Rechtsprechung
OLG Bamberg, 06.05.2019 - 3 W 16/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 1932, § 2154, § 2156, § 2258
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und einem Auswahl- bzw. Hausratsvermächtnis zugunsten des Ehegatten - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Auslegung eines Testaments
- rewis.io
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und einem Auswahl- bzw. Hausratsvermächtnis zugunsten des Ehegatten
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1932 ; BGB § 2154 ; BGB § 2156 ; BGB § 2258
Auslegung eines Testaments - rechtsportal.de
BGB § 1932 ; BGB § 2154 ; BGB § 2156 ; BGB § 2258
Testamentsauslegung: Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und einem Auswahl- bzw. Hausratsvermächtnis zugunsten des Ehegatten; Testamentsauslegung; Widerruf; Vermächtnis; Erbeineinsetzung; Hausratsvermächtnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ehefrau Nr. 4 wird keine Erbin - Ein "Hausratsvermächtnis" in einem Testament ist keine Erbeinsetzung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Erbeineinsetzung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und einem Auswahl- bzw. Hausratsvermächtnis zugunsten des Ehegatten
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 23.01.2019 - 562 VI 643/18
- OLG Bamberg, 06.05.2019 - 3 W 16/19
Papierfundstellen
- MDR 2019, 872
- FGPrax 2019, 132
- FamRZ 2019, 1369
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestimmung des mit der den …
Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2019 - 3 W 16/19
Nach der Lebenserfahrung will der Erblasser nämlich regelmäßig, dass auch die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten vom Erben übernommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 03, 656, OLG Schleswig FamRZ 2016, 406). - BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85
Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …
Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2019 - 3 W 16/19
Wichtiges Indiz hierfür ist, wer nach dem Erblasserwillen den Nachlass zu regeln und hierüber zu verfügen sowie die Nachlassschulden - insbesondere auch die Beerdigungskosten - zu tilgen hat (BayObLG FamRZ 86, 835). - BayObLG, 29.01.2003 - 1Z BR 42/02
Erbeinsetzung oder Auflage bei prozentualer Aufteilung des Nachlasswertes - …
Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2019 - 3 W 16/19
Nach der Lebenserfahrung will der Erblasser nämlich regelmäßig, dass auch die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten vom Erben übernommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 03, 656, OLG Schleswig FamRZ 2016, 406).
- OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 W 30/20
Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen in dem Fall, dass zwei …
Hätte sie weniger als neun Monate später von der Erbeinsetzung des Beteiligten zu 2 wieder Abstand nehmen wollen, wäre zu erwarten gewesen, dass sie irgendeine Erklärung zu einer neuerlichen Erbfolgeregelung abgegeben hätte (vgl. - ebenfalls für eine Konstellation, in der der Erblasser von der ihm bekannten Möglichkeit eines klarstellenden Widerrufs absah - OLG Bamberg, FamRZ 2019, 1369).Die bloße Äußerung des Willens, verschiedene Personen sollten einzelne Gegenstände "bekommen", kann schwerlich als eine die frühere Erbfolgeregelung aufhebende, umfassende Übertragung von Rechten und Pflichten, wie sie für die umfassende Abwicklung des Nachlasses erforderlich wäre, verstanden werden (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2019, 1369).