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OLG Naumburg, 05.08.2011 - 3 UF 132/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 985 Abs 1 S 1 BGB, § 1006 Abs 1 S 1 BGB
Herausgabeanspruch des Eigentümers: Anscheinsbeweis für den Eigentumserwerb der Ehefrau an einem von ihr allein genutzten Pkw des Ehemannes nach Ehetrennung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stendal, 08.04.2011 - 5 F 72/11
- OLG Naumburg, 05.08.2011 - 3 UF 132/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1976 - IV ZR 52/75
Kommanditistenstellung als Surrogat eines Erbschaftsgegenstandes; Dingliche …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2011 - 3 UF 132/11
Trägt aber der Besitzer, wie hier die Antragsgegnerin vor, ursprünglich Fremdbesitzerin gewesen zu sein und erst danach, wie hier mit der Trennung der Parteien, aufgrund rechtsgeschäftlicher Übereignung Eigenbesitz begründet zu haben, dann entfällt die gesetzliche Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB ( BGH , LM Nr. 17 zu 1006; BGH , DB 1977, 490). - OLG Oldenburg, 20.11.1990 - 5 U 110/90
Klage auf Zugewinnausgleich; Anfangsvermögen; Endvermögen; Ermittlung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2011 - 3 UF 132/11
Hat jedenfalls der Ehemann, wie hier, dass Kfz selbst erworben, auf seinen Namen angemeldet, versichert und die Unterhaltskosten übernommen, dann ist die Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB entkräftet ( OLG Oldenburg , FamRZ 1991, 1991 814 ff. = MDR 1991, 770 ff.).
- AG Brandenburg, 03.07.2015 - 31 C 163/14
Aktivlegitimation und Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs
Für eine rechtsgeschäftliche Eigentums -Übertragung an einem Kfz können nämlich folgende Umstände sprechen ( OLG Naumburg , Beschluss vom 05.08.2011, Az.: 3 UF 132/11, u.a. in: FamFR 2012, Seite 70 ):. - AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16
Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe
Für eine rechtsgeschäftliche Eigentums -Übertragung an einem Kfz können im Übrigen auch folgende Umstände sprechen ( OLG Naumburg , Beschluss vom 05.08.2011, Az.: 3 UF 132/11, u.a. in: FamFR 2012, Seite 70 ):. - OLG Brandenburg, 04.07.2016 - 9 UF 87/16
Anforderungen an die Bestimmtheit der Übereignung des Hausrats an einen Ehegatten
Trägt aber der Besitzer, wie hier die Antragsgegnerin vor, ursprünglich Fremdbesitzerin gewesen zu sein und erst danach, wie hier mit der Trennung der Beteiligten, aufgrund rechtsgeschäftlicher Übereignung Eigenbesitz begründet zu haben, dann entfällt die gesetzliche Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB (OLG Naumburg, FamFR 2012, 70; siehe auch OLG Stuttgart, FamRB 2016, 169).