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   OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00, 3 W 6/00   

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https://dejure.org/2000,9528
OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00, 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,9528)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.11.2000 - 3 V 26/00, 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,9528)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. November 2000 - 3 V 26/00, 3 W 6/00 (https://dejure.org/2000,9528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der einstweiligen Neubewertung einer Klausur und der vorläufigen Zulassung zur mündlichen Prüfung in der ersten juristischen Staatsprüfung; Kausalität der Auswirkung eines Korrekturfehlers auf die Gesamtbewertung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 942
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00
    Im Prüfungsrecht genügt es, dass sich die Auswirkung eines Korrekturfehlers auf die Gesamtbewertung nicht ausschließen lässt (BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005 = DVBl 1991, 801; eingehend BVerwG, NVwZ 2000, 915 = Buchholz 421.0 Nr. 395).

    Die Kausalität ist zu bejahen, wenn der Prüfer einen Gesichtspunkt in seiner abschließenden Bewertungsbegründung als konkreten Mangel der Arbeit ausdrücklich erwähnt; dies gilt insbesondere auch, wenn er einen zuvor erwähnten positiven Ansatz wie hier wieder abwertet (BVerwG, NVwZ 2000, 915 = Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 14f.).

    Für die hier einschlägige juristische Prüfung stellt es nach der Rechtsprechung des BVerwG eine Fachfrage dar, ob bei der Behandlung eines Rechtsproblems die Prüfung eines bestimmten gesetzlichen Tatbestands geboten oder nur vertretbar ist; in letzterem Fall hat der Prüfling einen Antwortspielraum, der ihn berechtigt, von der Tatbestandsprüfung abzusehen (BVerwG, NVwZ 1998, 738 = DVBl 1998, 404; bestätigt für die Behandlung eines prozessualen Problems: BVerwG, NVwZ 2000, 915 = Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 10).

    Die Prüfer müssen die Fähigkeit haben, eigene Fehler zu erkennen und einzuräumen, und diese Fehler mit dem objektiv gebührenden Gewicht zu bereinigen (BVerwG, Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 21 = NVwZ 2000, 915).

    Dies genügt, damit die Neubewertung einem anderen Prüfer übertragen werden muss (BVerwG, Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 21 = NVwZ 2000, 915).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00
    Auf Grund der Verfassungsrechtsprechung gilt im Prüfungsrecht der Bewertungsgrundsatz, dass zutreffende Antworten und brauchbare Lösungen im Prinzip nicht als falsch bewertet werden und zum Nichtbestehen führen dürfen (BVerfGE 84, 34, NJW 1991, 2005 = DVBl 1991, 801).

    Im Prüfungsrecht genügt es, dass sich die Auswirkung eines Korrekturfehlers auf die Gesamtbewertung nicht ausschließen lässt (BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005 = DVBl 1991, 801; eingehend BVerwG, NVwZ 2000, 915 = Buchholz 421.0 Nr. 395).

    In der Verfassungsrechtsprechung ist anerkannt, dass dem Prüfling bei Fachfragen ein Antwortspielraum zusteht (BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005 = DVBl 1991, 801; BVerfGE 84, 59 = NJW 1991, 2008 = DVBl 1991, 805).

  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 100/70

    Umfang der Beschränkung der Haftung des auftraglosen Geschäftsführers

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00
    Die Aufgabenstellung ist nahezu vollständig der Entscheidung des BGH vom 30.11.1971 (NJW 1972, 475), nachgebildet, wie außer Streit steht.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00
    In der Verfassungsrechtsprechung ist anerkannt, dass dem Prüfling bei Fachfragen ein Antwortspielraum zusteht (BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005 = DVBl 1991, 801; BVerfGE 84, 59 = NJW 1991, 2008 = DVBl 1991, 805).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 6 C 8.96

    Ärztliche Prüfung - Antwort-Wahl-Verfahren - Einholung von

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00
    In der Rechtsprechung des BVerwG ist anerkannt, dass sich der Prüfling für seinen Antwortspielraum gegebenenfalls auf die wissenschaftliche Meinung in nur einem anerkannten Lehrbuch berufen darf (BVerwG, Urt. v. 26.3.1997 - 6 C 8/96; dort zu einer medizinischen Prüfung, aber auf eine juristische Prüfung übertragbar).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00
    Für die hier einschlägige juristische Prüfung stellt es nach der Rechtsprechung des BVerwG eine Fachfrage dar, ob bei der Behandlung eines Rechtsproblems die Prüfung eines bestimmten gesetzlichen Tatbestands geboten oder nur vertretbar ist; in letzterem Fall hat der Prüfling einen Antwortspielraum, der ihn berechtigt, von der Tatbestandsprüfung abzusehen (BVerwG, NVwZ 1998, 738 = DVBl 1998, 404; bestätigt für die Behandlung eines prozessualen Problems: BVerwG, NVwZ 2000, 915 = Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 10).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00
    Grundsätzlich sind notwendige Neubewertungen nach der Rechtsprechung durch dieselben Prüfer vorzunehmen; denn der Grundsatz der Chancengleichheit ist am Besten dann gewahrt, wenn eine notwendig werdende Neubewertung von denselben Prüfern vorgenommen wird, die somit dieselben Einschätzungen und Erfahrungen zu Grunde legen wie bei den anderen Prüflingen (BVerwGE 91, 262 = NVwZ 1993, 677 = DVBl 1993, 502 [503]).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00
    Allerdings wird von den Prüfern dann eine selbstkritische Würdigung verlangt (BVerwGE 110, 355 = Buchholz 421.0 Nr. 396 = NVwZ 2000, 1055).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2000 - 3 V 26/00
    Vielmehr haben die Gerichte das materielle Recht umfassend zu prüfen (BVerwG, in dem Revisionsurteil v. 30.6.1989 [BVerwGE 82, 185 = NVwZ 1990, 259], in dem erst im Revisionsverfahren eine neue Rechtsgrundlage geprüft wurde; Anhaltspunkte für wesentlich geringere Anforderungen an ein Revisionsurteil der Zivilgerichtsbarkeit sind nicht ersichtlich).
  • OVG Saarland, 05.04.2004 - 3 Q 36/03

    Zulässigkeit der Nachbesserung von Prüferbeurteilungen im Gegensatz zur

    BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - BvR 419/81 -, DVBl. 1991, 801 - 804; BVerwG, Beschluss vom 21.10.1993 - 6 C 12.92 -, S. 4 des Juris-Ausdrucks; Beschluss des Senats vom 22.11.2000 - 3 W 6/00 - Beschluss des Senats vom 15.1.2003 - 3 Q 38/02 - Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Auflage 2001, Rdnr. 481.

    BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 -, DVBl. 1991, 801 - 804; zur konkreten Überprüfung gewichtiger Argumente BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 12/13; Beschlüsse des Senats vom 22.11.2000 - 3 W 6/00 - und vom 15.1.2003 - 3 Q 38/02 -.

    Beschluss des Senats vom 22.11.2000 - 3 W 6/00 -.

    Beschluss des Senats vom 22.11.2000 - 3 W 6/00 -, S. 8 des amtl.

  • VGH Hessen, 29.04.2010 - 8 A 3247/09

    Rüge der Bewertung einzelner Prüfungsteile; Abgrenzung von Mängeln im

    Wenn er sich in dieser berechtigten Erwartung enttäuscht sieht, kann das nur aus einem überzogenen Anforderungsniveau herrühren, das der Prüfer bei der Bewertung angelegt hat, wie dies z. B. bei der Orientierung an höchsten Forschungsmaßstäben der Fall wäre (vgl. Saarl. OVG, Beschl. v. 22. November 2000 - 3 V 26/00, 3 W 6/00 -, juris, zur Überziehung des Prüfungsmaßstabes in der ersten juristischen Staatsprüfung, wenn der Korrektor eine Klausurlösung, die sich an eine einschlägige Entscheidung des BGH anlehnt, als nicht mehr brauchbare Leistung einstuft).
  • VG Hamburg, 13.05.2015 - 2 K 189/14

    Bewertung einer Aufsichtsarbeit

    Eine fachliche Vertretbarkeit mag zwar bereits durch ein einzelnes höchstrichterliches Urteil vermittelt werden (OVG Saarlouis, Beschl. v. 22.11.2000, 3 V 26/00 und 3 W 6/00, NVwZ 2001, 942, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2016 - 2 ME 135/16

    Bewertungssystem; Chancengleichheit; Neubewertung; Sanktionsnote;

    Soweit der Antragsteller ferner darauf hinweist, nach einem Beschluss des OVG Saarlouis vom 22. November 2000 (- 3 V 26/00, 3 W 6/00 -, NVwZ 2001, 942) dürfe nicht negativ bewertet werden, wenn sich ein Prüfling weitgehend wortgleich einer BGH-Entscheidung anschließe, welcher die Aufgabenstellung nachempfunden sei, findet sich an der angegebenen Stelle (Rdnrn. 25 ff.) keine Aussage zur "Wortgleichheit", sondern nur die Darstellung des dortigen Klägers, er habe alle wesentlichen Fragen behandelt, wie sie auch vom BGH behandelt worden seien.
  • OVG Hamburg, 13.02.2007 - 3 Bs 270/06

    Bestehen des ersten juristisches Staatsexamen; Neubewertung der Hausarbeit;

    Soweit gleichwohl von einer "vorläufigen Neubewertung" gesprochen wird (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11.4.1996, NVwZ 1997, 502; OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.11.2000, NVwZ 2001, 942), ist damit lediglich der Umstand zum Ausdruck gebracht, dass die Verpflichtung zur Neubewertung im Verfahren der einstweiligen Anordnung ergeht.
  • OVG Saarland, 30.06.2003 - 3 Q 70/02

    Prüfungsrecht, Prüfung, Juristische, Aufgabenstellung, Eindeutigkeit,

    Beschluß des Senats vom 22.11.2000 - 3 W 6/00 -, Seite 9 des amtlichen Umdrucks.
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2005 - 2 LB 4/03

    Beurteilungsmaßstab; Bewertungsfehler; Bewertungsspielraum; Chancengleichheit;

    Insoweit kann vorhandenes als richtig oder vertretbar zum Ausdruck gebrachtes Wissen des Prüflings nicht von vornherein mit Blick auf andere vertretbare Lösungsmöglichkeiten der Prüfungsaufgabe abqualifiziert werden (vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 22.11.2000 - 3 V 26/00 -, NVwZ 2001, 942).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2008 - 14 A 3157/07

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Hinblick auf eine möglicherweise fehlerhafte

    - 3 V 26/00, 3 W 6/00 -, NVwZ 2001, 942.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 3 S 23.19

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Änderung des Streitgegenstands; vorläufige

    Eine solche Überschreitung der Hauptsache durch die begehrte einstweilige Anordnung ist auch vor dem Hintergrund der durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes nur ausnahmsweise zulässig, wenn in der Hauptsache weit überwiegende Erfolgsaussichten im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit für eine Zulassung bestehen und ohne Erlass der einstweiligen Anordnung ein schwerwiegender Rechtsnachteil droht (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 7 B 2707/09 - juris Rn. 13; OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. November 2000 - 3 V 26/00, 3 W 6/00 - juris Rn. 59).
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