Rechtsprechung
OLG Hamburg, 02.09.2021 - 3 U 99/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Cookiebasiertes Neukundenangebot
§ 3 UWG, § 5 Abs 1 UWG
Irreführende Rabattaktion bei Täuschung über tatsächliche Dauer der angebotenen Rabatte - cookiebasiertes Neukundenangebot - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 ; UWG § 5 Abs. 1
1. Durch die Bewerbung eines zeitlich befristeten Rabatts wird beim angesprochenen Verkehr grundsätzlich der Eindruck erweckt werde, dass es den Rabatt nur vorübergehend, nämlich nur bis zum Ende des in der Werbung angegebenen Zeitraumes, gebe. 2. Die Werbung mit einem ... - rechtsportal.de
UWG § 3 ; UWG § 5 Abs. 1
Irreführende Bewerbung eines zeitlich befristeten Rabatts Unterlassung von in engem zeitlichem Abstand aufeinanderfolgenden angekündigten Rabattaktionen Wettbewerber auf dem Markt des Vertriebs von Matratzen
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Cookie-gesteuerte befristete Rabattwerbung, die allen Erstbenutzern unbefristet eingeblendet wird, ist wettbewerbswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zeitlich befristeter Online-Rabatt, der in kurzen Abständen wiederholt wird, ist irreführend / Cookie-Weiche auf Webseite nicht ausreichend
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Zeitlich befristeter Rabatt bei Wiederholung in kurzen Abständen wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.01.2020 - 406 HKO 14/20
- OLG Hamburg, 17.02.2020 - 3 W 10/20
- LG Hamburg, 21.07.2020 - 406 HKO 14/20
- OLG Hamburg, 02.09.2021 - 3 U 99/20
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2022, 348
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 17.02.2020 - 3 W 10/20
Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung mit einer Rabattaktion für Bettwaren
Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2021 - 3 U 99/20
Die dagegen erhobene sofortige Beschwerde hat der Senat zurückgewiesen (3 W 10/20). - BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
10 % Geburtstags-Rabatt
Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2021 - 3 U 99/20
Wegen des in der Berufungsinstanz noch streitigen Verfügungsantrages zu lit. 1.b) hat die Antragstellerin unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2012, 208 - Firmenjubiläum) vorgetragen, dass durch die beworbene zeitliche Befristung des Rabatts beim angesprochenen Verkehr der Eindruck erweckt werde, dass es den Rabatt nur vorübergehend gebe.