Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07 A(L)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7226
FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07 A(L) (https://dejure.org/2007,7226)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2007 - 3 V 1703/07 A(L) (https://dejure.org/2007,7226)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 3 V 1703/07 A(L) (https://dejure.org/2007,7226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einnahmen aus einem eingeräumten Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen als Arbeitslohn oder Einnahmen aus selbstständiger Arbeit; Beurteilung wahlärztlicher Leistungen als selbstständig oder als unselbstständig nach dem Gesamtbild der Verhältnisse; Beurteilung ...

  • Judicialis

    LStDV § 2; ; EStG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Einnahmen aus selbstständiger Arbeit - Wahlärztliche Leistungen; Gesamtabwägung der Verhältnisse; Krankenhausaufnahmevertrag; Arztzusatzvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Einnahmen aus selbstständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erbringung stationärer wahlärztlicher Leistungen eines Chefarztes als selbständige Tätigkeit gemäß § 18 EStG

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    In Fällen des Zigarettenschmuggels kommt ein Erlass der nacherhobenen Tabaksteuer auch in Härtefällen nicht in Betracht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01

    Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07
    Das Urteil des Bundesfinanzhofsvom 05.10.2005 VI R 152/01, Bundessteuerblatt II 2006, 94, auf das sich der Antragsgegner berufe, betreffe einen anderen Sachverhalt.

    Ob ein Chefarzt einer Klinik wahlärztliche Leistungen selbständig oder unselbständig erbringt, beurteilt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.07.1964 V 8/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung HFR 1965, 347; Urteil des Bundesfinanzhofs VI R 152/01), wobei die für und gegen eine selbständige bzw. nichtselbständige Tätigkeit sprechenden Merkmale gegeneinander abzuwägen sind.

    Wie sich aus den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen ergibt, werden in der Klinik des Antragstellers totale Krankenhausaufnahmeverträge mit Arztzusatzvertrag abgeschlossen, während nach der Sachverhaltsschilderung im Urteil des Bundesfinanzhofs VI R 152/01 offensichtlich ein totaler Krankenhausaufnahmevertrag ohne Arztzusatzvertrag abgeschlossen worden ist.

    Wegen der großen Krankenhausdichte im näheren Umkreis steht der Antragsteller durchaus in einem Konkurrenzverhältnis zu Chefärzten anderer Kliniken und entfaltet mit seinen ärztlichen Leistungen deshalb eine nicht unerhebliche Unternehmerinitiative; das Finanzgericht München hat in seinem Urteil vom 27.04.2001 8 K 3699/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 623, das der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI R 152/01 zu Grunde liegt, eine Unternehmerinitiative des dortigen Chefarztes mit der Begründung verneint, im Einzugsbereich des Kreiskrankenhauses habe der Chefarzt keine Konkurrenten gehabt.

    Der Antragsgegner verkennt nach Ansicht des Gerichts die dargestellten Auswirkungen der Arztzusatzverträge des Antragstellers mit den Patienten für die Gewichtung und die Abwägung der Merkmale für oder gegen die Annahme einer selbständigen Tätigkeit, indem er zu sehr auf das Urteil des Bundesfinanzhofs VI R 152/01 abstellt, dem jedoch - wie dargestellt - ein anders gelagerter Sachverhalt zu Grunde liegt.

    Der Bundesfinanzhof stellt in seinem Urteil VI R 152/01 bei der Abwägung der Merkmale zu Recht maßgeblich darauf ab, ob die Erbringung der wahlärztlichen Leistungen zu den dem Krankenhaus vertraglich geschuldeten Dienstaufgaben des Chefarztes gehört.

    Das hat aber auch der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung VI R 152/01, die - wie ausgeführt - einen anders gelagerten Sachverhalt mit überwiegenden Merkmalen für eine nichtselbständige Tätigkeit betraf, zu Recht nicht getan; das Gericht versteht den Bundesfinanzhof dahin, dass in jedem Fall, d. h. auch wenn die Erbringung der wahlärztlichen Leistungen zu den vertraglich geschuldeten Dienstaufgaben gehört, eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen ist.

  • FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01

    Abzugsbeschränkung für Verluste aus Vermietung und Veräußerung US-amerikanischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07
    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs VI 152/01 ergebe sich, dass folgende Merkmale für ein Vorliegen von Arbeitslohn sprächen: Die Erbringung der wahlärztlichen Leistungen gehöre zu den vertraglich geschuldeten Dienstaufgaben des Arztes.
  • FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Chefarztes bezüglich seiner Liquidationseinnahmen;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07
    Wegen der großen Krankenhausdichte im näheren Umkreis steht der Antragsteller durchaus in einem Konkurrenzverhältnis zu Chefärzten anderer Kliniken und entfaltet mit seinen ärztlichen Leistungen deshalb eine nicht unerhebliche Unternehmerinitiative; das Finanzgericht München hat in seinem Urteil vom 27.04.2001 8 K 3699/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 623, das der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI R 152/01 zu Grunde liegt, eine Unternehmerinitiative des dortigen Chefarztes mit der Begründung verneint, im Einzugsbereich des Kreiskrankenhauses habe der Chefarzt keine Konkurrenten gehabt.
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07
    Ernstliche Zweifel sind gegeben, wenn eine überschlägige Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluss des Bundesfinanzhofsvom 14.09.1994 IX B 142/93, Bundessteuerblatt II 1995, 778).
  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07
    Bei den Krankenhausaufnahmeverträgen haben sich in der Praxis drei typische Gestaltungsformen herausgebildet, und zwar erstens der totale Krankenhausaufnahmevertrag ohne Arztzusatzvertrag, bei dem der Patient nur mit dem Krankenhaus einen Aufnahmevertrag über alle für die stationäre Behandlung erforderlichen Leistungen einschließlich der wahlärztlichen Leistungen abschließt, zweitens der totale Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag, bei dem der Patient neben dem Aufnahmevertrag mit dem Krankenhaus über alle Leistungen für die stationäre Behandlung einschließlich der wahlärztlichen Leistungen einen weiteren Vertrag mit dem Arzt über die wahlärztlichen Leistungen abschließt, und drittens der gespaltene Krankenhausaufnahmevertrag, bei dem mit dem Krankenhaus ein Vertrag allein über die nichtärztlichen Leistungen und mit dem Arzt ein Vertrag über die ärztlichen Leistungen abgeschlossen wird (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.02.1998 III ZR 169/97, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1998, 1778; Genzel in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Auflage, § 93 Randnummern 2 - 8).
  • BFH, 23.07.1964 - V 8/62
    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07
    Ob ein Chefarzt einer Klinik wahlärztliche Leistungen selbständig oder unselbständig erbringt, beurteilt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.07.1964 V 8/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung HFR 1965, 347; Urteil des Bundesfinanzhofs VI R 152/01), wobei die für und gegen eine selbständige bzw. nichtselbständige Tätigkeit sprechenden Merkmale gegeneinander abzuwägen sind.
  • BFH, 23.08.1995 - IV B 78/94

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Art und Weise der Ausübung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07
    Wegen der Eilbedürftigkeit des Aussetzungsverfahrens findet eine Beschränkung auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere auf die Akten der Finanzbehörde und auf präsente Beweismittel statt; weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht geboten (Beschluss des Bundesfinanzhofsvom 21.07.1994 IV B 78/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 116).
  • FG Münster, 07.06.2011 - 1 K 3800/09

    Einkünfte als Chefarzt

    Auf diesen wesentlichen Unterschied hätte auch das FG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 22.10.2007 (3 V 1703/07) ausdrücklich hingewiesen.

    Dies ist Folge des sog. totalen Krankenhausaufnahmevertrages mit zusätzlichem Wahlleistungsvertrag (so auch FG München, Urteil vom 24.04.2008, 15 K 1124/08, EFG 2008, 1791; a.A. anscheinend aber FG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2007, 3 V 1703/07 A(L)).

  • FG München, 24.04.2008 - 15 K 1124/08

    Liquidationseinnahmen eines Chefarztes aus wahlärztlichen Leistungen als

    In derartigen Fällen sei von Einkünften aus freiberuflicher Arbeit auszugehen, was finanzgerichtlich geklärt sei (Finanzgericht -FG- Düsseldorf Beschluss vom 22. Oktober 2007, 3 V 1703/07 A (L), MedR 2008, 114).

    In dieser Hinsicht schließt sich der Senat den Ausführungen des FG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2007 (a.a.O.) an, wonach sich hieraus kein Unterschied zu freiberuflich tätigen, niedergelassenen Ärzten ergäbe.

  • BFH, 11.08.2009 - VI B 46/08

    Honorareinnahmen für wahlärztliche Leistungen als Einnahmen aus

    Davon ist auch das FG Düsseldorf in seiner vom Kläger zitierten Entscheidung vom 22. Oktober 2007 3 V 1703/07 A (L) ausgegangen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 K 2583/07

    Liquidationserlöse aus wahlärztlichen Leistungen keine Einkünfte aus

    Ebenso wie das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2007 (3 V 1703/07 a(L), juris.de, MedR 2008, 114) erachtet der Senat die vertraglichen Regelungen, dass der Kläger Einrichtungen und Geräte des Krankenhauses benutzen müsse und unter anderem deshalb in dessen Organisation eingebunden sei, als nicht so entscheidend für die Annahme nichtselbständiger Arbeit.

    Von einem (auch) originären Liquidationsrecht geht auch die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 22. Oktober 2007 (3 V 1703/07 a(L), juris.de, MedR 2008, 114) unter Hinweis auf die Bewertung im Arbeitsrecht aus.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht