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   OLG Dresden, 10.12.2015 - 3 W 1102/15   

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https://dejure.org/2015,46468
OLG Dresden, 10.12.2015 - 3 W 1102/15 (https://dejure.org/2015,46468)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.12.2015 - 3 W 1102/15 (https://dejure.org/2015,46468)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 3 W 1102/15 (https://dejure.org/2015,46468)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 25.08.2016 - 11 W 70/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Niederschlagung wegen bei unrichtiger Sachbehandlung

    Kostenrechtlich wird daraus die Folge abgeleitet, dass der Gerichtsvollzieher wegen unrichtiger Sachbehandlung keine Gebühr für die Übermittlung des Vermögensverzeichnisses verlangen kann (OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 3 W 1102/15, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 9 W 143/14, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 25 W 306/14, juris; LG Essen, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 7 T 142/14, juris; LG Erfurt, Beschluss vom 7. August 2015 - 3 T 145/15; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2015 - 17 W 174/15, juris).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 13.07.2016 - 30 M 8035/16

    Gerichtsvollzieherauftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft: Ablehnung eines

    Der - wenn auch zunehmend von weiteren Oberlandesgerichten vertretenen - gegenteiligen Auslegung des § 802d ZPO (= Annahme einer Beschränkung des Vollstreckungsauftrags durch den Gläubiger bzw. bedingten Antragsrücknahme im Rahmen der auch im Zwangsvollstreckungsrecht geltenden Dispositionsmaxime, vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss v. 10.02.2015 - 25 W 277/14; OLG Schleswig, Beschluss v. 12.02.2015 - 9 W 143/14; OLG Dresden, Beschluss vom 10.12.2015 - 3 W 1102/15 -, wobei sich das OLG Dresden ohne weitere eigene Argumentation der Rpr. des OLG Hamm und des Schleswig-Holsteinischen OLG anschließt; OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2015 - 17 W 174/15) vermag sich auch die erkennende Abteilung des Amtsgerichts Charlottenburg vor diesem Hintergrund nicht anschließen, zumal die dortigen Argumente dem Wortlaut und dem Willen des Gesetzgebers widersprechen würden.
  • LG Dessau-Roßlau, 28.06.2016 - 1 T 294/15

    Gerichtsvollziehergebühren: Zulässigkeit der Beschränkung des

    In Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 10.02.2015, 25 W 277/14 und 25 W 306/14, juris; OLG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 12.02.2015, 9 W 114/14 sowie 9 W 143/14, DGVZ 2015, S. 88 ff, mit Anm. Seip DGVZ 2015, S. 115; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 3 W 1102/15 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2015 - I-17 W 174/15, 17 W 174/15 -, juris; Stöber in Zöller; 31. Auflage, § 802 d Rn. 14) ist es der Auffassung, dass ein Gläubiger seinen Vollstreckungsauftrag nach den §§ 802c, 802 d ZPO wirksam beschränken und auf die Zusendung eines Vermögensverzeichnisses verzichten kann.
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