Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 935, § 940
Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rewis.io
Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Dringlichkeit bei Vorgehen gegen Falschbezeichnung in Online-Portal
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935 ; ZPO § 940
Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung wegen behaupteter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung einer Rezension auf Google - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Negative Google-Bewertungen: Unternehmen müssen sich beeilen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Abwarten von zwei Monaten ist für einstweilige Verfügung zu spät
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zur Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung gegen negative Google-Bewertung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Eilbedürftigkeit bei Verfügungsverfahren gegen Google-Bewertung
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Negative Google-Bewertungen löschen lassen - Die Frist für den Eilantrag
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 08.10.2018 - 11 O 6394/18
- OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 105
- MDR 2019, 163
- ZUM 2019, 190
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Köln, 09.05.2019 - 15 W 70/18
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Sperrung eines Teilnehmers …
Die Frage, wie lange ein Antragsteller zuwarten darf, ohne dass es an der für den Verfügungsgrund erforderlichen zeitlichen Dringlichkeit fehlt, hängt zwar stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, doch kann in der Regel nur ein Zuwarten von mehr als einem Monat als dringlichkeitsschädlich angesehen werden (vgl. zuletzt auch OLG Nürnberg v. 13.11.2018 - 3 W 2064/18, CR 2019, 332 ff.). - OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21
Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von …
Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06 - juris Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10 - juris Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08 - juris Hanseatisches OLG, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 - juris), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.Insbesondere ist nicht dargetan, dass etwa Verhandlungen der Parteien über die Verbreitung der Äußerungen stattgefunden haben, aus denen sich die begründete Hoffnung ergeben konnte, dass der drohenden oder behaupteten Rechtsverletzung abgeholfen wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 5 W 37/14 - juris OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris).
- LG Nürnberg-Fürth, 07.06.2019 - 11 O 3362/19
Unzulässsige befristete Sperrung eines Twitteraccounts
Damit ist der zwischenzeitliche Zeitablauf grenzwertig (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, wonach bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis von der Verletzungshandlung die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist), führt aber noch nicht zu einer Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, zumal der Antragsteller zwischenzeitlich sowohl Einspruch gegen die Sperrungen eingelegt hat, als auch die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 17.05.2019 abgemahnt hat, ohne dass jeweils eine über eine bloße Bestätigung des Einspruchseingangs hinausgehende Reaktion seitens der Antragsgegnerin erfolgt wäre.
- OLG Brandenburg, 08.02.2023 - 1 W 1/23
Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen können in den Schutzbereich des Art. 5 …
Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 5 U 189/06 - juris; Beschluss vom 07. Februar 2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 - juris ; KG, Beschluss vom 02. November 2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2010 - 4 U 106/10 - juris; Beschluss vom 25. Februar 2009 - 4 U 204/08 - juris; Hanseatisches OLG, Urteil vom 21. März 2019 - 3 U 105/18 - juris), hatte der erkennende Senat dahinstehen lassen. - OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22
Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern
Zwar kann die Frist, aufgrund derer von einer dringlichkeitsschädigenden Selbstwiderlegung auszugehen ist, durch Verhandlungen der Parteien verlängert werden, wenn die begründete Hoffnung besteht, dass dadurch der drohenden oder behaupteten Rechtsverletzung abgeholfen wird und wenn die Verhandlungen in der gebotenen Eile geführt werden (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 5 W 37/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18). - OLG Köln, 10.06.2022 - 4 W 27/22
Vorläufige Teilnahme an einer Leistungssportveranstaltung ohne …
Bei einem Überschreiten dieser Frist - die überwiegend auf einen Monat festgesetzt wird - obliegt es dann dem Antragsteller, triftige Gründe für das Zuwarten vorzubringen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, juris). - OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Teilsperre eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk; Verfügungsgrund zur …
Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis im Presse- und Äußerungsrecht davon aus, dass bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (so z.B. auch KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19). - OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 6 W 66/20 Ob die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hans. OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06; Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06) auch bei Einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18; KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10; Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08; Hans. OLG Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18), bedarf keiner Entscheidung.
Zwar kann die Frist, aufgrund derer von einer dringlichkeitsschädigenden Selbstwiderlegung auszugehen ist, durch Verhandlungen der Parteien verlängert werden, wenn die begründete Hoffnung besteht, dass dadurch der drohenden oder behaupteten Rechtsverletzung abgeholfen wird und wenn die Verhandlungen in der gebotenen Eile geführt werden (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 5 W 37/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2022 - 15 B 893/22
Stadt Hilchenbach muss Artikel zur Partei Der Dritte Weg von ihrer Internetseite …
vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, juris Rn. 21 ff. - OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22
Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund
Dabei ist davon auszugehen, dass bei einem Zuwarten von mehr als einem Monat nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der Verletzungshandlung und der Person des Verantwortlichen die Eilbedürftigkeit in der Regel nicht mehr gegeben ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18, Rn. 19 ff.).Ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO, der eine vorläufige Sicherung oder Regelung im Eilverfahren zu rechtfertigen vermag, besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18, Rn. 19).
- LG Karlsruhe, 17.02.2021 - 6 O 15/21
Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage: …
- LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2019 - 11 O 3362/19
Einstweilige Verfügung wegen Sperre eines Twitter-Accounts
- LG Karlsruhe, 20.05.2022 - 6 O 110/22
Einstweilige Verfügung: Unbestimmtheit des Antrags, Vorwegnahme der Hauptsache …
- LG Ansbach, 15.07.2022 - 2 O 267/22
Selbstwiderlegung der Dringlichkeit grundsätzlich auch bei Warten auf …