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FG Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 3 V 2781/13 |
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FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 3 V 2781/13 (https://dejure.org/2013,56574)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Aussetzung der Vollziehung: Einschränkung für erneuten AdV-Antrag bei Gericht, keine Billigkeitsmaßnahme durch Übernahme der Teilwertabschreibung, Voraussetzung für Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer Teilwertabschreibung auf ein dem Umlaufvermögen zugeordnetes Grundstück; Berücksichtigung einer Teilwertzuschreibung auf Fremdwährungsdarlehen bei der Ermittlung des Teilwerts des Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 2 V 2763/15
Aussetzung der Vollziehung: Teilwertzuschreibung bei einem unbefristeten …
Nach den Vereinbarungen in den Universalverträgen vom 16. Januar 2004 (unter 2. Laufzeit, Kündigung), auf die für die Frage der Laufzeit des jeweiligen einzelnen Darlehensvertrages abzustellen ist (vgl. bereits Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 V 2781/13, juris), erfolgte die Krediteinräumung unbefristet (vgl. FG-Akte Bl. 106; 112). - FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 84/15
Anerkennung von Kursverlusten für ein Fremdwährungsdarlehen als Betriebsausgaben
Dies ergibt sich bereits aus der Befristung des Darlehensrahmens bis zum 28. Februar 2026 (so auch FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 V 2781/13, [...]). - FG Baden-Württemberg, 15.06.2015 - 2 V 2786/13
Aussetzung der Vollziehung: Teilwertzuschreibung bei einem befristeten …
Ausgehend von der Prämisse, dass es bei Fremdwährungsverbindlichkeiten entscheidend auf die Restlaufzeit des Darlehens ankomme, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass jedenfalls bei einer Restlaufzeit von ca. zehn Jahren davon auszugehen sei, dass sich Währungsschwankungen grundsätzlich ausgleichen (…BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778, dem zustimmend BFH-Urteil vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016 m.w.N. zu weiteren Senatsentscheidungen, die diese Auffassung zugrunde legen sowie die instanzgerichtlichen Entscheidungen Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 V 2781/13, juris; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 7. Juni 2012 1 K 130/09, EFG 2013, 499; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 6. Juli 2011 4 K 287/10, EFG 2012, 706; FG München, Urteil vom 18. Oktober 2010 13 K 2802/08, DStRE 2012, 142). - FG Berlin-Brandenburg, 31.07.2018 - 10 V 10006/18
Aussetzung der Vollziehung: Bekanntgabe von Steuerbescheiden für eine in …
Diesem Gesetzeszweck entspricht es, dass von der Sperrwirkung des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO auch gerichtliche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung erfasst sind, die, ohne ausdrücklich eine Änderung oder Aufhebung zu begehren, erneut gestellt werden, nachdem das Gericht bereits über dieselben Streitgegenstände entschieden hat (Finanzgericht [FG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2018 - 7 V 7039/18, juris, Tz. 20 m.w.N.; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 3 V 2781/13, juris, Tz. 31; FG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2006 - I 250/05, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2006, 513, Tz. 25 f. m.w.N.).