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   OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04   

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https://dejure.org/2004,4997
OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04 (https://dejure.org/2004,4997)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.06.2004 - 3 W 100/04 (https://dejure.org/2004,4997)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 3 W 100/04 (https://dejure.org/2004,4997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Angehörigen gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers; Überprüfbarkeit der Auswahlentscheidung des Tatrichters; Eignung der Tochter als Vermögensbetreuerin bei Verpflichtung zur Pflege der Mutter aus notariellem ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerauswahl und Interessenkollision, Beschwerdeberechtigung von Angehörigen

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4
    Betreuung: Betreuerauswahl und Interessenkollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 286
  • FamRZ 2005, 832
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BayObLG aaO; OLG Hamm aaO; MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 21), etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt (MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 28) oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 936; BayObLG FamRZ 2002, 1589; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 832; MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 26).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).
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