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   OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 W 175/08   

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https://dejure.org/2009,34815
OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 W 175/08 (https://dejure.org/2009,34815)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2009 - 3 W 175/08 (https://dejure.org/2009,34815)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 3 W 175/08 (https://dejure.org/2009,34815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Zuwiderhandeln gegen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitel bei Abwandlung der Verletzungsform im Falle der Untersagung der Verbreitung eines wissenschaftlichen Aufsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 W 175/08
    In dieser in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung von der Kerntheorie sieht sich der Senat durch die Entscheidung "Markenparfümverkäufe" des BGH (NJW-RR 2006, 1118 ff.) bestätigt.
  • OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 W 175/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (siehe schon: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) fallen unter den Tenor eines Unterlassungstitels zwar nicht nur identische Handlungen, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind, weil es sonst mühelos möglich wäre, den Titel zu unterlaufen.
  • KG, 19.03.2019 - 5 W 33/19

    Osteoarthrosebehandlung - Vollstreckung eines Unterlassungsgebots zur Bewerbung

    Insbesondere erfolgt keine unzulässige Ausdehnung des Verbotsumfangs auf Verstöße, die der titulierten Verletzungsform nur (im Kern) ähnlich sind (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Februar 2009, 3 W 175/08; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn 6.4).
  • LAG Hamm, 01.03.2013 - 1 Ta 6/13

    Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung

    Dabei bleibt die Reichweite der Rechtskraft des Unterlassungstitels auf den Klagegrund, d. h. den Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bezogen (Hans. OLG Hamburg 26.02.2009 - 3 W 175/08, juris).
  • OLG Celle, 16.06.2011 - 13 W 56/11

    Titelauslegung; im Kern gleichartige Verletzungshandlungen; Abwandlungen; im

    Bei der gebotenen engen Titelauslegung fallen nicht nur identische Handlungen unter das Verbot, sondern auch solche, die von dem wettbewerbswidrigen Kern der verbotenen Handlung nur geringfügig abweichen, ihr also praktisch gleichwertig sind (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2009 - 3 W 175/08, Tz. 8, zitiert nach juris).
  • KG, 12.02.2013 - 5 W 14/13
    Eine Ausdehnung des Verbotsumfangs auf Verstöße, die der titulierten Verletzungsform (im Kern) ähnlich sind, ist ausgeschlossen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Februar 2009, 3 W 175/08; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 12 Rn 6.4).
  • KG, 10.06.2011 - 5 W 58/11
    Der Verbotstenor ist zwar nicht nur auf die konkret formulierten Verletzungsformen beschränkt, sondern umfasst auch Abwandlungen, wenn in ihnen das Charakteristische der titulierten Form zum Ausdruck kommt (vgl. BGH WRP 1989, 572-Bioäquivalenz-Werbung; BGH GRUR 2010, 156-EIFEL-Zeitung; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Februar 2009, 3 W 175/08; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. § 12 Rn 6.4).
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