Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 11.10.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4362
OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89 (https://dejure.org/1989,4362)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 (https://dejure.org/1989,4362)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 1989 - 3 W 119/89 (https://dejure.org/1989,4362)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1990, 637
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08

    Vollstreckungsverfahren: Umfang eines Zahnbürsten betreffenden Werbeverbots; Höhe

    Der Senat sieht sich in dieser schon seit langem von ihm vertretenen Auffassung zur Kernbereichslehre (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) inzwischen durch den BGH (WRP 2006, 590, 592 - Markenparfümverkäufe) bestätigt.
  • OLG Hamburg, 06.09.2010 - 3 W 81/10

    Ordnungsmittelantrag nach einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung:

    Dies entspricht seit langem der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluss vom 17. November 1989, Aktenzeichen 3 W 119/89, GRUR 1990, 637).
  • OLG Hamburg, 22.08.2007 - 3 W 152/07

    Geltungsbereich eines Unterlassungstitels

    (bb) Der Senat sieht sich durch die vom Landgericht zitierte BGH-Entscheidung (WRP 2006, 590 - Markenparfümverkäufe) in seiner seit langem vertretenen Auffassung zur Kernbereichslehre bestätigt (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637).
  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03

    "24 Stunden Antiemese"

    All dies hat der Senat im Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - (GRUR 1990.637) so treffend auf den Punkt gebracht, dass es dazu keiner ergänzenden Anmerkungen bedarf.
  • OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 W 175/08

    Wettbewerbsrecht: Zuwiderhandeln gegen einen wettbewerbsrechtlichen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (siehe schon: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) fallen unter den Tenor eines Unterlassungstitels zwar nicht nur identische Handlungen, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind, weil es sonst mühelos möglich wäre, den Titel zu unterlaufen.
  • OLG Hamburg, 19.07.2006 - 3 W 127/06
    Der Senat sieht sich durch die zitierte BGH-Entscheidung in seiner bereits seit langen Jahren vertretenen Auffassung von der Kernbereichslehre bestätigt (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.10.1989 - 3 W 118/89 - 119/89, 3 W 118/89, 3 W 119/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,16936
OLG Zweibrücken, 11.10.1989 - 3 W 118/89 - 119/89, 3 W 118/89, 3 W 119/89 (https://dejure.org/1989,16936)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.10.1989 - 3 W 118/89 - 119/89, 3 W 118/89, 3 W 119/89 (https://dejure.org/1989,16936)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Oktober 1989 - 3 W 118/89 - 119/89, 3 W 118/89, 3 W 119/89 (https://dejure.org/1989,16936)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Kleve, 16.08.2016 - 4 OH 7/16

    Ehevertrag; zukünftiges Vermögen; Notarkostenberechnung; Geschäftswert;

    Die Beteiligten haben nach den vom Antragsgegner vorgenommenen (formalen) Rechnungskorrekturen die Rechnung in der Fassung nach ihrer Berichtigung zum Verfahrensgegenstande gemacht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.10.1989, Az.: 3 W 118/89, zitiert nach Juris; LeipzigerKomm/Wudy, GNotKG, 1. Aufl. 2013, § 128, Rn. 70 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 179/01

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Feststellungslast des Notars hinsichtlich der

    Zwar konnte der Notar diese Rechnung im landgerichtlichen Verfahren noch berichtigten und bei Aufrechterhaltung der Beanstandung auch hinsichtlich der berichtigen Kostenrechnung wäre auf der Grundlage dieser Rechnung sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht zu entscheiden (OLG Hamm JurBüro 1988, 1052; OLG Zweibrücken JurBüro 1990, 223; Egon Schneider: Die Notarkosten-Beschwerde, Seite 124), doch geht es hier nicht um eine Berichtigung, wie sie beispielsweise in der Praxis häufig bei Verstößen gegen das Zitiergebot des § 154 Abs. 2 KostO vorkommt.
  • OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 20 W 270/12

    Gegenstand des Kostenbeschwerdeverfahrens nach § 156 KostO

    Ist deshalb ein Verfahren nach dieser Vorschrift einmal anhängig geworden und ersetzt der Notar - wie hier - im Verlauf des Verfahrens eine nicht ordnungsgemäße durch eine neue Kostenberechnung, so ist das Verfahren nicht erledigt, solange der jeweilige Kostenschuldner gegen die Kostenforderungen noch Einwendungen erhebt (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1990, 223; KG RPfleger 1971, 35; OLG Köln FGPrax 2007, 291; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 156 Rz. 10; Rohs/Wedewer, KostO, Stand: April 2010, § 156 Rz. 23).
  • LG Kleve, 03.01.2018 - 4 OH 22/16

    Vergütungsanspruch eines Notars durch ordnungsgemäße Festsetzung des

    Erledigung tritt durch eine Rechnungskorrektur nur dann ein, wenn die Antragsteller die neu erteilte Kostenrechnung akzeptieren (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.10.1989, Az. 3 W 118/89, BeckRS 1989, 08028).
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