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   OLG Naumburg, 05.08.2011 - 3 UF 132/11   

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https://dejure.org/2011,61179
OLG Naumburg, 05.08.2011 - 3 UF 132/11 (https://dejure.org/2011,61179)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.08.2011 - 3 UF 132/11 (https://dejure.org/2011,61179)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. August 2011 - 3 UF 132/11 (https://dejure.org/2011,61179)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 52/75

    Kommanditistenstellung als Surrogat eines Erbschaftsgegenstandes; Dingliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2011 - 3 UF 132/11
    Trägt aber der Besitzer, wie hier die Antragsgegnerin vor, ursprünglich Fremdbesitzerin gewesen zu sein und erst danach, wie hier mit der Trennung der Parteien, aufgrund rechtsgeschäftlicher Übereignung Eigenbesitz begründet zu haben, dann entfällt die gesetzliche Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB ( BGH , LM Nr. 17 zu 1006; BGH , DB 1977, 490).
  • OLG Oldenburg, 20.11.1990 - 5 U 110/90

    Klage auf Zugewinnausgleich; Anfangsvermögen; Endvermögen; Ermittlung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2011 - 3 UF 132/11
    Hat jedenfalls der Ehemann, wie hier, dass Kfz selbst erworben, auf seinen Namen angemeldet, versichert und die Unterhaltskosten übernommen, dann ist die Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB entkräftet ( OLG Oldenburg , FamRZ 1991, 1991 814 ff. = MDR 1991, 770 ff.).
  • AG Brandenburg, 03.07.2015 - 31 C 163/14

    Aktivlegitimation und Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs

    Für eine rechtsgeschäftliche Eigentums -Übertragung an einem Kfz können nämlich folgende Umstände sprechen ( OLG Naumburg , Beschluss vom 05.08.2011, Az.: 3 UF 132/11, u.a. in: FamFR 2012, Seite 70 ):.
  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Für eine rechtsgeschäftliche Eigentums -Übertragung an einem Kfz können im Übrigen auch folgende Umstände sprechen ( OLG Naumburg , Beschluss vom 05.08.2011, Az.: 3 UF 132/11, u.a. in: FamFR 2012, Seite 70 ):.
  • OLG Brandenburg, 04.07.2016 - 9 UF 87/16

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Übereignung des Hausrats an einen Ehegatten

    Trägt aber der Besitzer, wie hier die Antragsgegnerin vor, ursprünglich Fremdbesitzerin gewesen zu sein und erst danach, wie hier mit der Trennung der Beteiligten, aufgrund rechtsgeschäftlicher Übereignung Eigenbesitz begründet zu haben, dann entfällt die gesetzliche Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG Naumburg, FamFR 2012, 70; siehe auch OLG Stuttgart, FamRB 2016, 169).
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