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   OLG Rostock, 08.01.2015 - 3 W 98/14, 3 W 98/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6144
OLG Rostock, 08.01.2015 - 3 W 98/14, 3 W 98/14 (https://dejure.org/2015,6144)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.01.2015 - 3 W 98/14, 3 W 98/14 (https://dejure.org/2015,6144)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 3 W 98/14, 3 W 98/14 (https://dejure.org/2015,6144)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1937 BGB, § 2084 BGB
    Nachlassverfahren: Auslegung einer letztwilligen Verfügung als postmortale Bevollmächtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer "Testament" überschriebenen letztwilligen Verfügung; Abgrenzung von postmortaler Bevollmächtigung und Erbeinsetzung

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Letztwillige Verfügung - Auslegung als postmortale Bevollmächtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1937; BGB § 2084
    Auslegung einer "Testament" überschriebenen letztwilligen Verfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Testament oder postmortale Vollmacht?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer testamentarisch verfügten postmortalen Bevollmächtigung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Eine Bevollmächtigung in einem Testament ist keine Erbeinsetzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer testamentarisch verfügten postmortalen Bevollmächtigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1754
  • FamRZ 2015, 754
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 465/14

    Versorgungsausgleich: Verteilung der Barwertminderung bei Bezug einer

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2015, 754 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, dass der Rentenbezug des Ausgleichspflichtigen und der damit einhergehende "Verzehr" des Kapitalwerts der Versorgung keine Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG darstelle.
  • AG Hameln, 14.09.2021 - 19 VI 546/20

    Kostenverteilung Erbschein; Erbscheinsverfahren; Erstattung außergerichtlicher

    Hieraus folgt, dass von der Anordnung der Kostenerstattung abzusehen ist, sofern nicht Gründe dafür sprechen, einen Beteiligten einseitig zu belasten (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2015 - 3 Wx 77/14; OLG Rostock, Beschluss vom 08.01.2015 - 3 W 98/14, ZEV 2015, 305; KG, Beschluss vom 08.03.2012 - 1 W 561/11, ZEV 2012, 483; Bumiller in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2013, § 81 Rn. 12 m.w.N.).
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