Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 23.10.2012 - 3 W 120/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 71 GBO, § 2200 BGB
Grundbuchverfahren: Anspruch auf Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks wegen des Endes der Testamentsvollstreckung - Deutsches Notarinstitut
GBO § 71; BGB § 2200
Ende der Testamentsvollstreckung bei Ablehnung der Auswahl der Testamentsvollstrecker im Rahmen des dem Gericht eingeräumten Ermessens nach § 2200 BGB
- notar-drkotz.de
Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks wegen Ende der Testamentsvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2200
Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Ablehnung der Auswahl eines neuen Testamentsvollstreckers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)
Risiken bei Anordnung der Testamentsvollstreckung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 261
- FamRZ 2013, 1068
- Rpfleger 2013, 151
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
Absehen von der Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers
Die Testamentsvollstreckung endet dann, wenn zwar der Erblasser das Nachlassgericht mit der Auswahl eines Ersatzvollstreckers beauftragt hat, das Nachlassgericht aber von dem ihm eingeräumten Ermessen in der Weise Gebrauch gemacht hat, dass es die Auswahl eines Testamentsvollstreckers ablehnt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2013, 261 , nach juris Tz.10).