher Erfahrung ausnutzen kann (z.B. ausgeprägtes Geruchsvermögen eines Kaffeeprüfers) und ihm diese besondere Fähigkeit unfallbedingt verloren geht, sich der Verlust spezifisch in der Weise auf seine ihm noch verbliebenen Fähigkeiten auswirkt, dass er auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten keinen angemessenen Verdienst mehr erzielen kann (BSG, Urteil vom 26. Juni 1970, 2 RU 59/69, SozR 3-2200 § 581 Nr. 7).

  • BSG, 26.02.1957 - 2 RU 45/54
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Als wesentliche Merkmale für die Beurteilung der Frage, ob eine höhere Bewertung der MdE zur Vermeidung unbilliger Härten gerechtfertigt ist, hat das BSG insbesondere das Alter des Verletzten, die Dauer der Ausübung der speziellen beruflichen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 26. Februar 1957, 2 RU 45/54, SozR Nr. 10 zu § 581 RVO, BSGE 4, 294 ff) und auch den Umstand, dass die bisher verrichtete Tätigkeit eine günstige Stellung im Erwerbsleben gewährleistete (BSG, Urteil vom 26. Juni 1970, 2 RU 59/69, SozR Nr. 10 zu § 581 RVO) bezeichnet.

    Auch das Lebensalter des Klägers - zum Unfallzeitpunkt nicht 51 Jahre, sondern 49 Jahre - begründet hier nicht die Anwendung des Härteausgleichs gem. § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII. Zwar hat das BSG das Alter eines Klägers im Einzelfall für entscheidend erachtet (BSG, Urteil vom 26. Februar 1957, 2 RU 45/54, BSGE 4, 294).

  • BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung - Willkürliche Festsetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Wie ihrem Wesen nach jede Schätzung, ist mithin auch der Bewertung der MdE eine gewisse Schwankungsbreite eigentümlich, so dass jede innerhalb der Toleranzspanne liegende Schätzung gleichermaßen rechtmäßig ist, soweit dabei die Grenze von fünf Prozentpunkten nach oben oder nach unten nicht überschritten werden, die richtige Ermittlung der Schätzungsgrundlagen vorausgesetzt (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1975, 2 RU 35/75 und vom 07. Dezember 1975, 8 RU 14/76, beide in juris).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 49/98 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Erhöhung - Ballett-Tänzer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen schränken ihn z.B. nicht ein in der Wahrnehmung etwa einer Hausmeistertätigkeit oder in einer berufsnahen Beschäftigungsalternative, gegebenenfalls nach einer Einarbeitung oder auch Umschulung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31. Oktober 1972, 2 RU 169/70; BSG, SozR 3-2200 § 581 Nr. 6).
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Wie ihrem Wesen nach jede Schätzung, ist mithin auch der Bewertung der MdE eine gewisse Schwankungsbreite eigentümlich, so dass jede innerhalb der Toleranzspanne liegende Schätzung gleichermaßen rechtmäßig ist, soweit dabei die Grenze von fünf Prozentpunkten nach oben oder nach unten nicht überschritten werden, die richtige Ermittlung der Schätzungsgrundlagen vorausgesetzt (BSG, Urteile vom 17. Dezember 1975, 2 RU 35/75 und vom 07. Dezember 1975, 8 RU 14/76, beide in juris).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 169/70
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen schränken ihn z.B. nicht ein in der Wahrnehmung etwa einer Hausmeistertätigkeit oder in einer berufsnahen Beschäftigungsalternative, gegebenenfalls nach einer Einarbeitung oder auch Umschulung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31. Oktober 1972, 2 RU 169/70; BSG, SozR 3-2200 § 581 Nr. 6).
  • BSG, 25.08.1965 - 2 RU 52/64
  • LSG Bayern, 05.04.2006 - L 2 U 418/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Höherbewertung - unbillige

  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 6 U 7/06
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

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