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OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 3 W 137/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1960
Nachlasspflegschaft für unbekannte Erben kann auch angeordnet werden, wenn Streit über die Erbeneigenschaft besteht - erbrechtsiegen.de
Nachlasspflegschaft bei Streit über Testierfähigkeit Erblasser
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 1960
Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nachlasspfleger für unbekannten Erben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anordnung einer Nachlasspflegschaft für einen unbekannten Erben
Verfahrensgang
- AG Königs Wusterhausen, 09.10.2019 - 6 VI 631/19
- OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 3 W 137/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 27.05.2015 - 8 W 147/15
Nachlasspflegschaft: Anordnung trotz transmortaler Generalvollmacht
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 3 W 137/19
Dabei ist allgemein anerkannt, dass der Erbe auch dann unbekannt ist, wenn mehrere Erben in Betracht kommen und sich der Tatrichter nicht ohne weitere Ermittlungen davon überzeugen kann, wer Erbe ist, weil Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und damit über die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung besteht (BGH, FamRZ 2012, 1869; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.05.2015, 8 W 147/15; OLG Karlsruhe/Freiburg, Beschluss vom 02.05.2003, 14 Wx 3/03). - BGH, 17.07.2012 - IV ZB 23/11
Verfahren auf Aufhebung einer angeordneten Nachlasspflegschaft: Unbekanntsein …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 3 W 137/19
Dabei ist allgemein anerkannt, dass der Erbe auch dann unbekannt ist, wenn mehrere Erben in Betracht kommen und sich der Tatrichter nicht ohne weitere Ermittlungen davon überzeugen kann, wer Erbe ist, weil Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und damit über die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung besteht (BGH, FamRZ 2012, 1869; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.05.2015, 8 W 147/15; OLG Karlsruhe/Freiburg, Beschluss vom 02.05.2003, 14 Wx 3/03).