Rechtsprechung
VG Hamburg, 29.09.2000 - 3 VG 268/2000 |
Zitiervorschläge
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"bei Störung bitte anrufen, komme sofort"
§ 12 StVO, Unverhältnismäßigkeit des Abschleppens, wenn der Fahrer mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist und das verkehrswidrig parkende Fahrzeug schneller beseitigen kann als dies durch Abschleppen der Fall wäre
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- verkehrsrechtsforum.de
Das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs ist auch in solchen Fällen zulässig, in denen der Fahrer seine Handynummer angegeben hat.
- archive.org
Zur Frage, ob ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden darf, wenn der Halter auf dem Armaturenbrett deutlich sichtbar einen Zettel mit seiner Handynummer und dem Hinweis "Komme bei Anruf sofort" angebracht hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.09.2000 - 3 VG 268/2000
- OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 429/00
- BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Hamburg, 03.09.1999 - 3 Bf 11/99
Auszug aus VG Hamburg, 29.09.2000 - 3 VG 268/00
Solche Anhaltspunkte liegen etwa vor, wenn der Fahrer - z.B. durch Hinterlassen einer entsprechenden Information - selbst Vorkehrungen dafür getroffen hat, daß er leicht, kurzfristig und zuverlässig erreichbar ist (HmbOVG, Beschl. v. 3.9.1999, 3 Bf 11/99).