Rechtsprechung
FG München, 15.05.2000 - 3 V 560/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Sale and lease back: Rückabwicklung einer Lieferung oder zweite Lieferung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umsatzsteuerliche Einordnung von Sale and lease back
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 17.12.1981 - V R 75/77
Ob eine nicht umsatzsteuerbare Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 01.10.1970 - V R 49/70
Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97
Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.08.1998 - II B 25/98
Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.06.1995 - V R 27/94
1. Rücklieferung von nicht abgesetzten Erzeugnissen an den Hersteller - 2. …
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- BFH, 09.02.2006 - V R 22/03
Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens
Das lease-back wird dabei entweder als nicht steuerbare Rückabwicklung dieser Lieferung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG 1999 (FG München, Beschluss vom 15. Mai 2000 3 V 560/00, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 461) oder als umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Rücklieferung angesehen (Grünwald/Pogodda, UR 2001, 140; Weimann, Umsatzsteuer-Berater --UStB-- 2001, 190). - FG Berlin, 18.03.2003 - 7 K 7516/01
Keine Lieferung bei sofortigem Rückerwerb
Das Gericht vermag nicht der Auffassung des Finanzgerichts -FG- München (Beschluss vom 15. Mai 2000 3 V 560/00, Zeitschrift für Umsatz- und Verkehrsteuerrecht - UVR - 2000, 461) zu folgen, wonach die Rückübertragung des Leasinggutes eine Rückabwicklung im Sinne des § 17 UStG darstellt. - BFH, 14.10.2002 - V B 60/02
USt; Sale-and-lease-back-Geschäft
Das FG München (Urteil vom 15. Mai 2000 3 V 560/00, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 461) nimmt eine Lieferung des Leasingnehmers an, die wieder rückgängig gemacht wird. - FG Köln, 18.06.2014 - 14 K 1714/10
Abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus …
Das Finanzgericht (FG) München hat die Übertragung des Leasingguts durch den Veräußerer (Leasingnehmer) an den Erwerber (Leasinggeber) im Rahmen eines "sale-and-lease-back"-Vertrages mit Beschluss vom 15. Mai 2000 (3 V 560/00, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 461) als Lieferung i.S. des § 3 Abs. 1 UStG qualifiziert. - FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02
Verschaffung der Verfügungsmacht über ein Wirtschaftsgut
Das Gericht vermag nicht der Auffassung des Finanzgerichts München (Beschluss vom 15. Mai 2000 3 V 560/00, Zeitschrift für Umsatz- und Verkehrsteuerrecht - UVR - 2000, 461) zu folgen, wonach die Rückübertragung des Leasinggutes eine Rückabwicklung im Sinne des § 17 UStG darstellt.