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OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1897 Abs 4 S 1 BGB
Betreuung: Eignung einer Person als Vermögensbetreuer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde eines Angehörigen gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers; Überprüfbarkeit der Auswahlentscheidung des Tatrichters; Eignung der Tochter als Vermögensbetreuerin bei Verpflichtung zur Pflege der Mutter aus notariellem ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuerauswahl und Interessenkollision, Beschwerdeberechtigung von Angehörigen
- Judicialis
BGB § 1897 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 4
Betreuung: Betreuerauswahl und Interessenkollision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern - XVII 557/02
- LG Kaiserslautern, 29.04.2004 - 1 T 30/04
- OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 286
- FamRZ 2005, 832
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10
Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung …
Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (…BayObLG aaO;… OLG Hamm aaO;… MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 21), etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt (…MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 28) oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 936; BayObLG FamRZ 2002, 1589; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 832;… MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 26). - OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht; …
In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).