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   OLG Hamburg, 21.09.2007 - 3 Vollz (Ws) 56/07   

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https://dejure.org/2007,29282
OLG Hamburg, 21.09.2007 - 3 Vollz (Ws) 56/07 (https://dejure.org/2007,29282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2007 - 3 Vollz (Ws) 56/07 (https://dejure.org/2007,29282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2007 - 3 Vollz (Ws) 56/07 (https://dejure.org/2007,29282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitrahmen für die zulässige Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzugsverfahren nach §§ 109 ff. Strafvollzugsgesetz (StVollzG); Rechtswirkung der wirksamen Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzugsverfahren

  • Judicialis

    StVollzG §§ 109 ff; ; VwGO § 92 Abs. 1; ; VwGO § 92 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsrücknahme im Strafvollzugsverfahren nach § 109 ff StVollzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung:

    Da im gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz der Verfügungsgrundsatz gilt, wonach das Antragsvorbringen den Streitgegenstand mit bindender Wirkung für das Gericht und die anderen Verfahrensbeteiligten bestimmt (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2007 - 3 Vollz (Ws) 56/07, bei juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.11.2007 - 1 Ws 501/07, bei juris; OLG Nürnberg OLGSt StVollzG § 115 Nr. 8; Kamann/Spaniol in Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 115 Rn. 2; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl. 2013, § 115 Rn. 1), ist die Vollzugsbehörde dementsprechend gehalten, im Antrag klar herauszustellen, welchen der beiden nach dem Gesetz offenstehenden Wege sie beschreiten will.
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