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FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2020 - 3 V 185/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 60a Abs 1 AO, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 114 FGO
Aussetzung der Vollziehung: Ablehnung der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen als vollziehbarer Verwaltungsakt - IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Ablehnung der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen als vollziehbarer Verwaltungsakt - einstweiliger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2020 - 3 V 185/20
- BFH, 02.12.2020 - V B 25/20
- BFH - V B 25/20 (AdV (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 02.12.2020 - V B 25/20
Einstweiliger Rechtsschutz bei Versagung der formellen Satzungsmäßigkeit
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.04.2020 - 3 V 185/20 aufgehoben. - FG Hessen, 27.11.2020 - 4 K 619/18
Voraussetzungen der Mustersatzung zum steuerbegünstigten Zweck für einen …
Soweit das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 21. April 2020 - 3 V 185/20, EFG 2020, 1582 die Aussetzung der Vollziehung gegen einen Ablehnungsbescheid nach § 60a AO gewährt hat und damit implizit für das Hauptsacheverfahren von einer Anfechtungsklage ausgehen dürfte, schließt sich das Gericht dem nicht an.