Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11784
OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08 (https://dejure.org/2009,11784)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.01.2009 - 3 W 182/08 (https://dejure.org/2009,11784)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 3 W 182/08 (https://dejure.org/2009,11784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teils gewerblich genutztes Gebäude: Duldung von Prostitution?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Pressemeldung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    WEG: Anspruch auf Unterlassung von Prostitution in teilweise gewerblich genutzten Gebäuden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Prostitution in Wohn-/Gewerbeanlagen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Prostitution in Gebäuden mit Wohnungen und gewerblich genutzten Flächen?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Prostitution muss nicht geduldet werden

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Auch in Wohn- und Gewerbegebäuden muss Prostitution nicht geduldet werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Anspruch auf Unterlassung von Prostitution in teilweise gewerblich genutzten Gebäuden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch in Wohn- und Gewerbegebäuden muss Prostitution nicht geduldet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch in Gebäuden mit Wohnungen und gewerblich genutzten Flächen muss Prostitution nicht geduldet werden - Prostitution ist mit sozialen Unwerturteil behaftet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prostitution in Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten zulässig? (IMR 2009, 279)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08
    b) Ansprüche auf Abwehr einer Eigentumsstörung nach § 1004 BGB gehören nicht zu denjenigen Rechten, für deren Geltendmachung von vornherein die Wohnungseigentümergemeinschaft allein zuständig ist, weil sie ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind und ein eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zulassen, wie etwa die Rechte auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz (BGHZ 172, 42) wegen mangelhafter Herstellung des Gemeinschaftseigentums.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Ansprüche auf die mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums allerdings durch Mehrheitsbeschluss von der Wohnungseigentümergemeinschaft an sich gezogen werden mit der Folge, dass einzelne Wohnungseigentümer ihre Befugnis zur individuellen Geltendmachung des Anspruchs verlieren, soweit die ordnungsgemäße Verwaltung ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert (BGHZ 172, 42).

  • BayObLG, 19.01.2005 - 2Z BR 205/04

    Beschlussfassung über gewerbliche Nutzung von Teileigentumseinheit unter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08
    Mit der Regelung in § 6 Abs. 2 der Teilungserklärung sollten jedoch generell erheblich störende oder erheblich beeinträchtigende Gewerbebetriebe erfasst werden und auch hierdurch verursachte Wertminderungen der übrigen Wohn- und Teileigentumseinheiten vermieden werden (ebenso im Ergebnis - ohne Begründung hinsichtlich der selben Begrifflichkeiten - BayObLG ZMR 2005, 561).

    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat eine abweichende Ansicht nur für ein ausschließlich gewerblich genutztes Anwesen (FGPrax 2004, 280) oder den - mit der Ausübung der Prostitution nicht vergleichbaren - Betrieb eines "Sex- und Erotikshops" (ZMR 2005, 561) erwogen.

  • OLG Hamburg, 14.03.2005 - 2 Wx 19/05

    Verweigerung der Zustimmung zur Ausübung der Prostitution durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08
    Sie folgen der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 8.1.2008, 3 W 257/07) und des OLG Hamburg (OLGR 2006, 311).
  • OLG Zweibrücken, 08.01.2008 - 3 W 257/07

    Kein Bordell in Wohnungsanlage!

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08
    Sie folgen der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 8.1.2008, 3 W 257/07) und des OLG Hamburg (OLGR 2006, 311).
  • BGH, 23.01.1981 - V ZR 146/79

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Klage aus § 1011 BGB

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08
    So schließt auch die für einen Miteigentümer bestehende gesetzliche Prozessstandschaft aus § 1011 BGB die Prozessführungsbefugnis der anderen Miteigentümer gerade nicht aus (BGHZ 79, 245).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08
    Bei der Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Zweckbestimmung ist zudem auf eine wertende Betrachtung und eine Gesamtwürdigung der Teilungserklärung unter Einbeziehung der örtlichen Verhältnisse abzustellen (BayObLG FGPrax 2005, 11).
  • BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 137/04

    Prostitutionsausübung in gewerblich genutztem Teiliegentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08
    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat eine abweichende Ansicht nur für ein ausschließlich gewerblich genutztes Anwesen (FGPrax 2004, 280) oder den - mit der Ausübung der Prostitution nicht vergleichbaren - Betrieb eines "Sex- und Erotikshops" (ZMR 2005, 561) erwogen.
  • OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07

    Rechtswidrige bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08
    Der Senat schließt sich jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall der Rechtsauffassung des OLG München (NJW-RR 2008, 247) an, wonach die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs aus § 1004 BGB durch einen einzelnen Wohnungseigentümer - anders als die Geltendmachung von Ansprüchen auf mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums - auch nach einem Beschluss der Gemeinschaft, den Anspruch als solche gerichtlich geltend zu machen, zulässig ist.
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Andernfalls könne der Verband die Individualsprüche durch eine nachlässige Rechtsverfolgung vereiteln (OLG München, NZM 2008, 87, 89; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306, 307; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 3 W 182/08, juris Rn. 17 ff.; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 13 Rn. 6 aE und § 43 Rn. 11; Schmid, NZM 2009, 721, 722 f.; Böttcher, Rpfleger 2009, 181, 185; differenzierend Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 10 Rn. 95).
  • LG Bamberg, 12.04.2016 - 11 S 21/15

    Nutzung einer Teileigentumseinheit zur Prostitution

    Allein dadurch werden die übrigen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft unzumutbar beeinträchtigt, § 14 Nr. 1 WEG (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 03.06.2008, Az.: 318 T 87/07, juris Rn. 24; OLG Hamburg, Beschluss vom 09.10.2008, Az.: 2 Wx 76/08, juris Rn. 19 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2009, Az.: 3 W 182/08, juris Rn. 25 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht