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   BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19 (3 C 2.19)   

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BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19 (3 C 2.19) (https://dejure.org/2020,9375)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2020 - 3 VR 1.19 (3 C 2.19) (https://dejure.org/2020,9375)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 (3 C 2.19) (https://dejure.org/2020,9375)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht

    AEG § 18e Abs. 2, Abs. 3; VwVfG § 75 Abs. 1a; VwGO § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 5, § 142 Abs. 1 Satz 1
    Einbeziehung in ein Revisionsverfahren; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Klageänderung; aufschiebende Wirkung; faktische Vollziehung; sofortige Vollziehung; Änderungsplanfeststellungsbeschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18e Abs 2 AEG 1994, § 18e Abs 3 AEG 1994, § 75 Abs 1a VwVfG, § 80a Abs 3 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO

  • rewis.io

    Feststellung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen während des Revisionsverfahrens geänderten Planfeststellungsbeschluss

  • doev.de PDF

    Feststellung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen während des Revisionsverfahrens geänderten Planfeststellungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Einbeziehung in ein Revisionsverfahren; Klageänderung; aufschiebende Wirkung; sofortige Vollziehung; faktische Vollziehung

  • rechtsportal.de

    Einbeziehen eines während des Revisionsverfahrens zur Fehlerheilung ergangenen Änderungsplanfeststellungsbeschlusses in die beim Revisionsgericht anhängige Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss (hier: Stuttgart 21); Verbot der Klageänderung im ...

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen während des Revisionsverfahrens geänderten Planfeststellungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1051
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
    Ein gerichtliches Verfahren, dessen Anfechtungsgegenstand in dieser Weise eine substanzielle Änderung erfährt, ist aber nur dann erledigt, wenn der Kläger den geänderten Gegenstand nicht in das Verfahren einbezieht oder nicht wirksam einbeziehen kann; nur dann behält das Verfahren den nicht mehr existenten Gegenstand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 4 C 25.90 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4 S. 3).

    Die frühere Rechtsprechung, auf die Antragsgegnerin und Beigeladene sich berufen (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 4 C 25.90 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4), ist insoweit überholt.

    Das wiederum hat zur Folge, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs, der dem Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz gewährt hat, gegenstandslos geworden ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 4 C 25.90 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4).

  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Artenschutz; Bestand; Lebensstätte; Naturhaushalt; Naturschutzverein;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
    Die Unzulässigkeit von Klageänderungen im Revisionsverfahren (§ 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO) steht der Einbeziehung nicht entgegen; § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist im Lichte der neueren Rechtsprechung zu den Rechtskraftwirkungen eines Urteils, mit dem festgestellt wird, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U4C4.17.0] - BVerwGE 162, 114 Rn. 45; Beschluss vom 20. März 2018 - 9 B 43.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:200318B9B43.16.0] - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 16 Rn. 65, jeweils m.w.N.), einschränkend auszulegen.

    Mit der Rechtskraft des Feststellungsurteils stehen zwischen den Beteiligten nicht nur die vom Gericht identifizierten Mängel des Planfeststellungsbeschlusses fest, sondern auch, dass er über die Beanstandungen des Gerichts hinaus nicht an weiteren Fehlern leidet (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 - a.a.O. Rn. 45; Beschluss vom 20. März 2018 - 9 B 43.16 - a.a.O. Rn. 65).

    Die Vorinstanz müsste die erfolglosen Klagegründe erneut prüfen; gerade dies soll durch die aus § 75 Abs. 1a VwVfG hergeleitete Pflicht der Gerichte, das Klagevorbringen umfassend zu prüfen und den Umfang der Rechtswidrigkeit im Urteil vollständig festzustellen, verhindert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2018 - 9 B 43.16 - a.a.O. Rn. 65).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 2.19

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
    Die Anträge, die aufschiebende Wirkung der Klage VGH 5 S 2138/16 (BVerwG 3 C 2.19) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 14. Juli 2016 in der Fassung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 11. Oktober 2019 für das Vorhaben "Stuttgart 21, PFA 1.3a", wiederherzustellen, hilfsweise deren aufschiebende Wirkung festzustellen, werden abgelehnt.

    Der Antragsteller hat die vom Verwaltungsgerichtshof zugelassene Revision eingelegt (BVerwG 3 C 2.19 ).

    aa) Die im Revisionsverfahren BVerwG 3 C 2.19 weitergeführte Klage des Antragstellers entfaltet in Bezug auf den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 14. Juli 2016 in der Fassung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 11. Oktober 2019 keine aufschiebende Wirkung.

  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
    Die Unzulässigkeit von Klageänderungen im Revisionsverfahren (§ 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO) steht der Einbeziehung nicht entgegen; § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist im Lichte der neueren Rechtsprechung zu den Rechtskraftwirkungen eines Urteils, mit dem festgestellt wird, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U4C4.17.0] - BVerwGE 162, 114 Rn. 45; Beschluss vom 20. März 2018 - 9 B 43.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:200318B9B43.16.0] - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 16 Rn. 65, jeweils m.w.N.), einschränkend auszulegen.

    Mit der Rechtskraft des Feststellungsurteils stehen zwischen den Beteiligten nicht nur die vom Gericht identifizierten Mängel des Planfeststellungsbeschlusses fest, sondern auch, dass er über die Beanstandungen des Gerichts hinaus nicht an weiteren Fehlern leidet (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 - a.a.O. Rn. 45; Beschluss vom 20. März 2018 - 9 B 43.16 - a.a.O. Rn. 65).

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 6.19

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
    bb) Daher sind die im Verfahren einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 7 VR 6.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:191219B7VR6.19.0] - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 5 S 2139/16

    Stuttgart 21: Eilanträge gegen Planfeststellungsbeschluss zum Filderbahnhof mit

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
    Mit Beschluss vom 13. Dezember 2018 (VGH 5 S 2924/18) hat der Verwaltungsgerichtshof unter Änderung seines (ablehnenden) Beschlusses vom 14. Februar 2017 (VGH 5 S 2139/16) die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 14. Juli 2016 wiederhergestellt.
  • BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.20

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
    Mit Schriftsatz vom 30. Januar 2020 hat sich der Antragsteller dem Vorbringen des Antragstellers im Verfahren BVerwG 3 VR 1.20 angeschlossen und seinen Antrag hilfsweise auf die Feststellung erweitert, dass seine Klage aufschiebende Wirkung habe.
  • BVerwG, 27.06.2019 - 7 C 22.17

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
    Allerdings wachsen Änderungsbeschlüsse dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss mit der Folge an, dass der festgestellte Plan und die nachträglichen Änderungen materiell-rechtlich ohne Weiteres zu einem einzigen Plan in der durch den Änderungsbeschluss erreichten Gestalt verschmelzen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 14 und vom 27. Juni 2019 - 7 C 22.17 [ECLI:DE:BVerwG:2019:270619U7C22.17.0] - NuR 2019, 846 Rn. 14).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13
    Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
    Allerdings wachsen Änderungsbeschlüsse dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss mit der Folge an, dass der festgestellte Plan und die nachträglichen Änderungen materiell-rechtlich ohne Weiteres zu einem einzigen Plan in der durch den Änderungsbeschluss erreichten Gestalt verschmelzen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 14 und vom 27. Juni 2019 - 7 C 22.17 [ECLI:DE:BVerwG:2019:270619U7C22.17.0] - NuR 2019, 846 Rn. 14).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07
    Auszug aus BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.19
    Ungeachtet der Frage, ob § 18e Abs. 3 Satz 1 AEG hier gilt (vgl. zur Geltung der Klagefrist auf die Einbeziehung von Änderungsplanfeststellungsbeschlüssen BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 31.07 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 15 Rn. 21) und ob die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, hat der Antragsteller den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung innerhalb der dort vorgesehenen Monatsfrist gestellt; von diesem ist der Feststellungsantrag umfasst, sodass es sich nicht um eine Antragsänderung im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO handelt.
  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 2.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

    Das Verbot der Klageänderung im Revisionsverfahren gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO hindert nicht, einen während des Revisionsverfahrens nach § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG zur Fehlerheilung ergangenen Änderungsplanfeststellungsbeschluss in die beim Revisionsgericht anhängige Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss einzubeziehen (Bestätigung des Beschlusses vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 ).

    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 17. März 2020 (BVerwG 3 VR 1.19 ) abgelehnt.

    Allerdings ist die erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs aus den von ihm im angefochtenen Urteil dargelegten Erwägungen auch nicht zweifelhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 - [ECLI:DE:BVerwG:2020:170320B3VR1.19.0] - BayVBl 2020, 422 Rn. 23).

    Das hat der Senat bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden und begründet (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 - BayVBl. 2020, 422 Rn. 17 ff.).

    a) Das Bundesverwaltungsgericht wird durch die zulässige Einbeziehung eines Änderungsplanfeststellungsbeschlusses in das Revisionsverfahren nicht zu einer Tatsacheninstanz (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 - juris Rn. 25 - insoweit in BayVBl. 2020, 422 nicht abgedruckt).

  • BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18

    Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

    Der Kläger kann demnach im nachfolgenden Klageverfahren gegen den im ergänzenden Verfahren insgesamt bestätigten oder auch teilweise geänderten Planfeststellungsbeschluss nicht geltend machen, dass dieser über die Beanstandung des Gerichts hinaus wegen weiterer Mängel rechtswidrig ist (BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 28; Beschlüsse vom 20. März 2018 - 9 B 43.16 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 16 Rn. 65 und zuletzt vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 - NVwZ 2020, 1051 Rn. 18).
  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 3.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

    Das Verbot der Klageänderung im Revisionsverfahren gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO hindert nicht, einen während des Revisionsverfahrens nach § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG zur Fehlerheilung ergangenen Änderungsplanfeststellungsbeschluss in die beim Revisionsgericht anhängige Klage gegen den ursprünglichen Planfeststel-lungsbeschluss einzubeziehen (Bestätigung des Beschlusses vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 20 A 1923/11

    Vorhaben, Rohrfernleitungsanlage, Transport, Kohlenmonoxid, UVPG, Klageänderung,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 -, NVwZ 2020, 1051, und Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299.
  • BVerwG, 17.03.2020 - 3 VR 1.20

    Anspruch einer Umweltvereinigung auf vorläufigen Rechtsschutz in Bezug auf den

    Zur Begründung seines Antrags macht der Antragsteller geltend: Ihm sei aus einem Schriftsatz im Parallelverfahren BVerwG 3 VR 1.19 am 16. Januar 2020 bekannt geworden, dass Bauarbeiten zur Realisierung des Vorhabens geplant seien.

    Hierzu hat der Senat im Verfahren BVerwG 3 VR 1.19 mit Beschluss vom heutigen Tage Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - 13 B 1003/21

    Gewährung der Teilnahme eines Schülers am Präsenzunterricht ohne Maske und

    vgl. dazu, dass z. B. bei Stellung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ein Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung - ohne, dass es sich um eine Antragsänderung handelt - mitumfasst ist: BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 u. a. -, juris, Rn. 14.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 60/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bescheid über die Änderung und den Betrieb

    Dem objektiven prozessualen Rangverhältnis kann durch eine am erkennbaren Rechtsschutzziel orientierte Auslegung (§ 88 VwGO ) Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 - juris Rn. 12).

    Ist der Genehmigungsbescheid nicht aufgrund einer behördlichen Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO oder aus anderem Grund sofort vollziehbar, ist auch bei Drittwidersprüchen vorläufiger Rechtsschutz durch einen Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs statthaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2021 - 1 M 1/21

    Rechtsnatur der Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten nach § 40 Abs. 7 SG

    Von dem Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung war sein als "Hilfsbegehren" gestellter Feststellungsantrag (in analoger Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO) umfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 -, juris Rn. 14).

    Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hat nur dann Erfolg, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Vollzugs- und Suspensivinteressen das Interesse des Antragstellers am Aufschub der Vollziehung überwiegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020, a. a. O. Rn. 24).

  • VGH Hessen, 03.03.2022 - 2 C 2459/21

    Anfechtung eines bergrechtlichen Planänderungsbeschlusses bei Anhängigkeit des

    Die Planänderung, die dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss anwächst, führt nur zu einer Modifikation des Streitgegenstands (vgl. Milstein, Anm. zu BVerwG, Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 -, NVwZ 2020, 1054, 1055).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht sogar das Interesse der Klägerseite anerkannt, eine Planänderung in ein anhängiges Revisionsverfahren einzubeziehen, und insoweit das Verbot der Klageänderung im Revisionsverfahren nach § 142 Abs. 1 VwGO einschränkend ausgelegt (Beschluss vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 -, juris Rn. 17 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - 8 B 1160/23

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung isolierte Anfechtbarkeit Nebenbestimmung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. März 2020 - 3 VR 1.19 -, juris Rn. 12, und vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 -, juris Rn. 5.
  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 A 20.40019

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung, Planergänzung, Trassenwahl, Abwägung,

  • VG Regensburg, 02.06.2022 - RO 2 K 21.1069

    Klage gegen ergänzten Planfeststellungsbeschluss zur Kreisstraße R 30 (Südspange)

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22

    Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz;

  • VG Berlin, 20.11.2023 - 37 L 547.23
  • VG Arnsberg, 23.02.2021 - 4 K 7832/17
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