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   OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 85/06   

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https://dejure.org/2006,12309
OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 85/06 (https://dejure.org/2006,12309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2006 - 3 UF 85/06 (https://dejure.org/2006,12309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2006 - 3 UF 85/06 (https://dejure.org/2006,12309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Pflegeeltern eines Kindes auf den Verbleib desselben in ihrem Sorgekreis gegenüber der leiblichen Mutter; Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Verteilung des Sorgerechts; Gefahr des Eintritts seelischer Schäden bei einer Rückkehr des Kindes zur ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 85/06
    Bei der vorzunehmenden Auslegung der Voraussetzung für die Verbleibensanordnung (,'wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde") ist nach der ständigen Rspr. des BVerfG (zuletzt FamRZ 2005, S. 783f.) sowohl dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 8.1 GG als auch der Gründrechtsposition des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie schließlich auch dem Grundrecht der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 85/06
    § 1632 Abs. 4 BGB, der die Möglichkeit einer Verbleibensanordnung und damit den Fortbestand der Trennung elnes Kindes von seinen Eltern oder einem Elternteil vorsieht, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das grundgesetzlich geschützte Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG (BVerfGE 68, S. 176ff.).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 85/06
    Im zuerst genannten Fall ist "die Risikogrenze generell weiter zu ziehen", wohingegen bei letzterer Konstellation mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss (BverfGE 75, 201ff.).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2013 - 18 UF 125/12

    Verfahren über die Herausgabe eines Pflegekindes: Voraussetzungen einer

    Die Suchterkrankung, so das Oberlandesgericht, versetze die Mutter nicht in die Lage, die durch einen Beziehungsabbruch für das Kind drohenden gravierenden Schäden aufzufangen oder spürbar zu mildern (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2006, 3 UF 85/06).
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