Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.04.1992 - 3 Vollz (Ws) 65/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5114
OLG Hamburg, 01.04.1992 - 3 Vollz (Ws) 65/91 (https://dejure.org/1992,5114)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.04.1992 - 3 Vollz (Ws) 65/91 (https://dejure.org/1992,5114)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. April 1992 - 3 Vollz (Ws) 65/91 (https://dejure.org/1992,5114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 352
  • StV 1992, 332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 20.07.2015 - 4 Ws 298/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Stromkostenbeteiligung für Geräte im Besitz

    Folgt die angefochtene Entscheidung der Justizvollzugsanstalt - wie hier - Verwaltungsvorschriften, erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle zunächst auf deren Vereinbarkeit mit der gesetzlichen Regelung; insbesondere dürfen die Verwaltungsvorschriften das behördliche Ermessen nicht zum Nachteil des Gefangenen beschränken (Euler in BeckOK, StVollzG, § 115 Rn. 18 (Stand: November 2014); Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 115 Rn. 23; Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., P Rn. 84; vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 1. April 1992 - 3 Vollz (Ws) 65/91, NStZ 1992, 352).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2018 - V 4 Ws 424/17

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Feststellung eines Aufwendungsersatzanspruchs

    Folgt die angefochtene Entscheidung der Justizvollzugsanstalt Verwaltungsvorschriften, erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle zunächst auf deren Vereinbarkeit mit der gesetzlichen Regelung; insbesondere dürfen die Verwaltungsvorschriften das behördliche Ermessen nicht zum Nachteil des Gefangenen beschränken (Senatsbeschluss vom 20. Juli 2015 - 4 Ws 298/14, juris Rn. 9; Euler in BeckOK, StVollzG, § 115 Rn. 18 (Stand: Juli 2017); Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 115 Rn. 23; Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., P Rn. 84; vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 1. April 1992 - 3 Vollz (Ws) 65/91, NStZ 1992, 352).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht