Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
UWG § 12 Abs. 2, § 16; ZPO § 935, § 940
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche Unterlassungsansprüche - damm-legal.de
Keine Dringlichkeit in Markensachen, wenn Verletzung eingestellt wurde
- rewis.io
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung- markenrechtliche Unterlassungsansprüche
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung zum Schutz von Markenrechten - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Keine Dringlichkeit in Markensachen, wenn Verletzung eingestellt wurde
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Dringlichkeit für einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzung im Internet wenn Verletzer Verletzungshandlung auf Website eingestellt hat
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einstweilige Verfügung bei Verletzung von Rechten im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Dringlichkeitsvermutung im Markenrecht
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei Eilrechtsschutz wegen Markenrechtsverletzung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 18.09.2018 - 19 O 5904/18
- OLG Nürnberg, 12.10.2018 - 3 W 1932/18
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2019, 64
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 12.04.2021 - 6 W 98/20
Trainer-Foto - Keine Dringlichkeit für einstweilige Verfügung im Urheberrecht …
glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO vorliegen und der Weg ins Hauptsacheverfahren unzumutbar ist (vgl. OLG Nürnberg, GRUR-RR 2019, 64; OLG München BeckRS 2008, 42109). - LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 366/21
Schuhe bzw. Sandalen können als Werke der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. …
Der Antragsteller hat vielmehr darzutun und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO vorliegen und der Weg ins Hauptsacheverfahren unzumutbar ist (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2021, 431 f.; OLG Nürnberg GRUR-RR 2019, 64; OLG München BeckRS 2008, 42109). - OLG Düsseldorf, 21.01.2021 - 20 U 229/20
Unberechtigte Abnehmerverwarnung
Mit der Schaffung des § 140 Abs. 3 MarkenG durch das Markenrechtsmodernisierungsgesetz vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2357) ist die von der Antragsgegnerin ins Feld geführte Rechtsprechung der bayerischen Obergerichte, wonach die Dringlichkeit in Markensachen entfiel, wenn der auf Unterlassung in Anspruch Genommene ernsthaft erklärte, die fragliche Handlung künftig unterlassen zu wollen (z.B. OLG Nürnberg, GRUR-RR 2019, 64: keine Dringlichkeit, wenn Verletzungshandlung eingestellt und daher keine gegenwärtige Verletzung des Markenrechts mehr), obsolet geworden.
- LG Köln, 18.11.2021 - 14 O 323/21 Der Antragsteller hat vielmehr darzutun und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO vorliegen und der Weg ins Hauptsacheverfahren unzumutbar ist (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2021, 431 f.; OLG Nürnberg GRUR-RR 2019, 64; OLG München BeckRS 2008, 42109).
- LG Köln, 18.10.2021 - 14 O 323/21
Urheber Büste Schöpfer Gehilfenstellung
Der Antragsteller hat vielmehr darzutun und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO vorliegen und der Weg ins Hauptsacheverfahren unzumutbar ist (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2021, 431 f.; OLG Nürnberg GRUR-RR 2019, 64; OLG München BeckRS 2008, 42109). - LG Köln, 28.10.2021 - 14 O 323/21
Urheber Büste Schöpfer Gehilfenstellung
Der Antragsteller hat vielmehr darzutun und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass die Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO vorliegen und der Weg ins Hauptsacheverfahren unzumutbar ist (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2021, 431 f.; OLG Nürnberg GRUR-RR 2019, 64; OLG München BeckRS 2008, 42109).